Hagelschadenregulierung einklagen?
Hallo Leute,
Mitte letzten Jahres hatte ich einen Golf III Joker über einen Zeitraum von knapp 3 Monaten zugelassen.
Zur Übersicht ein kurzer Überblick:
- 23.07 Doppelkarte bei der Württembergischen geholt
- 25.07 Golf zugelassen
- 26.07 Hagelschaden durch Unwetter
- 28.07 Verainbarung auf Teilkasko
Wir haben also mit dem Versicherungsberater quasi nach dem Schaden, bei dem der Wagen nur durch die Doppelkarte versichert war (Haftpflicht), den Versicherungsvertrag inklusive Teilkasko unterschrieben.
In der Police steht am Anfang auch ausdrücklich, dass der Versicherungsschutz mit Teilkasko und Schutzbrief Classic am 23.24. Juli (weiß ich grade aus dem Kopf nicht genau) um 0 Uhr beginnt. Also vor dem Schaden. Abgebucht haben sie auch für diesen Zeitraum.
Uns wurde auch von der Versicherung aus ein Termin beim Gutachter mitgeteilt, der dann den Schaden auf 750€ beziffert hat. Nach einigen Wochen hat die Versicherung die Regulierung aber abgelehnt. Für mich auch irgendwie verständlich. Aber die Schuld liegt ja dann wohl beim Versicherungsberater. Weil in meiner Police steht es so drin, wie oben beschrieben.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich weiß halt jetzt nicht, ob mir da irgendwas zusteht oder nicht 🙂 Deswegen wollt ich hier euch mal fragen.
Wenn nicht dann nicht. 😁 Aber will mir ja auch nicht unnötigerweise mögliches Geld durch die Lappen gehen lassen. 🙂
Danke!
Beste Antwort im Thema
Kurz gesagt: Du willst nur hören, dass Du alles richtig gemacht hast und Deinen Hagelschaden getrost einklagen sollst. Das will Dir hier aber scheinbar keiner sagen. Und das, wo die meisten kein Jurastudium absolviert, sondern nur ihren Verstand eingeschaltet haben.
Mach es doch anders: Schnapp Dir 200,- €, geh zum nächsten Rechtsanwalt und lass Dich dort beraten. Wenn der Dir dann zur Klage rät, nimmst Du weitere 300,- € (Gerichtskosten und das Honorar für den Anwalt, denn der wird nur gegen Vorkasse arbeiten) und klagst vor dem örtlichen Amtsgericht auf Zahlung. Das Verfahren dürftest Du meiner Meinung nach verlieren und zahlst dann noch den Anwalt der Versicherung.
Um die ganzen Rechnungen bezahlen zu können, verkaufst Du Deinen Golf 3 und bist den Hagelschaden auch los.
Viel Spaß dabei.
Peter
44 Antworten
Natürlich.
Was solls denn sonst sein.
Bzw. arglistische Täuschung ist es ja wohl gar nicht, denn zum vertuschen gibts so gesehen gar nichts, da die Sache ja offensichtlich ist.
Von Vorsatz kann man aber sehr wohl sprechen.
Du gibts ganz bewusst den schon eingetretenen Schaden nicht an.
Stellst trotzdem den Antrag und willst dann den Schaden sogar einklagen, weil die normal policiert haben.
Die bei der Versicherung denken sich bestimmt: "Are you kidding me?"
Zitat:
Original geschrieben von ArizonaTea
...
Wenn ich mit meiner Mam zum örtlichen Versicherungsvertreter gehe, bei dem wir schon seit mehreren Jahrzehnten versichert sind, und er von sich aus TK anbietet, da alles andere O-Ton "dumm wäre", dann bin ich also auf arglistische Täuschung aus. 🙂
Wen deine Angaben exakt stimmen, was ich nicht wirklich glaube, dann handelt es sich hier um einen geplanten Versicherungsbetrug.
Dein Versicherungsvertreter wird dir eine TK als sinnvoll empfohlen haben, bestimmt aber nicht deren Abschluß nach einem Schadenereignis mit Rückdatierung vor dem Schadenereignis.
Wenn doch, dann wäre der an dem Versicherungsbetrug beteiligt.
So blöd kann doch niemand sein, dass er meint, einen Anspruch auf eine Leistung zu haben, die am Schadenstag noch gar nicht vereinbart war.
Vielleicht solltest du für deinen bereits verstorbenen z. B. Urgroßvater schnell noch eine hohe Risikolebensversicherung abschließen, Vertragsbeginn auf einen Tag vor seinem Tod datieren lassen, eine Monatsprämie zahlen, und in einer Woche die Todesfallsumme kassieren 😕
Kurz gesagt: Du willst nur hören, dass Du alles richtig gemacht hast und Deinen Hagelschaden getrost einklagen sollst. Das will Dir hier aber scheinbar keiner sagen. Und das, wo die meisten kein Jurastudium absolviert, sondern nur ihren Verstand eingeschaltet haben.
