Hagelschaden-Raparatur / Teilkasko
Hallo,
auch unser Golf hat beim Hagel letzte Woche im Schwarzwald-Baar-Kreis gelitten.
Jetzt folgt die Rennerei mit der Versicherung.
Ich habe da ein paar Fragen und hoffe, es kann sie mir jemand beantworten.
Den Golf haben wir letztes Jahr im Herbst gebraucht für ca. 10000 Euro gekauft. Es handelt sich um einen 12/98er Golf IV Highline 1,8 mit nur 40 tkm (Stand heute).
Heute war ich beim Gutachter und er hat gemeint, daß der Schaden vermutlich über 5000 Euro liegt und somit vermutlich ein Totalschaden ist. Generauers weiß ich aber noch nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die Versicherung sich meldet.
Wenn der Wagen aber jetzt noch 9000 Euro Wiederbeschaffungswert hat, dann ist für mich ein Totalschaden ab 9000 erreicht und nicht bei der Hälfte. Ich möchte den Wagen richten lassen und zwar auf Kosten der Versicherung. Wie sieht das rechtlich aus, wenn die Versicherung sagt, daß sie nur bis 4500 Euro zahlen (also nur die Hälfte)? Ich will aber den Wagen nicht verkaufen, sondern einfach so gestellt werden, wie ich vor dem Hagelschlag war.
Wie ist das dann, wenn der Schaden repariert ist und dann erneut ein Schaden auftritt? Kann dann die Versicherung die Zahlung verweigern mit der Begründung, daß der vorherige Schaden schon so hoch war und somit nur ein kleiner "Restbetrag" ausgezahlt wird?
Oder kann man davon ausgehen, daß nach der Reparatur der Wert des Fahrzeugs wiederhergestellt ist, und somit bei einem erneuten Schaden, wieder der Zeitwert des unbeschädigten Fahrzeugs als Referenz genommen wird?
Gruß,
hotel-lima
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hotel-lima
das war 2004...
Dann wird sich jetzt leider nichts mehr ändern lassen.
Ganz allgemein und für hoffentlich nicht eintretende zukünftige Fälle:
"Restwerte" sind keine fiktiven Zahlen sondern beruhen auf konkreten Geboten. Sind die Bieter im GA nicht genannt, beim Sachverständigen nachfragen, wo der Restwert herkommt! Kann der Sachverständige keinen Bieter zu dem angegebenen Restwert nennen, ist das Gutachten falsch und der Restwert zu korrigieren!
Gruß Schusti
PS. Dein Anwalt war wohl in Sachen Verkehrsrecht tatsächlich nicht erste Wahl. Dessen Spezialgebiet muß woanders liegen.
Zitat:
PS. Dein Anwalt war wohl in Sachen Verkehrsrecht tatsächlich nicht erste Wahl. Dessen Spezialgebiet muß woanders liegen.
Na das sollte spätestens nach dem 2. semester Jura eigentlich jeder hinbekommen,...
Hallo,
ich denke eher, daß ihm die Sache zu unlukrativ war und er den Fall auf der niedrigsten Priorität laufen ließ, die es gibt. Ist schon traurig, daß es immer nur ums Geld geht und nicht ums Recht / Prinzip....
Gruß,
hotel-lima