Haftplicht..frage dazu..

Hy, wollte euch mal was fragen...

er geht um folgendes:

nen kumpel hat in meiner Garage, eine bierzelt garnitur gebraucht
, welche er dann auch rausgeholt hat...sprich 2 bänke und ein tisch...

bei der letzten bank, ist er mit dem fuss von der bank an meinem kotflügel hängen geblieben, sodas ich jetzt ein kratzer dran habe...da das auto, aber sonst in einem guten zustand ist und auch noch net alt ist, hatte er mir angeboten, es über seine Privat Haftplicht zu regeln...
gesagt getan...

ich zum lacker hin und nen kostenvoranschlag geben lassen, mit allem knapp 700 euro..

ich ihm dem Kostenvoranschlag gegeben, welchen er auch sofort bei der LVM eingereicht hat...nun bekommt er ein schrieb wo er dazu stellung nehmen muss...dies wird dann auch wieder eingeschickt...

meine frage ist allerdings, wird der schaden an mich ausgezahlt oder wie läuft das, weil ich es eigentlich selber machen wollte.???

gruss andy

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Muss man nicht der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. sagen?

Ja, der landwirtschaftliche (ohne r 😉) Versicherungsverein Münster a.G.

Zitat:

Original schrieb maidcruiser


Ja, der landwirtschaftliche (ohne r ) Versicherungsverein Münster a.G.

Aber hier wird das r gepflegt:-)

www.lvm.de/lvm_u/lvm.jsp

Entweder:
Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.

oder
der landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster a.G.

Mehr eine Frage der Grammatik.
Wenn pingelig, dann richtig. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Warum gesamtschuldnerisch?

Der Geschädigte meldet einen Schaden bei dessen Hergang er selbst nicht am Schadensort zu gegen war. Er muß der Schadenschilderung des Verursachers Glauben schenken und seinen Schadenersatzanspruch damit begründen.

Der VR muß, so er Zweifel an der Schadenhergangschilderung hat, einen SV mit der Schadenfeststellung und der Plausibilitätsprüfung der Schadenschilderung beauftragen.

Gibt es erhebliche Zweifel am gesamten Sachverhalt, wird i.d.R. der VR die Schadenregulierung ablehnen und den SV als Zeugen im Zivilstreit benennen. Logisch, dass der Verursacher dann die notwendig gewordenen Ablehnungskosten übernehmen und dies in vielen Fällen auch ohne Zögern hinnehmen wird, weil ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrug selten eine lohnende Sache ist.

 

Kommt ganz darauf an, warum die Regulierung verweigert wird. Liegen zum Beispiel Vorschäden am geschädigten Fahrzeug vor, die der Halter trotz konkreter Nachfragen der Versicherung nicht angegeben hat, wird sich die Versicherung natürlich an den Geschädigten halten.

@traumzauber, gewiss kann es im Einzelfall Umstände für eine gesamtschuldnerische Haftung geben.

@maidcruiser, eigentlich keine Frage der Grammatik.
Die eingetragene Firmierung lautet demnach:
Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.

Eine Pointe, die man erklären muss, die ist ...

Dir war aufgefallen:
Die LVM

weil:
LVM = Landwirtschaflicher Versicherungsverein Münster

Daraus folgt sprachlich:
Der LVM.
Der landwirtschafliche Versicherungsverein Münster.

Alles klar?
Gruß nach Jena. 😁

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