Hagelschadenregulierung einklagen?

Hallo Leute,

Mitte letzten Jahres hatte ich einen Golf III Joker über einen Zeitraum von knapp 3 Monaten zugelassen.
Zur Übersicht ein kurzer Überblick:

- 23.07 Doppelkarte bei der Württembergischen geholt
- 25.07 Golf zugelassen
- 26.07 Hagelschaden durch Unwetter
- 28.07 Verainbarung auf Teilkasko

Wir haben also mit dem Versicherungsberater quasi nach dem Schaden, bei dem der Wagen nur durch die Doppelkarte versichert war (Haftpflicht), den Versicherungsvertrag inklusive Teilkasko unterschrieben.

In der Police steht am Anfang auch ausdrücklich, dass der Versicherungsschutz mit Teilkasko und Schutzbrief Classic am 23.24. Juli (weiß ich grade aus dem Kopf nicht genau) um 0 Uhr beginnt. Also vor dem Schaden. Abgebucht haben sie auch für diesen Zeitraum.

Uns wurde auch von der Versicherung aus ein Termin beim Gutachter mitgeteilt, der dann den Schaden auf 750€ beziffert hat. Nach einigen Wochen hat die Versicherung die Regulierung aber abgelehnt. Für mich auch irgendwie verständlich. Aber die Schuld liegt ja dann wohl beim Versicherungsberater. Weil in meiner Police steht es so drin, wie oben beschrieben.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich weiß halt jetzt nicht, ob mir da irgendwas zusteht oder nicht 🙂 Deswegen wollt ich hier euch mal fragen.

Wenn nicht dann nicht. 😁 Aber will mir ja auch nicht unnötigerweise mögliches Geld durch die Lappen gehen lassen. 🙂

Danke!

Beste Antwort im Thema

Kurz gesagt: Du willst nur hören, dass Du alles richtig gemacht hast und Deinen Hagelschaden getrost einklagen sollst. Das will Dir hier aber scheinbar keiner sagen. Und das, wo die meisten kein Jurastudium absolviert, sondern nur ihren Verstand eingeschaltet haben.

Mach es doch anders: Schnapp Dir 200,- €, geh zum nächsten Rechtsanwalt und lass Dich dort beraten. Wenn der Dir dann zur Klage rät, nimmst Du weitere 300,- € (Gerichtskosten und das Honorar für den Anwalt, denn der wird nur gegen Vorkasse arbeiten) und klagst vor dem örtlichen Amtsgericht auf Zahlung. Das Verfahren dürftest Du meiner Meinung nach verlieren und zahlst dann noch den Anwalt der Versicherung.

Um die ganzen Rechnungen bezahlen zu können, verkaufst Du Deinen Golf 3 und bist den Hagelschaden auch los.

Viel Spaß dabei.

Peter

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Welchen Fehler soll der Berater gemacht haben?

Der Fehler liegt bei dir, weil du den Antrag erst nach Eintritt des Schadens gestellt hast.

Die EVB hast du dir selber bei der Würtenbergischen geholt.
Dort hättest du dir schon die TK eintragen lassen können.

Dann würde der Schaden auch bezahlt werden.

Naja, aber in meiner Police steht wörtlich drin, dass der Versicherungsschutz Haftpflicht, Teilkasko und der Schutbrief Classic zwei Tage vor dem Schaden beginnen.

Abgebucht haben sie auch fleißig ab dem Datum. Und zuerst haben sie mir auch den Gutachter organisiert. Das hätten sie ja nicht gemacht, wenn sie den "Fehler" von Anfang an gesehen hätten.

Und ich dachte eben, was im Vertrag steht hat Gültigkeit. Vor allem wenn sie dafür sogar noch Geld kassieren? Dann fühl ich mich sogar noch moralisch im Recht. ^^

Schön. Läuft aber trotzdem nicht so.

Sonst könnte ja jeder hergehen und den zeitlichen Ablauf wie folgt und so wie es bei dir wahrschienlich auch war, laufen lassen:

Schaden haben.
Antrag mit Rückdatierung stellen.
Warten bis die Police da ist.
Schaden melden.

