Haftung

Hallo Leute
Ich hätt da mal eine Frage
Ich hab für ein Mädel (😎) eine alte cb 500 gekauft, genauer gesagt läuft die auf meinen Namen aber Sie fährt dann damit. Also Besitzer bin ich.
Jetzt is mir bei der ganzen Geschichte doch nicht ganz wohl. Was passiert, wenn Die einen wirklich radikalen Unfall verursacht, also Personenschaden und so.... Kann ich da auch Schwierigkeiten bekommen.
Also die Karre hat Tüv und is STVO konform.

Beste Antwort im Thema

Diese Art sich das Leben selber schwer zu machen kannte ich noch gar nicht. 😉

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Das sehe ich so nicht. Hab es auch mal nachgelesen. Aber glaub mir das ich da jetzt wirklich keine Lust habe das noch mal raus zu suchen.

War das FZG bei Übergabe mangelfrei, dann ist alleinig der Fahrer für den Zustand verantwortlich. Du darfst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Vielleicht hat sich hier ja auch was in der Zeit mal geändert.

Ok du Flamme😉 das habe ich nun wirklich nicht bedacht das alles was mit ruhendem Verkehr (jetzt nichts falsches denken🙂) auf den Halter zurückfällt. Betrifft z. B. auch eine fällige HU usw.

Dieses "bei Übergabe" bezieht sich darauf, dass Du das Fahrzeug demnächst zurück bekommst. Also z. B der Spediteur, der seinen Fahrer eine Tour fahren lässt.
Hier ist das aber anders, weil Du das Fahrzeug praktisch dauerhaft aushändigst. Da musst Du schon ein Auge drauf haben.

Zur Haftungsfrage: Es gilt in Deutschland, daß der Fahrer fürs Fahren zuständig ist. Deshalb kriegt auch der Halter keinen Strafzettel, wenn das Mopped geblitzt wird und der Fahrer nicht bekannt ist - anders als im Ausland. Beispiele gibts genug. Also, mit WAS sollst Du eingentlich in Haftung gehen? Für die tatsächlich ans Fahrzeug gebundene Ordnungswiedrigkeiten wie falsch parken wirst Du Dich mit der Lady hoffentlich einigen können.

Der Zustand des Fahrzeugs. Reifen, ABE's für Anbauteile, Lautstärke des Auspuff u.s.w.

Natürlich würd ich mich mit der Lady einigen.
Aber nur ein Beispiel, die beiden Autos meiner Jungs laufen bei mir in der Flotte, sind also bei mir versichert. D.H. ich krieg jedesmal die Fotos oder Knöllchen Bescheide auf den Schreibtisch, also hätte ich den Ärger wenn sich einer meiner Jungs querstellt. Wenn Madam mit geschlossenen Visier geblitzt wird und nicht erkannt wird landet der Bescheid bei mir, ........Ärger!
Alles kein Beinbruch, aber wenns richtig Crasht......Ärger !
'Also werd´s ich so machen wie hier....

https://www.juraforum.de/.../...rzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

also ich bleib Besitzer weil ich den Kaufvertrag hab, aber Sie meldet die Karre auf ihren Namen und wird Halter mit Eintrag in Schein.
Dann bin ich auf der sicheren Seite .

Eigentümer, nicht Besitzer.

Halter.

Das einzige, was man checken sollte, das ist, ob in den Versicherungsbedingungen irgendwas drinsteht, das den Kreis der Fahrer einschränkt. Ich hatte mal ein Cabrio, da waren Fahrer unter 25 explizit ausgeschlossen. Ein Freund hat jetzt aktuell eine neue R1250GS, die ist so versichert, dass nur er allein sie fahren darf.

In meinem Versicherungsvertrag stand sogar drin, was ich hätte zahlen müssen für den Fall, dass ich einen unter 25-Jährigen mit dem Auto fahren lasse und er einen Versicherungsschaden verursacht. Dann wäre ich wohl mit 2.500 Mark dabei gewesen. Also schon viel Geld, aber nix, was dir dein Leben ruiniert.

Solltest du solch eine Klausel in deinem Vertrag haben, kannst du entweder das Geld für den Fall der Fälle einfach beiseite legen oder mit deinem Versicherungsmenschen reden, dass die Klausel gestrichen wird. Das muss deine Freundin noch nicht einmal erfahren. Du musst dann vermutlich nur etwas höhere Versicherungsbeiträge zahlen.

Und was Strafmandate angeht, so gilt in Deutschland für den fließenden Verkehr die Fahrerhaftung, für den ruhenden Verkehr (Parken) die Halterhaftung. Das bedeutet, wenn sie beim Rasen geblitzt wird, dann ist sie dran. Wenn man sie aber nicht angehalten, sondern nur das Nummernschild aufgeschrieben hat, geht das Ticket an dich. Eine Hürde wäre da aber noch: Wenn sie fährt, dann muss sie den Kfz-Schein mitführen, und da steht der Name des Halters drin, also deiner...

