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Hagelschaden katastrophal reguliert

VW
Themenstarteram 15. Juli 2012 um 19:23

Hallo Forum,

Wüsste gerne mal eure Einschätzung dazu.

Vor kurzem hat Hagel meinen t5, welchen ich mir letztes Jahr, für 62000 Euro zugelegt habe schwer in mitleidenschaft gezogen. Bei der Versicherung wurde der schaden umgehend gemeldet, die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass 1200 Fahrzeuge in der Nacht beschädigt wurden und es ein sammelgutachten geben würde. Der Gutachter meldet sich dann, teilte man mir bei der versicherung mit. Nachdem 14 Tage lang nichts passiert ist, habe ich mich wieder gemeldet und auch kurzfristig einen Termin bekommen. Ich hatte lediglich 10 Hageleinschläge gefunden, der Gutachter knapp 100. Die Schadenhöhe mit 775 Euro veranschlagt, abzgl. Selbstbehalt von 500 Euro, mal gerade ein schaden von 275 Euro für den Versicherer . Auf meine Frage nach ersatzwagen für die Zeit der Reparatur hat er mir einen Corsa angeboten, und zwar ein bisschen schnippisch mit dem Verweis "so einen gibt es aber nicht", damit meinte er den t5. Da ich einen zweitwagen habe war's mir aber auch egal, und ich habe den Ersatz dankend abgelehnt. Auf dem Dach gab es 2 Einschläge an der Kante der dachfalzen, ich konnte mir da schon nicht erklären wie man dies mit der weichen Reparatur wieder 100% herstellen kann und fragte den Gutachter diesbezgl. Auch wieder an. Der meinte nur wird alles wieder tiptop. Wagen hab ich dann gleich dort gelassen um diesen wieder 1 Tag später abholen zu können. Am nächsten Tag musste ich jedoch feststellen, dass schon die ersten beiden dellen von mir kontrollierten nicht 100 % instandgesetzt wurden. Also musste die Werkstatt nochmal ran. Am nächsten Tag wieder hin. Die beiden stellen waren nun behoben aber auf dem Dach sind mehrere stellen irreparabel und man sagte mir dass komplette Dach müsste lackiert werden, dauert wieder 3 Tage. Ich habe mir das ganze schriftlich geben lassen und bin dann mal gefahren um in Ruhe eine Entscheidung treffen zu können. Nun ist jedoch zusätzlich an der Heckklappe eine kleine delle (bin mir nicht sicher ob die vom Hagel kommt oder in der Werkstatt entstanden ist) und der Himmel (vorher hell) ist nun nach der Reparatur, die ja eigentlich nie richtig durchgeführt wurde, voller schwarzer Fingerabdrücke, vermutlich vom aus und Einbau des Himmels.

Ich überlege nun ein erneutes eigenes Gutachten einzuholen. Die Werkstatt ist die partnerwerkstatt des Versicherers welche ich Laut Vertrag im Falle einer Reparatur auch aufsuchen muss.Auch der Punkt Wertverlust käme bei Lackierung ja ins Spiel.

Kann ich mir ein Gutachten einholen lassen und die kosten hierfür dem Versicherer in Rechnung stellen ?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Den Arbeitslohn einer Vertragswerkstatt am Ort.

Nein, denn das ist ein Kaskoschaden. Anspruch besteht auf die erforderlichen Reparaturkosten. Und erforderlich sind die Kosten eines Fachbetriebs, nicht der Vertragswerkstatt.

 

Bei der Überschrift hatte ich übrigens ganz andere Probleme erwartet. Wann kommt denn der Teil mit der katastrophalen Regulierung? 

Dass man nach einer bundesweiten Unwetterphase mal drei Wochen mit drei Dellen im Dach rumfährt, kommt wohl noch keiner Katastrophe gleich. Und den Rest sollte die Werkstatt regeln.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Den Arbeitslohn einer Vertragswerkstatt am Ort.

Nein, denn das ist ein Kaskoschaden. Anspruch besteht auf die erforderlichen Reparaturkosten. Und erforderlich sind die Kosten eines Fachbetriebs, nicht der Vertragswerkstatt.

Wenn ich keine Werkstattbindung habe und die Vertragswerkstatt aufsuche, wird die Versicherung wohl zahlen müssen.

Wenn ich fiktiv abrechne wird es wie fast immer Streit um den einen oder anderen Euro geben.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Nein, denn das ist ein Kaskoschaden. Anspruch besteht auf die erforderlichen Reparaturkosten. Und erforderlich sind die Kosten eines Fachbetriebs, nicht der Vertragswerkstatt.

Wenn ich keine Werkstattbindung habe und die Vertragswerkstatt aufsuche, wird die Versicherung wohl zahlen müssen.

Richtig, wenn die Reparatur dort ausgeführt wird, wird die Rechnung -sachliche Richtigkeit vorausgesetzt- natürlich bezahlt.

Ich war von fiktiver Abrechnung ausgegangen, sorry.

Zitat:

Wenn ich fiktiv abrechne wird es wie fast immer Streit um den einen oder anderen Euro geben.

Nein, im Kasko-Fall lohnt sich der Streit nicht.

Da ist es vertraglich geregelt: Der Versicherer ermittelt die Schadenhöhe. Tut er dies inhaltlich nicht richtig, gibt es ein SV-Verfahren.

Ist dem Kunden aber nur der fiktive Stundensatz zu gering, gibt es nichts zum Streiten...

 

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Meine Werkstatt will für die Reparatur voraussichtlich 3.350,97 EUR brutto, das Gutachten veranschlagt 2.685,53 EUR.