Ich weiß nicht, was es da überhaupt zu diskutieren gibt.

Es sollte doch jedem klar sein, dass wenn der Antrag auf Versicherungsschutz erst gestellt wird, wenn der Schaden schon eingetreten ist, dass es dann keine Deckung mehr gibt.

Falls du doch anderer Meinung bist, dann würde ich mich gerne von dir versichern lassen.

Ich brauch dich wohl nicht zu fragen, ob du bei der Antragstellung den bereits eingetretenen Schaden mit erwähnt hast, oder?

Deinen ironischen Unterton kannste dir gerne andersweitig einführen. Wenn dir meine Frage nicht passt, dann les sie nicht?

Deswegen frag ich hier ja. Weil ich eben nicht wusste was sich machen lässt, wenn es so wie beschrieben in der Police steht. Ich dachte eben Vertrag ist Vertrag. Desweiteren nahm ich an, dass wenn sie ihn wie ich akteptiert haben, sie sich dann auch dran zu halten hätten.

Da ich in meinen jungen Jahren allerdings noch lange nicht so allwissend bin wie du, lieber Gueldenstern63, habe ich hier nachgefragt. Muss ich mich noch entschuldigen, dass ich in einem Forum eine Frage stelle?

Trotzdem danke für deien Antwort 🙂

Hey Arizona,

das wichtigste hast Du nicht gesagt!

Mit welcher Begründung hat die Gesellschaft abgelehnt, wenn doch eine Urkunde (Versicherungsschein) hast, nach dem eben VS besteht?

Gruß

Hier bezweifele ich, dass Du bei Antragstellung TK auf den schon bestehenden Schaden vom Vortag hingewiesen hast. Auch glaube ich kaum, dass ohne diesen Schaden überhaupt TK für den Golf III beantragt worden wäre. Erwartest Du, dass die Versicherung Dir für die 3 Tage ohne TK eine andere Prämie berechnet, so 2,5 Ct. weniger?
Schau auch mal in die akzeptierten Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz kann naturgemäß frühestens ab Antragstellung gewährt werden. Und steht in der Police tatsächlich, dass die TK am 24.07. beginnt (zwei Tage vor dem Schaden?)??? Oder nicht eher

Vertragsdauer
Beginn 23.07.
Ablauf

Und dann in einer neuen späteren Rubrik wird der Versicherungsumfang aufgeführt?

Und wie hast Du dann den Schaden gemeldet? Richtig mit Schadensdatum 26.07. oder vielleicht einige Tage später und dann nur "ich habe einen Hagelschaden"? Selbst wenn das Datum genannt wurde. Wirst wohl nicht der einzige Halter mit einem Hagelschaden gewesen sein, da erfolgt die Beauftragung eines SV als Massenauftrag. Erst bei der Regulierung ist dann wohl die fehlende Deckung aufgefallen. Unter'm Strich würde ich hier keine Klage auf Zahlung erheben.

Zitat:

Original geschrieben von ArizonaTea


Hallo Leute,

- 23.07 Doppelkarte bei der Württembergischen geholt
- 25.07 Golf zugelassen
- 26.07 Hagelschaden durch Unwetter
- 28.07 Verainbarung auf Teilkasko

Wir haben also mit dem Versicherungsberater quasi nach dem Schaden, bei dem der Wagen nur durch die Doppelkarte versichert war (Haftpflicht), den Versicherungsvertrag inklusive Teilkasko unterschrieben.

Das doch klar das abgelehnt wird. Keine versicherung reguliert ein schaden der vor tk abschluss passierte. Leider pech gehabt.

Aber irgendwie versteh ich das nicht so ganz. Da du auch schreibst das tk schutz am 23.7 begann. Aber dann sagtst wie zitat das tk danach abgeschlossen wurde.

Es geht um eine Beratung zum Versicherungsbetrug, was hier nicht stattfinden sollte.