Mach es doch anders: Schnapp Dir 200,- €, geh zum nächsten Rechtsanwalt und lass Dich dort beraten. Wenn der Dir dann zur Klage rät, nimmst Du weitere 300,- € (Gerichtskosten und das Honorar für den Anwalt, denn der wird nur gegen Vorkasse arbeiten) und klagst vor dem örtlichen Amtsgericht auf Zahlung. Das Verfahren dürftest Du meiner Meinung nach verlieren und zahlst dann noch den Anwalt der Versicherung.
Um die ganzen Rechnungen bezahlen zu können, verkaufst Du Deinen Golf 3 und bist den Hagelschaden auch los.
Viel Spaß dabei.
Peter
Zitat:
Original geschrieben von ArizonaTea
[, und er von sich aus TK anbietet, da alles andere O-Ton "dumm wäre", dann bin ich also auf arglistische Täuschung aus. 🙂
Gilt übrigens auch bei Lebensversicherungen: Man kann sie nicht mehr abschließen, wenn der Leichnam bereits beerdigt ist. Auch wenn Vertreter und Witwe das für ziemlich dumm halten. Die Welt ist eben einfach ungerecht ...
Zitat:
Original geschrieben von situ
Gilt übrigens auch bei Lebensversicherungen: Man kann sie nicht mehr abschließen, wenn der Leichnam bereits beerdigt ist. Auch wenn Vertreter und Witwe das für ziemlich dumm halten. Die Welt ist eben einfach ungerecht ...Zitat:
Original geschrieben von ArizonaTea
[, und er von sich aus TK anbietet, da alles andere O-Ton "dumm wäre", dann bin ich also auf arglistische Täuschung aus. 🙂
Warum nicht, musst doch nicht sagen, dass die versicherte Person schon tot ist, oder? Da erschließen sich doch ungeahnte Möglichkeiten.
Wird ein Versicherungsvertreter zum Chef gerufen. Mensch, wie können Sie nur so dämlich sein und 96-jährigen eine Risikolebensversicherung verkaufen? Wieso, statistisch gesehen sterben die wenigsten Menschen in dem Alter.
Zitat:
Sonst aber alles klar bei dir? Wenn ich mit meiner Mam zum örtlichen Versicherungsvertreter gehe, bei dem wir schon seit mehreren Jahrzehnten versichert sind, und er von sich aus TK anbietet, da alles andere O-Ton "dumm wäre", dann bin ich also auf arglistische Täuschung aus. 🙂
wenn Du noch eine Antwort von mir haben möchtest, bitte meine Frage noch beantworten. (siehe erste Seite)
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Hey Arizona,das wichtigste hast Du nicht gesagt!
Mit welcher Begründung hat die Gesellschaft abgelehnt, wenn doch eine Urkunde (Versicherungsschein) hast, nach dem eben VS besteht?
Gruß
Lass mich raten:
Vielleicht deshalb, weil der Schaden schon da war, bevor der Antrag gestellt wurde? 😉
Arizona Du willst mich wohl veräppeln...
ich bat nun um zwei mal um den essentiellen Inhalt des Ablehenungsschreibens, um Dir hier professionellen Rat geben zu können.
Nun bin ich raus..., Chance vertan!
was ich glaube ist völlig belanglos...
wenn ich ihm helfen soll, dann muss er auch meine Frage beantworten. Wenn er dies trotz überobligater Nachfrage meinerseits nicht tun und noch nicht mal auf meine Frage eingeht, fühl ich mich verarscht. Was postet er denn hier wenn anscheinend keine Hilfe sucht?
NUNJA, wenn man in die Signatur des TE sieht, kann man den Gedanken haben, dass der Golf verkauft werden soll! Und mit Hagelschaden wird er noch weniger bekommen, da kann ma auf Ideen kommen...
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
was ich glaube ist völlig belanglos...wenn ich ihm helfen soll, dann muss er auch meine Frage beantworten. Wenn er dies trotz überobligater Nachfrage meinerseits nicht tun und noch nicht mal auf meine Frage eingeht, fühl ich mich verarscht. Was postet er denn hier wenn anscheinend keine Hilfe sucht?
Er sucht Mitleid und Verständnis, weil das Leben und die Versicherung so gemein zu ihm sind 😁
Zitat:
Original geschrieben von Gueldenstern63
Er sucht Mitleid und Verständnis, weil das Leben und die Versicherung so gemein zu ihm sind 😁
Kollege Talker55, auch wenn du nun unter neuem Namen hier schreibst hat sich an deiner arrogant-überheblichen Art leider Nichts geändert. Was soll also dieses ständige Nachtreten in Richtung TE?