Ich würde ihr erstmal sagen dass es nicht das Bike des Bekannten ist. Wenn Sie es irgendwann mitbekommt kommt sie sich ziemlich hochgenommen vor.

.

Zitat:

..... Eine Hürde wäre da aber noch: Wenn sie fährt, dann muss sie den Kfz-Schein mitführen, und da steht der Name des Halters drin, also deiner...

Ja genau, und das macht mir eben Kopfzerbrechen
Deshalb soll Sie ja die Karre auf Ihren Namen anmelden, aber ich bleib dann trotzdem der Besitzer weil ich ja den Kaufvertrag hab. So müsste es doch funktionieren oder hab ich da einen Denkfehler 😕

Zitat:

ch würde ihr erstmal sagen dass es nicht das Bike des Bekannten ist. Wenn Sie es irgendwann mitbekommt kommt sie sich ziemlich hochgenommen vor.

ja; das würd Sie gar nicht lustig finden....

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 8. Februar 2020 um 12:12:44 Uhr:

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 8. Februar 2020 um 12:12:44 Uhr:



Zitat:

Aber warum schreibt ihr das FZG nicht auf ihren Namen und ihre Versicherung einfach um.

..is ein bisschen kompliziert, weil sie nicht wissen soll dass ich die Karre extra wegen Ihr gekauft hab 😛

Offiziell is es die Maschine eines Bekannten von mir der sie großzügig damit fahren lässt 😉

Warum muss man andere nicht die Wahrheit sagen ,gerade wenn es um vertrauen geht .
Entschuldige wenn ich so direkt bin ,aber für mich geht das gar nicht.

...Ich will einfach nicht dass Sie irgendwann das Gefühl hat Sie wär mir etwas schuldig. Die kennt meine Moppeds, die würde sofort merken dass ich die Karre nur für Sie gekauft hab. Die würde keinen Meter mit dem Teil fahren.

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 11. Februar 2020 um 08:34:16 Uhr:


Deshalb soll Sie ja die Karre auf Ihren Namen anmelden, aber ich bleib dann trotzdem der Besitzer weil ich ja den Kaufvertrag hab. So müsste es doch funktionieren oder hab ich da einen Denkfehler 😕

Besitzer ist sowieso sie. Du wärst aber trotzdem Eigentümer.

Aber wer würde denn wollen, dass ein verliehenes Mopped auf den Namen des Entleihers zugelassen wird? Das macht doch keiner, der bei Verstand ist, bei Ende der Leihe hat die Maschine einen Halter mehr, was nun nicht gerade wertsteigernd ist.

Lass das Ding auf Dich zu (bzw. das ist es ja wohl schon), lass Dir gelegentlich den Führerschein zeigen und kontrolliere die Maschine ab und an im Rahmen des Üblichen auf Mängel. Ggf. mache eine Vereinbarung mit ihr, in der sie sich verpflichtet, die Maschine auf Verkehrssicherheit zu prüfen und Dich insoweit freistellt. Ein wirkliches Problem einer Haftung sehe ich da nicht.

Zwar gibt es theoretisch solche Fälle, aber die sind eben schon extrem theoretisch und letztlich auf einen möglichen Regress bei der Haftpflicht einerseits und grobe Fahrlässigkeit auf der anderen Seite begrenzt. Und zur groben Fahrlässigkeit gehört schon einiges...

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 11. Februar 2020 um 08:59:34 Uhr:


...Ich will einfach nicht dass Sie irgendwann das Gefühl hat Sie wär mir etwas schuldig. Die kennt meine Moppeds, die würde sofort merken dass ich die Karre nur für Sie gekauft hab. Die würde keinen Meter mit dem Teil fahren.

Dann wirst du mit dieser Entscheidung auch Leben müssen,und das Schuldig sein angeht ,irgendwer ist immer irgendwem etwas Schuldig.

Ist das ganze Leben ein geben und nehmen.

Wer das Eigentum nachweisen kann ist auch Eigentümer. Viele glauben das der Brief / ZUB 2 der Eigentumsnachweiß ist, Irrtum, ist er nicht.

Kann aber, wenn nichts anderes beweisbar vorliegt, anstatt genommen werden. Dann nimmt man das dadurch halt an.

Aber eigentlich ist die ZUB 2 kein Eigentumsnachweiß.

Wenn du nicht mal als Halter auftreten kannst dann ist die Konstellation du Halter, sie VS-Nehmer ja hinfällig. Denn den Schein sollte sie schon dabei haben.

Dann bliebe ja nur das ein Kumpel der Halter ist und du VS-Nehmer. Dann musst du nur mit dem Kumpel klar kommen. Rechte und Pflichten bleiben wie sie waren.

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