Hagelschaden 16433€ Restwert nur 6530€ - was nun tun?

Hallo zusammen,

Ende Juli wurde mein ein Monat und ein Tag alter Wagen mit 2200km vom Hagel beschädigt.

Nun liegt endlich ein neues Gutachten vor (beim ersten fehlten einige Dinge):

Reparaturkosten 16433,94 €
Wiederbeschaffungswert 30000,00 €
Restwert 6530,00 €

Die Versicherung schreibt, dass ich nun den Wagen reparieren lassen kann, was ich aber nicht möchte da:
a) ich nicht glaube das bei diesem Schadensausmaß der Wagen wieder in Neuzustand gebracht werden kann
b) ich schon vor zwei Wochen einen neuen gekauft habe, da ich einen fahrbaren Untersatz benötigt habe

Welche Möglichkeiten habe ich denn nun überhaupt? Muss ich ihn reparieren lassen oder kann ich auch die Reperaturkosten auszahlen lassen und den Wagen selbst privat verkaufen?

20 Antworten

Gut... das ist doch schon mal erfreulich das ich die 19% wieder bekomme :-)

Der Gutachter schreibt noch drei weitere Dinge auf das Gutachten (Rückfahrkamera, Windschott und Lederrücksitzbank), da diese vergessen wurden ...

Mal sehen, ob ich dann doch noch die 60% Marke knacken kann ;-) - wäre wohl das beste für meine Situation.

Welche 60% Marke?

Das die Reparaturkosten über 60% des Wiederbeschaffungswertes liegen ...

Ich dachte, dass dann die Versicherung den Wagen zum Restwert verkauft und ich den Wiederbeschaffungspreis dann bekomme, da dann ein wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Fahrzeug vorliegt - oder nicht?

Es handelt sich in deinem Fall nicht um einen wirts. Totalschaden, da Differenz zwischen WBD und RW nicht höher sind als Rep.kosten. Vergiss 60% usw.

Die Rep.kosten bekommst Du nur Brutto erstattet, wenn Du eine Rechnung mit tatsächlich angefallener MwSt. vorlegen kannst. Neukauf von einem neuen Fahrzeug bringt dir nichts. Es geht nur bei wirts. Totalschaden, dass man so die MwSt. erstattet bekommt.

Also Du hast zwei Optionen:

1. Rep. lassen in einer Werkstatt mit Rechnung und das Auto verkaufen danach, so wirst Du Brutto entschädigt.

2. Du lässt dein Auto in einer freien Werkstatt am Besten bei einer Lackiererei günstiger reparieren als es im Gutachten steht, evtl. ohne Rechnung und und Du verkaufst dein Auto.

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Zitat:

Original geschrieben von turbocarl


Das die Reparaturkosten über 60% des Wiederbeschaffungswertes liegen ...

Ich dachte, dass dann die Versicherung den Wagen zum Restwert verkauft und ich den Wiederbeschaffungspreis dann bekomme, da dann ein wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Fahrzeug vorliegt - oder nicht?

Wenn das so in deinen Vertragsbedingungen steht?

Was ich aber sehr stark bezweifle.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Es handelt sich in deinem Fall nicht um einen wirts. Totalschaden, da Differenz zwischen WBD und RW nicht höher sind als Rep.kosten. Vergiss 60% usw.

Gerade das "usw." würde ich jetzt nicht vergessen.

Ihm geht ihm um die Neuwertentschädigung.

Die greift je nach Vertragsbedinungen auch schon mal bei z.B. 80% des Neupreises.

Aber eine die bei 60% vom WBW greift, habe ich noch nie gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Zitat:

Original geschrieben von turbocarl


Das die Reparaturkosten über 60% des Wiederbeschaffungswertes liegen ...

Ich dachte, dass dann die Versicherung den Wagen zum Restwert verkauft und ich den Wiederbeschaffungspreis dann bekomme, da dann ein wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Fahrzeug vorliegt - oder nicht?

Wenn das so in deinen Vertragsbedingungen steht?

Was ich aber sehr stark bezweifle.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Es handelt sich in deinem Fall nicht um einen wirts. Totalschaden, da Differenz zwischen WBD und RW nicht höher sind als Rep.kosten. Vergiss 60% usw.
Gerade das "usw." würde ich jetzt nicht vergessen.

Ihm geht ihm um die Neuwertentschädigung.

Die greift je nach Vertragsbedinungen auch schon mal bei z.B. 80% des Neupreises.

Aber eine die bei 60% vom WBW greift, habe ich noch nie gesehen.

Habe ich auch nicht gesehen und bei ihm ist es nicht einmal 60%

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