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Haftung für Mängel am Zubehör??

Themenstarteram 23. November 2017 um 18:29

Hallo! Wir haben vor 1 Wochen einen 7 Jahre alten Golf verkauft. Das Fahrzeug wurde mit montierten Winterrädern verkauft. Als Zubehör im Kaufvertrag wurden "1 Satz 18 Zoll Alufelgen" mit verkauft. Es handelt sich ebenfalls um 7 Jahre alte gefahrene Alufelgen von einem Zubehörhersteller

Die Räder wurden bis zuletzt auf dem Golf gefahren. Die Felgen hatten wir 2010 bereits gebraucht gekauft für 178,- den Satz.

Nun schreibt uns der Käufer einen Brief in dem er schreibt, dass die Felgen nicht mehr zu gebrauchen seien da sie einen Höhen und oder Seitenschlag haben.

Der Käufer hat die Felgen/ Räder vor dem Kauf zwar angeschaut aber nicht probegefahren. Uns ist nichts aufgefallen. Nun will er einen Gutachter beauftragen.

Der Kaufvertrag ist ein Muster vom TÜV Süd.

Was würdet ihr an unserer Stelle machen?

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde ihm gar nichts schreiben und würde dies vollkommen ignorieren. Wenn du doch das Gefühl hast antworten zu wollen, dann würde ich nur schreiben:

Sehr geehrter Herr X,

Im dem zwischen uns geschlossenen Vertrag wurde die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen und aus diesem Grund weise ich jegliche Forderung Ihrerseits zurück.

Mit freundlichen Grüßen

XX

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 24. November 2017 um 08:38:47 Uhr:

Unterstelle Ihm doch einfach, da er ja als Normalo gekauft hat, das die Felgen bei Abgabe des Autos OK waren, und er die bei seiner Probefahrt verbogen hat. Als Profi weis der das Zubehörfelgen nicht zu vergleichen sind was rundlauf und seitenschlag angehen, mit Klasse 1 Originalfelgen.

Der Schuss kann nach hinten losgehen, denn damit provoziert man den Gegenüber. Auch wenn dieser nicht im Recht ist, so kann er durchaus unangenehm viel Wind machen und einem einiges an Zeit klauen.

Moin,

1 mal auf den Kaufvertrag verweisen . Sofern nichts gerichtliches kommt, ignorieren ....

Ist ne gängige Masche geworden ... Leider ...

 

Gruss

Ja ist leider so, hab grad ne e39 Tür verkauft und prompt kam ne Mail sie hätte ne Beule, Rost usw.

Komisch das man sich das beim Kauf nicht genau anschaut und hinterher meckert.

Immer diese Nachkarten.

Themenstarteram 24. November 2017 um 10:47

Ich werde ihm wohl das schreiben:

Sehr geehrter Herr....

1) Wir sind die Felgen / Räder bis zuletzt auf dem Fahrzeug gefahren und uns ist nichts Ungewöhnliches aufgefallen!

2) Wir hatten die Felgen 2010 bereits gebraucht für ges. EUR 178 exkl. Reifen privat erworben.

3) Sie und Ihr „Bekannter“ haben die Felgen / Räder in Augenschein genommen.

4) Ich hatte Ihnen während der Verhandlung offeriert die Räder zu behalten um Ihrem sehr niedrigen Preisangebot für das Auto „für Ihre Enkelin“ entgegen zu kommen – das haben Sie abgelehnt.

5) Als professioneller Kfz. Händler / Kfz. Meister ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass im Kaufvertrag eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen wurde – zumal keine sonstigen Eigenschaften zugesichert worden.

 

Sollte doch so passen oder?

Ich würde ihm gar nichts schreiben und würde dies vollkommen ignorieren. Wenn du doch das Gefühl hast antworten zu wollen, dann würde ich nur schreiben:

Sehr geehrter Herr X,

Im dem zwischen uns geschlossenen Vertrag wurde die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen und aus diesem Grund weise ich jegliche Forderung Ihrerseits zurück.

Mit freundlichen Grüßen

XX

Zitat:

@Carthaun schrieb am 24. November 2017 um 11:47:30 Uhr:

Ich werde ihm wohl das schreiben:

Sehr geehrter Herr....