Für die Zukunft:
wenn man Kaskodeckung ab Zulassung haben möchte, dann sollte man sich immer vor Zulassung eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.

Ein ganz normaler Vorgang.

Er meldet das Auto mit der EVB an.

Mit der EVB kann man auch TK oder VK/TK mit beantragen. Muss man aber nicht, da ja nur KH vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.

Ein paar Tage bis ein paar Wochen wird dann der eigentliche Antrag bei der Versicherung gestellt. Dort nimmt man dann Tk oder VK mit dazu.
Die Police wird dann immer Rückwirkend zum Beginn ausgestellt.

Wenn ich mir nicht gleich TK in die EVB mit eintragen lasse, dann wird es natürlich schwer dem Versicherer glaubhaft zu machen, dass ich das schon immer vorgehabt habe.

Vor allem bei einem 3er Golf...

Zitat:

Original geschrieben von Gueldenstern63


Es sollte doch jedem klar sein, dass wenn der Antrag auf Versicherungsschutz erst gestellt wird, wenn der Schaden schon eingetreten ist, dass es dann keine Deckung mehr gibt.

Es sollte aber auch jeder Versicherung klar sein, dass man keine Leistung abrechnen kann, die man nicht erbringt. Das nennt sich dann Betrug.

Der Versicherer verhält sich korrekt.

Der Antragsteller hat gegen § 19 VVG verstoßen.

Damit ist der Versicherer Leistungsfrei und hat trotzdem Anspruch auf die Tarifprämie.

Das hier Vorsatz und sogar arglistische Täuschung bei der Antragstellung vorliegt, brauchen wir ja nicht zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Gueldenstern63


Der Antragsteller hat gegen § 19 VVG verstoßen.

Damit ist der Versicherer Leistungsfrei und hat trotzdem Anspruch auf die Tarifprämie.

Selbst wenn, hat der Versicherer nach Absatz 4 in dem Fall kein Kündigungsrecht, da er den Teilkaskovertrag auch abgeschlossen hätte, wenn der Hagelschaden bei Antragstellung angegeben worden wöre.

Was richtig ist, ist dass die Versicherung nicht zahlen brauch, weil die Teulkasko erst 2 Tage nach dem Hagelschaden abgeschlossen wurde.

Aber dann hat sie nicht das Recht, Beiträge für die Zeit vor der Antragstellung zu verlangen.

Oder zahlst du im Supermarkt auch schon heute deine Einkäufe, die du nächste Woche nicht machen wirst?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Selbst wenn, hat der Versicherer nach Absatz 4 in dem Fall kein Kündigungsrecht, da er den Teilkaskovertrag auch abgeschlossen hätte, wenn der Hagelschaden bei Antragstellung angegeben worden wöre.

Äußerst unwahrscheinlich, dass sie dann die Police mit dem rückwirkenden Beginndatum für die TK wie im Antrag gewünscht erstellt hätten. 😉

Viel wahrscheinlicher: Sie hätten ihm entweder gar keine TK oder TK mit Beginn nach dem Schadendatum gewährt. Aber niemals rückwirkend, was ja auch wiederrum vollkommen logisch sein sollt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Oder zahlst du im Supermarkt auch schon heute deine Einkäufe, die du nächste Woche nicht machen wirst?

😕

Zitat:

Original geschrieben von Gueldenstern63


Der Versicherer verhält sich korrekt.

Der Antragsteller hat gegen § 19 VVG verstoßen.

Damit ist der Versicherer Leistungsfrei und hat trotzdem Anspruch auf die Tarifprämie.

Das hier Vorsatz und sogar arglistische Täuschung bei der Antragstellung vorliegt, brauchen wir ja nicht zu diskutieren.

Sonst aber alles klar bei dir? Wenn ich mit meiner Mam zum örtlichen Versicherungsvertreter gehe, bei dem wir schon seit mehreren Jahrzehnten versichert sind, und er von sich aus TK anbietet, da alles andere O-Ton "dumm wäre", dann bin ich also auf arglistische Täuschung aus. 🙂

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