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Haftung trotz Werksgarantie?

Themenstarteram 22. August 2019 um 20:31

Hallo Leute,

 

ich werde wahrscheinlich in Kürze mein Kfz verkaufen an privat.

Das Fahrzeug hat noch eine vertragliche erweiterte Neuwagengarantie, die alle Defekte außer Verschleiß abdeckt, die dann auf den neuen Halter überschrieben werden wird.

Wenn jetzt trotzdem was Defekt geht...

1. hafte ich dann trotzdem bzw. reicht es ihn auf dir Garantie dann rechtlich hinzuweisen

2. Wie kann ich mich am Besten schützen, damit mir nichts "angehangen" wird, falls dann "plötzlich" doch etwas Defekt ist.

 

Wäre mein Erster privat Verkauf und hab da etwas Sorgen, dass ich dann Stress bekommen kann, weil man etwas "gefunden" hat.

 

 

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5 Antworten

Im Privaten verkauf kannst Du deine haftung ausschließen. Die vorgedruckten kaufverträge vom ADAC Mobil.de usw. haben entsprechende klauseln die man ankreuzen muß. Über den verkauf solltest Du die werkstatt informieren übver die die Zusatzversicherung läuft.

Du bist dann raus.

Zitat:

@Sponken schrieb am 22. August 2019 um 22:31:40 Uhr:

...

Das Fahrzeug hat noch eine vertragliche erweiterte Neuwagengarantie, die alle Defekte außer Verschleiß abdeckt, die dann auf den neuen Halter überschrieben werden wird.

Wenn jetzt trotzdem was Defekt geht...

1. hafte ich dann trotzdem bzw. reicht es ihn auf dir Garantie dann rechtlich hinzuweisen

...

wenn Du die Gewährleistung NICHT ausschließt: theoretisch ja

könnte in dem hypothetischen Fall relevant werden, wenn der Hersteller in Konkurs geht - und die Garantie somit mangels Existenz (bzw. Solvenz) des Garantiegebers in Leere läuft

oder sich nach einem Fehlstart aus dem deutschen Markt zurückzieht (Beispiel: Landwind?) ... und der Mutterkonzern in China bei Garantiefällen unkooperativ ist ...

Moin,

Beim Verkauf schließt du wie erwähnt die Gewährleistung aus. Du musst dennoch auf alle dir bekannten Mängel hinweisen (ideal schriftlich, dann gibt es da keine späterrn Diskussionen), sollten Mängel bestehen, die bei der Überführung Risiken darstellen z.B. abgefahrene Reifen, Bremsen ist darauf sehr explizit hinzuweisen und auch zu erwähnen, dass das Fahrzeug ggf. Verkehrsunsicher ist (sonst kann man dir da durchaus haftungstechnisch was, wenn die sonstigen Bedingungen gegen dich sprechen - heist selten, aber gibt Fälle). Zudem mach weder in der Anzeige, noch im Gespräch irgendwelche Zusagen wie z.B. der ist super, der läuft nochmal 100tkm oder garantiert xyz - darauf könnte man dich festnageln, auch wenn du die Gewährleistung ausschließt. Deine Verkaufsanzeige solltest du übrigens archivieren, damit später niemand irgendwas seltsames behaupten kann.

Bzgl. Der bestehenden Garantie - wende dich an den Garantiegeber (Hersteller, Versicherer usw.) und erkundige dich, wie die Übertragung funktioniert. Bei einigen reicht es aus, den Wisch dabei zu haben (man muss also selbst nichts machen, andere müssen benachrichtigt werden und einige sogar zustimmen. Das ist der Haken an Garantien - die sind ziemlich frei in der Gestaltung.

Aber - wenn du ehrlich bist, nix verheimlichst und dich vorher gut organisierst - geht da üblicherweise nix schief.

LG Kester

Zur Gewährleistung wurde ja schon genug geschrieben.

Zur Garantieverlängerung/-erweiterung würde ich noch sowohl in die Annonce als auch in den Vertrag "entsprechend den Bedingungen der XYZ" oder sowas ähnliches schreiben, denn nicht immer ist eine Übertragung an den Käufer möglich.

Bei VW war es glaube ich z.B. nur möglich an Privatpersonen zu übertragen, nicht an Gewerbe.

Themenstarteram 23. August 2019 um 10:35

Danke für die ganzen Tipps. Die Garantie ist übertragbar, dass habe ich auch direkt geklärt. Ich denke ich werde dann den ADAC Vertrag ausdrucken.

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