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Halter und Hauptnutzer in unterschiedlichem Bundesland

Hi,

ich werde in Kürze meinen Führerschein machen und habe nun schon ein Auto. Nun stehe ich vor der Frage, wie ich den Wagen möglichst günstig ohne Risiko versichere.
Hierzu habe ich eine Frage:

Mein Stiefvater hat sich angeboten, die Versicherung auf seinen Namen laufen zu lassen. Die günstigste Variante für uns wäre, wenn er als Halter und ich als Hauptnutzer eingetragen wäre. Nun ist das Problem: Er wohnt in Bayern, ich in NRW. Eigentlich gilt ja der Halter im tatsächlichen Sinne derjenige, der Verfügungsgewalt über den Wagen hat (im Gegensatz zu dem Halter im formalen Sinne, also auf den der Wagen gemeldet ist).
Kann es nun zu irgendwelchen Problemen kommen, dass der Wagen eigentlich die ganze Zeit in NRW ist, während der Halter in Bayern ist? Und kann die Versicherung uns deswegen ärger machen? Zudem, gelte ich als sein Kind, wenn ich auch nur sein Stiefsohn bin?

Edit: Warum ich das mache:
Rechnung mit mir als Halter und Stiefvater als Versicherungsnehmer: gut 1.100 € im Jahr (SF 1/2)
Rechnung mit ihm als Hlater und Versicherungsnehmer: ~ 600 € im Jahr (SF 2)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der Versicherung ist das egal. Die tarifiert nach Postleitzahl.
Wie der Nutzerkreis definiert regelt der Versicherer im Einzeln. Ein Stiefsohn ist eben kein Sohn

gruß

i.d.R. wird ein Stiefsohn von den Versicherungen einem leiblichen Sohn gleichgestellt

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Ich habe drei Jahre lang einen BMW gefahren, zugelassen auf eine GmbH in NRW, ich wohne in Niedersachsen. Der Versicherungsvertrag lief auf meinen Namen, versichert allerdings nach dem Ort in NRW. Warum machst du es nicht auch so? Zulassung auf dich und dein Stiefvater ist nur der VN?

Weil ich dann von SF 2 auf SF 1/2 falle, was einen Unterschied von ~600 € im Jahr macht (100 % mehr!)

Edit: Zumindest nach den Online-Rechenportalen für Versicherungen

meinst du das du im online-portal richtig aufgehoben bist, wenn du solch (für ein fachmann) triviale sachverhalt nicht selbst entscheiden kannst.

gerade bei fahranfänger bzw. immer dann wenn man erstmalig oder neu einzustufen ist, ist das vergleichsportal eben nicht mehr die optimale lösung.

zur frage:
Probleme gibt es nicht, solange das Fahrzeug dort zugelassen ist, wo der amtliche Halter seinen Wohnsitz hat.
Der Versicherung ist das egal. Die tarifiert nach Postleitzahl.
Wie der Nutzerkreis definiert regelt der Versicherer im Einzeln. Ein Stiefsohn ist eben kein Sohn.

gruß

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Juni 2015 um 21:04:52 Uhr:


... Der Versicherungsvertrag lief auf meinen Namen, versichert allerdings nach dem Ort in NRW. Warum machst du es nicht auch so? Zulassung auf dich und dein Stiefvater ist nur der VN?

Empfehle ich aus eigener Erfahrung nicht. Das wird großer Murks, insbesondere, wenn man bei einem Onlineabschluss nur die Eingabemaske hat, die zur Verfügung steht. Zudem wird die Prämie teurer, wenn der Halter und VN abweicht. Besser ist ein und dieselbe Person. Es ist egal, wer Hauptnutzer ist. Lediglich den Rabatt der heute gebräuchlich ist, wenn alle Fahrer über 25 Jahren sind, verliert man. Ich nehme an, das trifft auf Dich zu. Ich empfehle, zu einem niedergelassenem Versicherungsfachmann zu gehen und sich beraten zu lassen. Stellenweise erhält Dein Stiefvater einen Zweitwagenrabatt, der dem seines eigenen Autos gleichkommt.

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten. Jedoch kann ein Fahranfänger wenn er dann allein fährt auch einen Fehler machen und schnell einmal an jemand an fahren was einem routiniertem Vielfahrer nicht passiert (klar, kann auch dem passieren). Damit man nicht gleich wegen eines solchen dussligen Fahrfehlers und dem Schaden hoch gestuft wird, gibt es sogenannte Rabattretter. Da hat man ein oder zwei Schaden "frei". Kostet nicht viel. Kann man mit vertraglich einbinden. Dies bieten viele Versicherer an. Besser ist, es passiert nichts. Klar. Gut ist, wenn man vorgesorgt hat.

Vielen, vielen Dank. Ich werde mal meine Fühler im besonderen in Richtung Rabattreter ausstrecken. Tatsächlich bin ich schon 25 (bin aus persönlichen Gründen etwas spät dran).
Ich werde noch mal mit meinen SV sprechen. Er war schon bei seiner eigenen Versichdrung jnd hat sich ein Angebot eingeholt, dieses war nur gleich um 200 € teurer, weshalb ich momentan versuche mich in die verschiedenen Preise einzuarbeiten.

Zitat:

@Mysterios schrieb am 20. Juni 2015 um 21:07:33 Uhr:


Weil ich dann von SF 2 auf SF 1/2 falle, was einen Unterschied von ~600 € im Jahr macht (100 % mehr!)

Edit: Zumindest nach den Online-Rechenportalen für Versicherungen

SF 2 ist eine Sondereinstufung, die bei einem Versichererwechsel

nicht

weiter an einen anderen Versicherer weiter gegeben wird.