War gerade bei der HuK und die haben bestätigt, dass die Höhe der tatsächlichen Reparaturosten entscheidend ist. Solange der sog. Reparaturweg (in meinem Fall: sanfte Instandhaltung) eingehalten wird, können auch wesentlich höhere Arbeitskosten als im Gutachten (in meinem Fall über 25 %) abgerechnet werden. Die Werkstatt kann ich mir aussuchen. Werde mich wahrscheinlich für Dent Wizard entscheiden; bei denen habe ich morgen einen Termin.

Vielen Dank für die Antworten

Spartako

Zitat:

Zitat:

Nein, im Kasko-Fall lohnt sich der Streit nicht.

Da ist es vertraglich geregelt: Der Versicherer ermittelt die Schadenhöhe. Tut er dies inhaltlich nicht richtig, gibt es ein SV-Verfahren.

Ist dem Kunden aber nur der fiktive Stundensatz zu gering, gibt es nichts zum Streiten...

Richtig. Im SV Verfahren geht es nur um technische Belange.

 

Die Höhe der Stundensätze obliegt der juristischen Würdigung und nicht der technischen.

am 18. Juli 2012 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Richtig. Im SV Verfahren geht es nur um technische Belange.

 

Die Höhe der Stundensätze obliegt der juristischen Würdigung und nicht der technischen.

Dazu bedarf es nicht einmal einer juristischen Würdigung

 

Zitat:

Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder legen Sie uns bei vollständiger und fachgerechter Reparatur keine Rechnung vor, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen. Obergrenze ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts

So oder ähnlich steht es bei Kaskoverträgen in nahezu allen Versicherungsbedingungen und lässt kaum Interpretationsspielraum.

Zitat:

Dass man nach einer bundesweiten Unwetterphase mal drei Wochen mit drei Dellen im Dach rumfährt, kommt wohl noch keiner Katastrophe gleich. Und den Rest sollte die Werkstatt regeln.

Würde ich jetzt auch nicht als Katastrophe empfinden. Auch nicht als Katastrophe, aber als unbefriedigend, empfinde ich in meinem Fall die Vorarbeit durch den Gutachter der DEKRA. Erstaunlich ist, dass er mir einen "Beulendoktor mit viel Erfahrung" empfahl, wo er doch genau hätte wissen müssen, dass dieser die Ein- und Ausbauten (z. B. Reling abmontieren, Glasdeckel einstellen etc.) gar nicht leisten kann.

Nachdem ich mich gestern für eine Reparatur bei Dent Wizard entschieden hatte, war ich eigentlich noch recht zuversichtlich, die Regulierung des Schadens schnell über die Bühne zu bringen. Der "Beulendoktor" von Dent Wizard meinte nach ausführlicher Begutachtung, dass es mindestens 5.000 EUR kosten werde. Er könne die Arbeit nicht leisten und empfahl mir eine Vertragswerkstatt. Im Gegensatz zum Gutachter zählte er nicht 160 Dellen, sondern über 250 (trotz Panoramadach). Während sie beim Gutachter alle eine Größe von 2 cm hatten, zeigte er mir einige mit 5 cm Durchmesser. Die beschädigten Aluminiumfassungen und Dichtungen der Fenster, die fast alle betroffen sind, tauchen in dem Gutachten erst gar nicht auf. Er bezweifelte auch, ob die Kühlerhaube mit weit über 100 Dellen überhaupt sanft instand gesetzt werden kann. Es reicht halt nicht aus, einmal um den Wagen zu laufen, vier Fotos zu machen und sich an dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu orientieren. Klar, ist leicht verdientes Geld.

Zum Glück habe ich Urlaub (man hat ja nichts Besseres zu tun ;)) und konnte so gleich zur HuK, um zu fragen, ob ich denn jetzt von dem vorgeschriebenen "Reparaturweg" abweichen würde. Ich wurde sofort an einen anderen DEKRA-Gutachter vor Ort verwiesen, der den Kostenvoranschlag von Dent Wizard berücksichtigte. Das 2. Gutachten wird mir dann nächste Woche zugehen.

Bin dann anschließend zu einem niegelnagelneuen Audi-Zentrum in Adlershof. Als ich anmerkte, meine VW-Werkstatt würde 25 Stunden benötigen und über 100 EUR für die Arbeitsstunde nehmen, meinte er gleich, dass ich wohl mit dem doppelten Stundensatz rechnen müsse und zwei Wochen für die Reparatur einplanen solle. Aufgrund des Gutachtens werden sie einen Kostenvoranschlag machen und vor der Reparatur die Kosten mit der HuK abklären. Da kann ich mir doch jetzt schon vorstellen, was es kosten wird, wenn das ganze Dach auseinander gebaut werden muss. Bei dem Stundensatz wird der Austausch der Kühlerhaube wohl auch nicht billiger sein als deren Ausbeulen. Aber das soll nicht mein Problem sein. Ich werde ne Abtretungserklärung unterschreiben und hoffe, dass dann alles seinen Gang geht.

Ich will einfach nur, dass der Wagen genau so aussieht wie vor dem Hagel - nicht mehr und nicht weniger. Hut ab vor Dent Wizard. Für den Kostenvoranschlag, der sicher mehr Wert ist als das Gutachten, wollten sie keinen Cent. Da sollte sich mal die DEKRA ne Scheibe abschneiden.

Noch bin ich entspannt, aber wie gesagt, ich habe Urlaub. Und wie xAKBx schreibt, gibt es kaum Interpretationsspielraum. Ob das die HuK auch so sieht, wenn der Kostenvoranschlag von Audi ins Haus flattert?

Spartako

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