Haftung bei Schaden wegen falscher Baustellenmarkierung / Beschilderung

Hallo,

heute morgen ist mir was dämliches passiert in einer Baustelle. Bisher konnte man dort auf einer Fahrspur fahren, aber heute war in der Spur eine recht tiefe abgefräßte Rille (ca. 15-20 cm tief und ca. 20 cm breit), die ich nicht gesehen habe.

Durch das Teil bin ich durchgefahren mit etwa 20 km/h 😰

Danach bin ich angehalten und hab ums Auto rum geguckt, in die Radkästen und die Räder aber konnte keinen offensichtlichen Schaden feststellen. Auch beim Fahren keine ungewöhnlichen Geräusche.

Jetzt meine eigentliche Frage: Die Beschilderung und Markierung in der Baustelle war da meiner Meinung nach völlig unklar. Es war nicht mit gelben Markierungen angezeigt, wo man herfahren soll. Davor waren Verkehrshütchen, die aber links und rechts davon soviel Platz gelassen haben, dass man auf beiden Seiten vorbeifahren konnte. Ich bin rechts vorbeigefahren, und dann durch die Rille. Links wäre richtig gewesen.

Auch direkt vor der Rille war keine weitere Warnung.

Ich werde demnächst zur Werkstatt fahren, und schauen lassen ob es einen Schaden gibt. Wenn ja, kann man dann den Baustellenträger zur Haftung heranziehen, weil nicht klar vor der Gefahrenstelle gewarnt wurde? Kennt da jemand Präzedenzfälle?

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 25. August 2017 um 21:53:43 Uhr:


Bei 20cm (!) Tiefe ist es mehr als wahrscheinlich, daß das Fahrwerk was abbekommen hat, da reichen auch 10km/h.

KLar ! Die Teerdecken werden neuerdings in 20 cm Schichtstärke aufgebracht.....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. August 2017 um 11:16:11 Uhr:


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Das wird sich so mancher im VP bei dir auch öfter Fragen🙂😛

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 25. August 2017 um 22:30:32 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 25. August 2017 um 21:53:43 Uhr:


Bei 20cm (!) Tiefe ist es mehr als wahrscheinlich, daß das Fahrwerk was abbekommen hat, da reichen auch 10km/h.

KLar ! Die Teerdecken werden neuerdings in 20 cm Schichtstärke aufgebracht.....

Warum denn nicht? Bei Baustellenprovisorien ist das möglich und aus Zeitgründen sogar notwendig. Bei endgültiger Bauweise werden die 20cm nicht in einer Schicht eingebaut, sondern z.B. 4cm Asphaltdeckschicht auf 6cm Binderschicht auf 10cm Asphalttragschicht. Die 20cm Tiefe hat der TE geschätzt und es klingt plausibel.

Teer ist übrigens seit 1984 im öffentlichen Straßenbau verboten 😉

Wenn der TE einen 20cm-Absatz runtergefahren wäre, hinge sein Auto heute noch auf der Kante....
So viel Bodenfreiheit hat kein PKW.

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@Mischkolino

,

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. August 2017 um 19:26:54 Uhr:


.....Bei Baustellenprovisorien ist das möglich und aus Zeitgründen sogar notwendig. Bei endgültiger Bauweise werden die 20cm nicht in einer Schicht eingebaut, sondern z.B. 4cm Asphaltdeckschicht auf 6cm Binderschicht auf 10cm Asphalttragschicht...

Ist das ein Vermutung oder kannst du auf die Quelle verweisen ?

@warnkb
Du solltest dein Lineal vielleicht nochmal eichen.
20cm....

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. August 2017 um 12:03:36 Uhr:



"Bitte" und "Danke" scheinen wohl bei Deinem Wortschatz zu fehlen.

Bitte, hier ein Bild der Baustelle.
Es wurde nirgends die Fahrspur vorgeschrieben, auf welcher Seite zu fahren war. Mein Kumpel entschied sich wie sonst auch rechts zu fahren und wurde böse überrascht.
Der Entschädigungsnachweis ist logischerweiße nicht in meinem Besitz.

Gerade du der in der Vergangenheit nicht gerade als Kind von Traurigkeit aufgefallen ist sollte es unterlassen andere Maßregeln zu wollen.

