Halten in Fußgängerzone zwecks Beladung
Hi!
Welche Strafe ist fällig für halten in einer kurzen Fußgängerzone ohne Behinderung (spät abends)? Die Haltedauer war unter drei Minuten und die Polizei verlangte 30 EUR für parken. Darauf angesprochen, dass nicht geparkt wurde, führte zu nichts.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Unter http://www.bussgeldkataloge.de/ finde ich folgendes:
Zitat:
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Demzufolge wären nur 10 EUR fällig. Muss ich dann den Bußgeldbescheid abwarten, um widersprechen zu können, da der mündliche Widerspruch folgenlos war?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Ich findes es auch eine Frechheit, dass du kostenpflichtig verwarnt wurdest.
Da hier unzweifelhaft Vorsatz vorliegt, wäre ein Bussgeld über 300,- € angemessen, sowie eine Überprüfung der allgemeinen Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges durch den medizinisch-psychologischen Dienst.
Ich sags ja immer wieder: Deutschland ist mit seinen Witz-Bussgeldern immer noch das Mekka für Gesetztesübertreter.
Mfg Zille
90 Antworten
Der TE könnte ja sagen, er hat eine unsichtbare Waschmaschine eingeladen. 😁
odobenus, bezahl die Strafe, und das nächste mal,
passiert dir das nicht noch mal!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Genau so ist es. Da kein vernünftiger Mensch sowas will - zumindest niemand, der auch nur über einen winzigen Funken Verstand verfügt - sind wir alle mit der gegenwärtigen Situation zufrieden.Zitat:
Umsetzbar ist sowas alles, man mus nur wollen.
Wie redest du denn über unsere europäischen Nachbarn. Ich bin schockiert 😰
Die ganzen verstandlosen Spanier, Norweger & Dänen. Da bist du bequem mit 70 bis 95 Euro fürs Falschparken dabei. Oder fahr mal in der Schweiz mit 66km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Da setzt es direkt eine Anzeige. Wenn du mit 61 erwischt wirst bist du noch gut dabei. Dann kostet es nur 190,- €.
Alle total unvernünftig, diese Schweizer.
Aber die klugen Deutschen haben ja zum Glück ihren Internet-Kaiser-Gott, der für immer zur Stelle ist wenn es um die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bundesbürger geht. Und natürlich darum, die Unsinnigkeit von Strafen und Bussgeldern zu betonen.
Zum Glück sind die meisten Deutschen für solche Art von populistischem Dumm-Geschwätz nicht mehr so empfänglich wie früher. Das sieht man am Beispiel einer gewissen Partei links-außen.
Mfg Zille
Zitat:
Die ganzen verstandlosen Spanier, Norweger & Dänen. Da bist du bequem mit 70 bis 95 Euro fürs Falschparken dabei. Oder fahr mal in der Schweiz mit 66km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Da setzt es direkt eine Anzeige. Wenn du mit 61 erwischt wirst bist du noch gut dabei. Dann kostet es nur 190,- €.
Müssen wir alles nachmachen? Als größer Zahlemeister der Eu haben wir ein Recht mal ordentlich auf den Tisch zu hauen und unsere eigenen Regeln auzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zum Glück sind die meisten Deutschen für solche Art von populistischem Dumm-Geschwätz nicht mehr so empfänglich wie früher. Das sieht man am Beispiel einer gewissen Partei links-außen.
Ja, das stimmt. Mittlerweile ist der größte Teil der Gesellschaft bereit auch abweichendem Verhalten mit einer gewissen Toleranz zu begegnen. Das von Dir propagierte drakonoische Vorgehen gegen kleinste Verfehlungen wird allenfalls in Kreisen des Prekariats nur noch von einer Minderheit vertreten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von unangemeldet
... und unsere eigenen Regeln auzustellen.
Dass die Funktion der Abschreckung durch entsprechendes Bußgeld einer Bezahlbarkeit auch von den sozial Schwächsten sich unterordnen muss, ist schon merkwürdig.
Diesem Prinzip folgend müssen einige andere Strafen dann auch überprüft werden. Haftstrafen sind praktisch immer Existenz-zerstörend und fallen damit eigentlich unter diese Zumutbarkeitsbewertung.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nur am Rande,im schnellsten Schnellbeschiß dauert es länger als 3 Minuten bis man wieder am Auto sein kann.
Quatsch. Schon mal was von Vorbestellung gehört?
notting
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Haftstrafen sind praktisch immer Existenz-zerstörend und fallen damit eigentlich unter diese Zumutbarkeitsbewertung.
Der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungwidrigkeit ist Dir aber schon bekannt?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungwidrigkeit ist Dir aber schon bekannt?
Für die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Abschreckungswirkung von Strafen, gibt es keinen Unterschied.
Haftstrafe? Viel zu lasch? Bei einer vorsätzlichen "Straftat" wie dem Falschparken müsste man die Todesstrafe einführen.
Einige haben echt komische Ansichten hier.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Für die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Abschreckungswirkung von Strafen, gibt es keinen Unterschied.