Zum anderen wird bei manchen Versicherer auch die Anschrift der Mitnutzer gefragt.

Zitat:

@Mysterios schrieb am 21. Juni 2015 um 08:18:18 Uhr:


Vielen, vielen Dank. Ich werde mal meine Fühler im besonderen in Richtung Rabattreter ausstrecken. Tatsächlich bin ich schon 25 (bin aus persönlichen Gründen etwas spät dran).
Ich werde noch mal mit meinen SV sprechen. Er war schon bei seiner eigenen Versichdrung jnd hat sich ein Angebot eingeholt, dieses war nur gleich um 200 € teurer, weshalb ich momentan versuche mich in die verschiedenen Preise einzuarbeiten.

Eine Versicherung mit Rabattretter wirst Du mit 25 Jahren nicht bekommen, außer Du findest jemanden, der schon SF-Klasse 35 hat und Dir diesen SFR zur Verfügung stellt.

Du musst nach Rabattschutz Ausschau halten, den gibts i.d.R. aber erst ab SF 4 oder besser.

Du bist Fahranfänger und unter 23 Jahre alt.
Da fängst Du genauso an wie dein Vater (Schwiegervater) mit seinem 2. FZG.

Es gibt bei vielen Versicherern eine Elter-/Kindregelung. Da kann das Kind mit SF 1/2 (75%) anfangen, wenn die Eltern irgendwo eine KFZ Versicherung mit mindestens SF 1/2 haben. Bei manchen Versicherern muss die Versicherung der Eltern beim gleichen Versicherer sein.
Die verbesserte Zweitwagenregelung für Deinen Schwiegervater fällt meist weg, da Du noch zu jung bist.

Um Kosten zu vermeiden sollte Versicherungsnehmer immer auch Halter sein.
Halter ist hier der, der bei der Zulassungsstelle gemeldet und im Schein/Brief eingetragen ist.
Es gibt Zuschlag für abweichenden Halter und beim Fahrerkreis wenn nicht nur VN und Partner fährt. Du wärst sonstige oder andere Nutzer bei Deinem Schwiegervater.

Die Regionalklasse richtet sich nach der Halteradresse (Früher Kennzeichen).

Schau dass der Beginn der 01.07. oder früher und der Ablauf der 01.01. ist, dann kommst Du, wenn Du keinen Schaden hast um 01.01.2016 schon mal vom SFR runter. Eventuell bei Beginn nach dem 01.07. auf den 01.07. rückdatieren, wegen SFR!

Sollte keiner einen "guten" SFR frei haben, ist es besser wenn Du einen Vertrag auf Dich machst. SF 1/2 etwa 75% oder SF 0 = 105%, zum 01.01. würde es dann auf SF 1 (60%) oder SF 1/2 (75%) runter gehen. 😉

@GustavSturm

Ich glaube, die Prozentzahlen, die Du angibst, stimmen nicht ganz, möglich, dass das bei Deiner Versicherung so ist.

Bei der mir bekannten Vers. ist SF1 60%, Prozente spielen auch keine Rolle, da die Grundbeiträge (SF1) bei den einzelnen Versicherer recht unterschiedlich sind.

Bei Versicherer A z.B. 3000,- bei Versicher B z.B. 4000,-.

Wichtig ist für den Verbraucher die SF Klassen und der Beitrag dazu (dazu dann noch mal die persönlichen Risikomerkmale).

Ob es Prämienunterschiede gibt, wenn Halter und VN unterschiedlich sind, ist nicht einheitlich geregelt. Bei vielen Versicherungen kann ich über deren Homepage Angebote berechnen lassen - einfach zweimal ausprobieren, einmal mit, einmal ohne unterschiedliche Halter/VN. Bei meiner Vers. (HUK Coburg) gab es keine Unterschiede und auch keinen großen Murks. Und das ganz ohne Versicherungsfachmann.

Lieber auf einer Vergleichsplattform wie Check24 vergleichen oder einen Makler aufsuchen. Die haben auch mehrere Versicherungen. Nix gegen HUK aber es gibt günstigere! 😉

Wenn das Fahrzeug nicht mehr allzuviel wert ist reicht Kraftfahrthaftpflichtversicherung + evt. Schutzbrief + evt. noch Teilkasko mit nehmen (wenn möglich immer ohne Selbstbeteiligung). Hier spart oft ein Tarif mit Werkstattbindung, welcher bei KH nicht interessiert und bei TK nicht schadet (schnellere Bearbeitung, besserer Servic).
Eventuell gibt es Nachlässe, wenn man zu einem Versicherer geht, bei dem man schon was anderes (nicht KFZ) versichert hat.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. Juni 2015 um 14:16:29 Uhr:


Ich glaube, die Prozentzahlen, die Du angibst, stimmen nicht ganz, möglich, dass das bei Deiner Versicherung so ist.
Bei der mir bekannten Vers. ist SF1 60%, Prozente spielen auch keine Rolle, da die Grundbeiträge (SF1) bei den einzelnen Versicherer recht unterschiedlich sind.

SF 0 = 95%, SF 1/2 = 75%, SF 1 = 60%, SF 2 = 55%

Verbesserte Zweitwagenregelung bei den meisten Versicherern SF 1/2=55%, SF 1= 52%; SF 2=48%

Gilt aber nur für KH, in der VK ist die Staffel anders und auch nur wenn die Gesellschaft die Staffel vom GDV (Gesamtverband der Versicherer) übernommen und nicht was eigenes gestrickt hat! 😉

Wichtig ist was man am Schluss bezahlt. 🙂

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