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Hagelschaden 16433€ Restwert nur 6530€ - was nun tun?

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 12:42

Hallo zusammen,

Ende Juli wurde mein ein Monat und ein Tag alter Wagen mit 2200km vom Hagel beschädigt.

Nun liegt endlich ein neues Gutachten vor (beim ersten fehlten einige Dinge):

Reparaturkosten 16433,94 €

Wiederbeschaffungswert 30000,00 €

Restwert 6530,00 €

Die Versicherung schreibt, dass ich nun den Wagen reparieren lassen kann, was ich aber nicht möchte da:

a) ich nicht glaube das bei diesem Schadensausmaß der Wagen wieder in Neuzustand gebracht werden kann

b) ich schon vor zwei Wochen einen neuen gekauft habe, da ich einen fahrbaren Untersatz benötigt habe

Welche Möglichkeiten habe ich denn nun überhaupt? Muss ich ihn reparieren lassen oder kann ich auch die Reperaturkosten auszahlen lassen und den Wagen selbst privat verkaufen?

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20 Antworten

Moin,

 

wenn ein Restwert (RW) und ein Wiederbeschaffungswert angegeben sind, handelt es sich wohl um einen wirtschaftlichen Totalschaden bei einem 1 Monate alten KFZ.

 

Möglicher Weise hast Du ein Kaskovertrag, wo innerhalb der ersten 6 Monate ein Neuwagenpreis erstattet wird.

 

 

 

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 12:59

Hallo Corsadiesel,

danke für Deinen Beitrag - allerdings schreibt die Versicherung nichts von wirtschaftlichem Totalschaden, nur von Reparatur?

Ja, ich habe einen "Superkasko" Vertrag - m.E. kommt die Neuwagenentschädigung aber nur bei Vollkaskoschäden in Betracht ...

Ich steh total im Dunkeln :-(

Neuwagenentschädigung gilt normalerweise für die Gesamtkaskoversicherung, egal ob TK oder VK Schaden.

 

Also bei Fahrzeugverlust (Diebstahl, Brand = TK) und Totalschaden durch ein anderes Ereignis (VK oder TK).

 

Hagelschaden ist über TK versichert (keine Hochstufung).

 

Ich denke, eine Reparatur für rund 17 000,- bei einem neuen KFZ kommt einen wirtschaftlichen Totalschaden gleich.

Wer will den später ein KFZ kaufen, welches einen Hagelschaden von 17 000,- hatte ?

 

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 13:49

Richtig, das sehe ich auch so ... aber weiß jemand wie die rechtliche Lage dazu aussieht?

Würde mir gerne den Gang zum Anwalt sparen, der ja dann auch wieder weitere Kosten nach sich ziehen würde...

Zitat:

Original geschrieben von turbocarl

 

Würde mir gerne den Gang zum Anwalt sparen, der ja dann auch wieder weitere Kosten nach sich ziehen würde...

Es sei denn, Du besitzt eine Rechtsschutzvers. mit Verkehrs-RS.

 

am 8. Oktober 2013 um 15:43

Steht doch da: Wiederbeschaffungswert 30.000,- €

Also nichts Totalschaden.

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 15:55

Hallo Bernd,

weil die Reparaturkosten die 60% des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen, richtig?

Muss ich die Karre also echt machen lassen?

am 8. Oktober 2013 um 19:00

Natürlich.

Du darfst aber natürlich trotzdem auf Gutachten abrechnen wenn du magst.

Mit den üblichen Einschränkungen halt.

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 19:04

Darf ich fragen welche üblichen Einschränkungen das genau sind?

Wenn du auf Gutachtenbasis abrechnest bekommst du die Reparaturkosten abzügliche 19% Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Gruß Tobias

Und die SB wird auch noch abgezogen...

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 21:07

Ok, dass die 150,00€ Selbstbehalt eingezogen werden ist klar... Das ist aber mein kleinstes Problem.

@ Tobias, ein Bekannter meint, dass wenn ich eine Ersatzbeschaffung nachweisen kann, ich die einbehaltenen 19% nachträglich dann wieder einfordern kann.

Stimmt das?

Hi,

darauf wissen die Versicherungsprofi´s hier sicher ne Antwort ;)

Es wurde ja die Mehrwertsteuer für eine Reparatur einbehalten,ob du jetzt die Mwst. eines Fahrzeugkaufs damit verrechnen kannst? Keine Ahnung.

Aber selbst wenn das klappt ist da doch ne ziemlich große Lücke zwischen 17t€ Reparaturkosten und dem Kaufpreis von 30t€.

Wenn man dann noch den Restwert von 6500€ dazu rechnet fehlen da immer noch 6500€ bis zu 30t€.

Ist halt die Frage ob am Markt wirklich nur 6500€ zu erziehlen sind. Ohne jetzt überhaupt zu wissen um was für einen Wagen es geht könnte ich mir schon vorstellen das für einen fast Neuwagen trotz des heftigen Schadens mehr rauszuschlagen ist.

Komplett ausgehen wird es sich für dich aber wohl kaum.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von turbocarl

Ok, dass die 150,00€ Selbstbehalt eingezogen werden ist klar... Das ist aber mein kleinstes Problem.

 

@ Tobias, ein Bekannter meint, dass wenn ich eine Ersatzbeschaffung nachweisen kann, ich die einbehaltenen 19% nachträglich dann wieder einfordern kann.

 

Stimmt das?

Stimmt, wenn durch eine Kopie des Kaufvertrages/Werkstattrechnung die MWST nachgewiesen wird.

 

Bei mir war es so, KFZ wirtschaftlicher Totalschaden (VK, Differenzbesteuert 2,4%), die Kopie des Ersatz-KFZ (mit ausgewiesener MWST) eingereicht, Differenzsteuer wurde nachreguliert.

 

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