1) Wir sind die Felgen / Räder bis zuletzt auf dem Fahrzeug gefahren und uns ist nichts Ungewöhnliches aufgefallen!

2) Wir hatten die Felgen 2010 bereits gebraucht für ges. EUR 178 exkl. Reifen privat erworben.

3) Sie und Ihr „Bekannter“ haben die Felgen / Räder in Augenschein genommen.

4) Ich hatte Ihnen während der Verhandlung offeriert die Räder zu behalten um Ihrem sehr niedrigen Preisangebot für das Auto „für Ihre Enkelin“ entgegen zu kommen – das haben Sie abgelehnt.

5) Als professioneller Kfz. Händler / Kfz. Meister ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass im Kaufvertrag eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen wurde – zumal keine sonstigen Eigenschaften zugesichert worden.

 

Sollte doch so passen oder?

Hallo,

Nein , nur auf den Kaufvertrag mit Ausschluß der Sachmängelhaftung hinweisen . Sonst GAR NICHTS.

Glaub uns .

Gruss

Man kann sich um Kopf und Kragen reden bzw. schreiben. Deinen Text würde ich sparen und nur auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung/Gewähr hinweisen.

Nochmal, waren die Alus expliziter Bestandteil des Kaufvertrages, wurden die in diesem überhaupt erwähnt oder war es nur eine einfach Zugabe?????

Themenstarteram 24. November 2017 um 12:06

ok - dann verweise ich nur auf den Haftungsausschluss - im Kaufvertrag steht unter:

"Mitverkauftes Zubehör / Zusatzausstattung" => "1 Satz 18 Zoll Alufelgen"

 

"in unserem Kaufvertrag wurde eine Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen. Da uns die Ihrerseits genannten Mängel unbekannt waren (Räder wurden bis zuletzt gefahren) – weisen wir jegliche Forderung Ihrerseits zurück."

Schade, somit sind sie Bestandteil des KV; aber die SMH wurde ja ausgeschlossen und nur darauf würde ich mich beziehen und max. darauf hinweisen das die ALU`s schon bei Abholung sichtbare Schäden aufwiesen und diese erkennbar waren. Aber der Zusatz muss nicht.

Dann würde ich einfach abwarten.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. November 2017 um 12:51:31 Uhr:

Man kann sich um Kopf und Kragen reden bzw. schreiben. Deinen Text würde ich sparen und nur auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung/Gewähr hinweisen.

Nochmal, waren die Alus expliziter Bestandteil des Kaufvertrages, wurden die in diesem überhaupt erwähnt oder war es nur eine einfach Zugabe?????

Steht doch im Eingangspost.

Zitat:

@Carthaun schrieb am 24. November 2017 um 13:06:45 Uhr:

ok - dann verweise ich nur auf den Haftungsausschluss - im Kaufvertrag steht unter:

"Mitverkauftes Zubehör / Zusatzausstattung" => "1 Satz 18 Zoll Alufelgen"

 

"in unserem Kaufvertrag wurde eine Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen. Da uns die Ihrerseits genannten Mängel unbekannt waren (Räder wurden bis zuletzt gefahren) – weisen wir jegliche Forderung Ihrerseits zurück."

So etwas beratungsresistent bist Du aber schon - es haben oben mehrere Leute geschrieben, entweder komplett ignorieren oder nur auf den Haftungsausschluss hinweisen. Aber Du möchtest lieber Romane schreiben.:D

Ich würde das nicht machen denn:

Zitat:

Man kann sich um Kopf und Kragen reden bzw. schreiben. Deinen Text würde ich sparen und nur auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung/Gewähr hinweisen.

Themenstarteram 24. November 2017 um 21:12

Naaaja "Roman" ??

Brief ist raus... ich bin gespannt

Ich hoffe doch die hier empfohlene Kurzform, denn man darf solchen Leute keine erneute Angriffsfläche bieten.

Ich hätte garnix geschrieben ... verschwendete Lebendszeit.

Scheinbar scheint die Masche zu funktionieren, sonst würde man nicht an allen Ecken davon hören, selbst in meinem Umfeld bereits 3 x von omniösen Forderungen nach Kauf gehört ... Dreckspack, sorry musste sein.

Da muss man knallhart ignorieren.

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