Hagelschaden verschwiegen, Privatkauf
Hallo Leute,
also ersteinmal zur Geschichte:
Habe mir einen Citroen C4 VTS im Internet ausgeguckt.
2006, 50tkm, 2L HDi, VTS Ausstattung (Exclusive)... für 6800€ Scheine Stand er drinnen.
Problem: 500km entfernt.
Das heißt: Entweder für umsonst hin oder mit 2 Autos zurück.
Im Endeffekt habe ich ihn gekauft, und habe ihn für 5800€ bekommen, da:
-Stark versifft
-Beule rechts Radlauf
-defekter Bremslichtschalter
-große Wartung fällig gewesen.
-Lack stark angegriffen.
Hab ich alles gut hinbekommen, Innenraum sieht aus wie neu, Lack glänzt wie neu, Bremslichtschlater is neu (ABS-ESP Lampe is aus) & Wartung durchgeführt.
Dennoch habe ich beim Polieren festgestellt, dass die Karre nen wirklich leichten aber dennoch heftigen Hagelschaden NUR auf dem Dach hat...
Nichts an Motorhaube oder Seiten! Komisch, naja egal.
Auf alle Fälle, wurden mir nur die oben genannten Mängel mitgeteilt, und im Kaufvertrag als Unfallfrei beschrieben.
Gibt es irgendeine Möglichkeit dieses noch zu richten oder ist er da "Privatkauf" fein raus?
Gilt es als arglistig verschwiegen? Da die Karre wirklich sehr sehr versifft war, aussen voller klebrieger Pollen und Dreck.
Mein Beulendealer will für die Beule am Radlauf 50€ haben und fürs kompl. Dach 300€!
Dennoch müsste der Dachhimmel raus, vonwo ich mich dennoch ein bissl streue.. Da geklebt 😮
Nagut hoffe auf Antwort 🙂
Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn es selbst dir als Fachmann nicht aufgefallen ist, wie willst du beweisen, dass der Verkäufer das wusste und es dir arglistig verschwiegen hat? Denn nur in den Fall hättest du eine Chance. Der Verkäufer kann sich damit rausreden, den Schaden nicht bemerkt zu haben.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lowsteven
.......dass die Karre nen wirklich leichten aber dennoch heftigen Hagelschaden NUR auf dem Dach hat...Grüße
....etwas unverständlich.
Hat der Verkäufer vom Hagelschaden gewusst muss er ihn auch beim Privatverkauf angeben. Ansonsten ist es eine arglistige Täuschung und es steht sogar Betrugsverdacht im Raum. Du kannst auf jeden Fall Wertminderung, Rückgabe etc. geltend machen, wenn du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er den Hagelschaden bewusst verschwiegen hat.
Vielleicht kannst du über die Versicherung herausbekommen, wann und ob bei diesem Fahrzeug (Fahrgestellnummer) ein Hagelschaden abgerechnet wurde. Teilweise wird dies gespeichert, vielleicht kann dir dein Versicherungsvertreter weiterhelfen.
Es ist aber auch nicht so unwahrscheinlich, dass so ein "kleiner" Hagelschaden gar nicht bemerkt wird. Ist mir selbst auch schon passiert, erst bei Leasingrückgabe wurde ein minimaler Hagelschaden durch das Autohaus festgestellt.
N.T.
Was habt ihr nur immer mit einem Hagelschaden? Es reicht schon, im Herbst öfter unter einem Kastanienbaum zu parken. Wenn die harte Frucht aufs Dach knallt, hast du auch die schönsten Dellen drin. 🙄
Ansonsten sollte der TE wirklich mal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen, das kostet ja nix ohne Anwalt.
Da wir die Verkaufsanzeige und auch den genauen Wortlaut nicht kennen, kann der TE hier auch nicht viel mehr erwarten. Ganz abgesehen davon, dass konkrete Rechtsberatung hier ohnehin verboten ist.
es gibt nur eine Möglichkeit,
du musst ihm nachweisen, das er für den Hagelschaden kassiert hat, dann hat er ihn auch verschwiegen.
da gibt es schon Möglichkeiten zum Nachweis
Ob das 9 Jahre später noch irgendjemanden interessiert 😕
Außerdem war der TE seit vier Jahren nicht mehr hier.