Hast Du Dich vielleicht mal gefragt, warum man zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten differenziert, bzw warum es "STRAFTAT" heißt? Weil man für eine Straftat beSTRAFT wird, für eine Ornungswidrigkeit aber nicht, dafür gibt es nämlich nur eine Geldbuße.😰
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Weil man für eine Straftat beSTRAFT wird, für eine Ornungswidrigkeit aber nicht, dafür gibt es nämlich nur eine Geldbuße.😰
Die letzten knapp 9 Jahre verschlafen?
Das deutsche Korinthengehabe in der klugscheißerischen Unterscheidung zwischen Strafe und Buße gibt seit 1.1.2002 nicht mehr, auch Buß- oder Verwarnungsgelder sind Strafen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
...auch Buß- oder Verwarnungsgelder sind Strafen.
Also, nach Deiner Meinung ist jeder, gegen den schon mal ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt wurde, vorbestraft, weil es eine Unterscheidung zwischen Strafe und Buße ja nicht mehr gibt...😁
Sorry, aber sieh zu, daß Du von dem schmalen Brett ganz schnell wieder runter kommst...🙄
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Parken ohne auszusteigen bei weniger als drei Minuten Haltezeit?Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ausserdem dürfte der Lerneffekt größer sein wenn er in der Geldbörse ansetzt als wenn man die lauffaulen Fast Food Junkies nur mündlich ermahnt.
www.polizei.bayern.de/.../1318?...Der Thread dient nur der Erörterung der Rechtslage, da es sich - wie oben dargestellt - offensichtlich nicht um parken handelt.
Ein Kfz hat in einer Fußgängerzone nichts verloren, genauso wenig wie ein Fußgänger auf der Autobahn. Also wo ist das Problem?
Kein Problem vorhanden, aber sehr diskussionswürdig.
Fazit: Zeitverschwendung
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Also, nach Deiner Meinung ist jeder, gegen den schon mal ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt wurde, vorbestraft, weil es eine Unterscheidung zwischen Strafe und Buße ja nicht mehr gibt...😁Sorry, aber sieh zu, daß Du von dem schmalen Brett ganz schnell wieder runter kommst...🙄
Dass Strafen unterschiedliche Bewertungen erhalten, zB. dass geringe Vergehen zur Vereinfachung pauschalisiert vergeben werden, dass nur nach Tat (der reinen Handlung) und nicht nach Schuld (den entstandenen oder hätte entstehenden Folgen) bestraft wird, dass es bestimmte Unterscheidungen in der weiteren Bewertung gibt, ist von dem Begriff Strafe völlig unabhängig.
Dass auch eine Maßregelung im Rahmen einer OWI eine gewisse "Dauerwirkung" haben kann, die auch deutlich länger als die Maßregelung bei einer Straftat haben kann, sollte nichts sonderlich Überraschendes sein.
Eine deutliche Erhöhung von Maßregelmaßnahmen durch die sogenannten "Voreintragungen" ist doch nichts Neues. Dass selbst nicht vorhandene Voreintragungen zu erheblichen Folgen führen, auch nicht. Da wäre zB. die Anordnung einer MPU nur aufgrund einer ausreichenden Menge von Verwarnungen. Komisch, wo doch "jeder weiß", dass Verwarnungen "nirgends registriert werden".
Dass vorhandene "Altlasten" aus Bußgelder auch existenzielle Wirkungen auf das Realleben haben, wie Vorstrafen im Führungszeugnis, ist auch existent. Im Gegensatz zu vorhandenen Vorstrafen sogar durch den Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.
Es gibt im Gegenzug auch genügend ausgeführte Straftaten, die keine Folgen in Form einer Vorstrafe haben, zB. bei Verfahrenseinstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Eine Straftat wurde eindeutig begangen, eine derartige Verfahrenseinstellung ist kein "Freispruch wegen nicht begangener Tat".
Eine "Strafe" ist jede Form einer staatlichen Maßregelung aufgrund der Nichteinhaltung von staatlichen Vorschriften oder der Ausführung von unzulässigen Handlungen.
Damit fällt auch eine "mündliche Verwarnung" unter die Definition der Begrifflichkeit "Strafe", wenn auch nicht unbedingt in den speziellen Deliktbereich einer Straftat.
Lass doch einfach die Dinge in Ruhe, von denen Du keine Ahnung hast, dann musst Du auch nichts verdrehen um Deine Kompetenz nachzuweisen. Auch wenn es noch so schwer fällt, Dir diesen Umstand auch einzugestehen.
laut Bußgeldkatalog:
Zitat:
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet
mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 € - nein
mit anderen Kraftfahrzeugen 15 € - nein
parken Definition §12 StVO :
Zitat:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Wie kann das anhalten ohne auszusteigen dann parken sein und mit 30 EUR Strafe belegt werden?
Zum (unerheblichen) Vorsatzvorwurf:
Der lag - wie ich bereits schrieb - nicht vor, sonst wäre ich kaum an der Polizei vorbei in den tagsüber und nachts als Haltezone genutzten Bereich neben dem Schnellrestaurant eingefahren. Ich ging von der rechtmäßigen Nutzung der Ladeerlaubnis aus, da anderweitiges anhalten zwecks einladen der heißen Nahrung ohne starke Abkühlung nicht möglich ist.
http://img84.imageshack.us/img84/5010/mcdonaldsordnungswidrig.jpg