Insgesamt betrachtet hast du schon sehr viele, ich sags jetzt mal Nett, seltsame Bekannte.
Feuerwehrler die Stockblind durch Baustellen mit Fräskanten gurken.
Aushilfsröhrls die bei Glatteis ins schleudern kommen.
Blindfische die so winzige Sachen wie auf dem Bild zu sehen übersehen.
Das Photo wurde sicher mit nem Mikroskop aufgenommen.
Die Liste ist sicherlich beliebig fortsetzbar.
Es könnte aber auch sein das die Bekannten immer die selbe Person sind.....Geislein.

Und das beste an allem.....die haben doch wirklich alle recht bekommen.......wenns auch nur von dir war.

Generell hast du hier so oder so nur das gelesen was dir so in den Kram paßt.
Jemand anderer hat das schon geschrieben und das dürfte der einzige sein der wirklich Recht hat.
Mit 20 Sachen durch nen Krater mit 15 bis 20cm Tiefe.......der fährt nirgendwo mehr hin mit seinen viereckigen Rädern.
Von der krummen Radaufhängung reden wir mal besser gar nicht.

Im übrigen.....2011 hast doch du dich über Vollkaskoeinstellungen beklagt.
Kauf dir Galama, das hilft möglicherweisen deinem Gedächtnis wieder auf die Sprünge.
Und sorry das ich dir NICHT Recht gebe, einschleimen überlaß ich anderen!

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 26. August 2017 um 22:19:45 Uhr:


Du solltest dein Lineal vielleicht nochmal eichen.
20cm....

Frag mal Frauen wie die das mit den 20cm so einschätzen 😁

Es wäre zu begrüßen, sich wieder der eigentlichen Frage zuzuwenden und das gegenseitige Fingerzeigen zu unterlassen. Damit ist niemandem geholfen und es leidet allein der eigene Ruf 😉

Zitat:

@warnkb schrieb am 26. August 2017 um 20:38:08 Uhr:


Wenn der TE einen 20cm-Absatz runtergefahren wäre, hinge sein Auto heute noch auf der Kante....
So viel Bodenfreiheit hat kein PKW.

Der Schlitz war laut TE auch nur 20cm breit, selber vermute ich, daß er breiter war, vielleicht 40cm. Dann paßt dort ein 30cm-Löffel vom Minibagger rein. Wenn man da mit 30 rüberfährt, bleibt man nicht hängen, es rummst aber ordentlich.

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 26. August 2017 um 22:16:42 Uhr:


@Mischkolino ,

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 26. August 2017 um 22:16:42 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. August 2017 um 19:26:54 Uhr:


.....Bei Baustellenprovisorien ist das möglich und aus Zeitgründen sogar notwendig. Bei endgültiger Bauweise werden die 20cm nicht in einer Schicht eingebaut, sondern z.B. 4cm Asphaltdeckschicht auf 6cm Binderschicht auf 10cm Asphalttragschicht...

Ist das ein Vermutung oder kannst du auf die Quelle verweisen ?

Den Schichtenaufbau habe ich nur aus der Luft gegriffen, es gibt verschiedene Bauweisen.

Hier

ist ein anschauliches Beispielbild,

hier

eine schnell gelesene Aufklärung über den Fahrbahnaufbau und

hier

bewährte Bauweisen je nach Belastungsklasse.

Und das mit dem Provisorium in einer Schicht ist tägliche Praxis bei Straßen- und Tiefbaufirmen.

Grüße...

Hallo TE @Erazor12 ,
kannst du uns noch ein Feedback geben, ob du Schäden am PKW davongetragen hast?

Schönen Gruß, Rep-Serv

Ich war in einer Werkstatt zur Überprüfung, und dort wurde kein Schaden festgestellt

Prima !
Es freut mich, dass du nur mit dem Schrecken davon gekommen bist und nicht noch eine Reparatur begleichen musstest, auch wenn das hier einen schadenfreudigen und gehässigen Threadteilnehmer nun ärgert und andere Besserwisser wiederholt dumm aussehen lässt, da sie es sich doch so sehr herbeigesehnt haben.

Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt.

Schönen Gruß, Rep-Serv

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 18. September 2017 um 22:39:55 Uhr:


Prima !
Es freut mich, dass du nur mit dem Schrecken davon gekommen bist und nicht noch eine Reparatur begleichen musstest, auch wenn das hier einen schadenfreudigen und gehässigen Threadteilnehmer nun ärgert und andere Besserwisser wiederholt dumm aussehen lässt, da sie es sich doch so sehr herbeigesehnt haben.

Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt.

Schönen Gruß, Rep-Serv

Vielen Dank!

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