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Haftung

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 10:09

Hallo Leute

Ich hätt da mal eine Frage

Ich hab für ein Mädel (:cool:) eine alte cb 500 gekauft, genauer gesagt läuft die auf meinen Namen aber Sie fährt dann damit. Also Besitzer bin ich.

Jetzt is mir bei der ganzen Geschichte doch nicht ganz wohl. Was passiert, wenn Die einen wirklich radikalen Unfall verursacht, also Personenschaden und so.... Kann ich da auch Schwierigkeiten bekommen.

Also die Karre hat Tüv und is STVO konform.

Beste Antwort im Thema

Diese Art sich das Leben selber schwer zu machen kannte ich noch gar nicht. ;)

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Ruf doch deinen Versicherungsfuzzi an...

wenn's der ned weiß...

Der Unterschied ist Halter und Versicherungsnehmer.

Du bist augenscheinlich Halter, das Moped läuft auf dich.

Bist du auch Versicherungsnehmer?

Hat sie das Moped versichert, oder du?

Aber wie mein Vorschreiber schon erwähnte, deine Versicherung kann das beantworten.

Direkt nein wenn du dich vor der Übergabe nach einer gültigen Fahrerlaubnis überzeugt hast und das FZG auch mangelfrei übergeben wurde.

Die Versicherung kann auch halterunabhängig laufen, also auf ihren Namen mit ihren eigenen %ten

Dann bist du raus.

Aber warum schreibt ihr das FZG nicht auf ihren Namen und ihre Versicherung einfach um.

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 11:12

Zitat:

Aber warum schreibt ihr das FZG nicht auf ihren Namen und ihre Versicherung einfach um.

..is ein bisschen kompliziert, weil sie nicht wissen soll dass ich die Karre extra wegen Ihr gekauft hab :p

Offiziell is es die Maschine eines Bekannten von mir der sie großzügig damit fahren lässt ;)

Okaaayyy.;)

Aber normal sollte immer erst der Fahrer und die HPF für Fremdschäden haften.

Auch dich dürfte das n. M. n. nur in den genannten Fällen; Mängel und Fahrerlaubnis; auf dich zurückfallen.

Aber vielleicht fällt ja einem anderen Member noch ein Winkelzug ein wo du dann dran wärst.

Ich gehe mal davon aus, es geht nur um Haftpflicht.

Also grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung erstmal immer, solange sie nicht gekündigt wurde.

In Regress genommen werden, kannst Du nur bei Verstoß gegen deine Pflichten als Halter oder Versicherungsnehmer.

Deine Pflichten gegenüber der Versicherung, sind z.B. wahrheitsgemäßige Angaben, z.B. Laufleistung, wechselnde Fahrer, etc. Da ist bei Verstoß aber der Regress auch gering.

Sonstige Halterpflichten sind, dass Du natürlich Führerschein überprüfen musst. wurde ja schon gesagt.

Du bist als Halter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. TÜV gültig, Reifen nicht abgefahren, Bremsen i.o. etc.Wenn der Unfall ursächlich durch technische Mängel hervorgerufen wurde, die du als Halter fahrlässig verschuldet hast, dann könnte Dir die Versicherung eine größere Rechnung stellen. Das dürfte aber ein extrem seltener Fall sein. Es sollte aber auch selbstverständlich sein, dass man das Mädel nur mit einem sicheren Motorrad fahren lässt. Dann kann eigentlich auch nichts finanzielles auf Dich zukommen außer Verlust des Schadensfreiheitsrabattes.

am 8. Februar 2020 um 11:26

Welches Szenario soll denn eintreten? ...oder besser nicht eintreten!

Da gibt es viele Sachen, für die ist Fahrer und Halter verantwortlich, für andere nur der Fahrer.

Wenn sie mit abgefahrenen Reifen fährt, bist Du auch mit dabei.

Edit: der Neue war schneller.

Hab ich doch schon unter Mangel subsumiert.

Aber wenn der Mangel bei Abgabe nicht bestanden hat ist der Halter raus, dann ist allein doch der Fahrer für die Mangelfreiheit des FZGes zuständig und kann doch nicht auf den Halter zurück fallen. Oder etwa doch?

Wäre mir nicht bekannt.

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 12:41

Zitat:

Die Versicherung kann auch halterunabhängig laufen, also auf ihren Namen mit ihren eigenen %ten

Dann bist du raus.

Also dann bin ich zwar der Besitzer aber Sie ist der Halter oder wie ?

Aber um Halter zu werden braucht sie aber Brief und Schein, wie will Sie sonst die Karre anmelden. Dann hab ICH zwar den Kaufvertrag aber SIE die Papiere :confused:

am 8. Februar 2020 um 13:19

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Februar 2020 um 13:01:12 Uhr:

Hab ich doch schon unter Mangel subsumiert.

Aber wenn der Mangel bei Abgabe nicht bestanden hat ist der Halter raus, dann ist allein doch der Fahrer für die Mangelfreiheit des FZGes zuständig und kann doch nicht auf den Halter zurück fallen. Oder etwa doch?

Wäre mir nicht bekannt.

Eher oder doch.

Dann raus damit Kandidat.

Nebu, nicht ganz. Du stehst weiterhin im Brief als Halter und auf ihren Namen und Rechnung läuft die Versicherung.

Das muss nur bei der Versicherung angegeben werden. Einige nehmen dann etwas mehr.

Meine hat das so gemacht und meine HD läuft auch immer noch auf dem Namen meiner Anvertrauten und ich bin der Versicherungsnehmer. Kein Problem.

Parkverstöße gehen auch auf den Fahrzeughalter.

am 8. Februar 2020 um 13:58

Die Versicherung ist nicht das Problem.

Es reicht aber nicht,cdass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei ist. Solange es auf Deinen Namen läuft, solange bist Du jederzeit für den Zustand verantwortlich. Die Nummer kannst Du nicht abwählen.

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