Haftplicht..frage dazu..

Hy, wollte euch mal was fragen...

er geht um folgendes:

nen kumpel hat in meiner Garage, eine bierzelt garnitur gebraucht
, welche er dann auch rausgeholt hat...sprich 2 bänke und ein tisch...

bei der letzten bank, ist er mit dem fuss von der bank an meinem kotflügel hängen geblieben, sodas ich jetzt ein kratzer dran habe...da das auto, aber sonst in einem guten zustand ist und auch noch net alt ist, hatte er mir angeboten, es über seine Privat Haftplicht zu regeln...
gesagt getan...

ich zum lacker hin und nen kostenvoranschlag geben lassen, mit allem knapp 700 euro..

ich ihm dem Kostenvoranschlag gegeben, welchen er auch sofort bei der LVM eingereicht hat...nun bekommt er ein schrieb wo er dazu stellung nehmen muss...dies wird dann auch wieder eingeschickt...

meine frage ist allerdings, wird der schaden an mich ausgezahlt oder wie läuft das, weil ich es eigentlich selber machen wollte.???

gruss andy

20 Antworten

Sehe zur Zeit keinen Grund, warum der Schaden nicht übernommen werden sollte. Wenn Du selbst reparierst, also keine Rechnung einreichen kannst, kannst Du aber nur den Nettobetrag ohne MwSt bekommen.

Du hast keinen sogenannten Direktanspruch an den LVM. Deine Schadenersatzansprüche müssen, so es dem Grunde und in der Höhe nach alles seine Richtigkeit hat, von Deinem Kumpel befriedigt werden.

Es ist allerdings nicht unüblich, dass der VN (Dein Kumpel) seine Ansprüche an den Versicherer an den Geschädigten abtritt, bzw. die Entschädigungsleistungen an diesen auszahlen läßt.

Wenn Du nach KV mit dem VR abrechnen möchtest, benötigst Du dazu dessen (VR) Einverständnis. Weil ein KV nur die Grundlage für eine notwendig gewordene Reparatur ist, die dann auch erfolgen muss damit die Rechnung u. a. nicht vom Versicherer beanstandet werden kann.

Bei der Selbstreparatur kommen andere Stundensätze zum Ansatz!
Die Mwst. wird dann auch nur bei tatsächlich gekauftem Material erstattet.

und das heisst???

Normaler Weise meldet der Geschädigte seinen Anspruch an den Schädiger.

Dieser meldet den Schaden an seine Versicherung.

In Folge klärt die Versicherung, ob der Verursacher haftbar ist und überprüft den Schaden der Höhe nach.
Hierzu wirst Du in Kürze Post von der Versicherung bekommen.

Stellt die Versicherung fest, dass der Schaden zu regulieren ist, so wird Sie u.U. noch einen Gutachter vorbeischicken.

Ist dann Alles geklärt, so erhälst Du den Schadensersatz abzgl. der Mehrwertsteuer (Gesetz gegen Schwarzarbeit).
Reichst Du eine Reparaturrechnung nach, so bekommst Du die ausgewiesene Mehrwertsteuer erstattet.

aso. also bekomme ich auf keinen fall die 700 euro erstattet, bzw nur wenn ich es reparieren lasse...

und zu der höhe , wird dann auf jedenfall, die versicherung einen gutachter vorbeischicken, der dann sagt, ok, das übernehmen wir in der höhe...

wenn der aber sagt, ne der schaden ist angenommen nur 200euro , bekomme ich nur 200euro.???

oder wie??

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


wenn der aber sagt, ne der schaden ist angenommen nur 200euro , bekomme ich nur 200euro.???

Naja, das ist ja der Sinn eines Gutachtens, oder?

Solche Unterschiede sind aber wohl eher unwahrscheinlich, es sei denn, dein Lackierer ist ein sehr befreundeter Bekannter und hat dir einen netten Gefälligkeits-KVA gemacht ;-)

Grüßle
~

Falls die LVM einen Sachverständigen schickt, wird dieser in erster Linie die Plausibilität prüfen, also passt der Hergang zum Schadenbild und sind im Schadenbereich Vorschäden erkennbar etc.
Natürlich wird der SV dann auch den Schaden kalkulieren. Gut möglich, dass dieser dann der Höhe nach von deinem Kostenvoranschlag abweicht.
Auch, wenn du in Eigenregie das Fahrzeug reparieren wirst, musst du sicher auch Teile und sonstiges Material kaufen. Die Belege hierfür aufbewahren, um evtl. Differenzen zur Kalkulation des SV und die Steuer erstattet zu bekommen.

will mal so sagen, evtl. werde ich den schaden nicht reparieren, der fruend hatte bei der LVM , wo der war, mal gefragt, ob evtl ein gutachter kommt, er sagte wahrscheinlich net...

Niemand zwingt dich, den Schaden zu reparieren.
Bei beschädigten Kfz im Privathaftpflichtbereich kommt fast immer ein SV, weil leider soviel besch... wird in diesem Bereich. Die meisten Schäden werden dann abgelehnt, weil sie entweder nicht plausibel sind oder Vorschäden verschwiegen wurden. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, dürfen VN und Geschädigter dann gesamtschuldnerisch die SV-Kosten zurückerstatten.

na denn lasse ich mich mal überraschen...vorschäden hat er nicht...
denke dann wird der kommen, wo der freund war, d.h. wo er den KV abgegeben hat...

lasse mich überraschen...

aber ist schon der hammer, hat man schon sone versicherung, dann wollen die auch selten zahlen...

Das interpretierst du falsch. Wenn Haftung und Versicherungschutz bestehen und der Schaden plausibel ist, gibt es für die Versicherung keinen Grund, einen Schaden abzulehnen.
Wenn die Hemmschwelle der Versicherungsbetrüger nicht immer weiter sinken würde, wäre auch das Regulierungsverhalten der Versicherer ein anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


aber ist schon der hammer, hat man schon sone versicherung, dann wollen die auch selten zahlen...

Beim Bezahlen der Prämie lautet der Satz immer:

Voll krass, ich habe doch noch nie eine Schaden gehabt.

Ich zahle wieder nur für die Versicherungspaläste."

Kommt es zu einem kleinen Unfall, lautet der Satz immer:
"Beim Anderen war fast nichts zu sehen.
Schweinerei, dass der soviel Geld haben will und ich dann hochgestuft werde.
Die Versicherung könnte ruhig genauer hinschauen."

Kommt also nur darauf an,
wo gerade die eigene Interessenlage liegt. 😁

Zitat:

Beim Bezahlen der Prämie lautet der Satz immer:
Voll krass, ich habe doch noch nie eine Schaden gehabt.
Ich zahle wieder nur für die Versicherungspaläste."

Kommt es zu einem kleinen Unfall, lautet der Satz immer:
"Beim Anderen war fast nichts zu sehen.
Schweinerei, dass der soviel Geld haben will und ich dann hochgestuft werde.
Die Versicherung könnte ruhig genauer hinschauen."

Fehlt noch die Aussage, wenn man selbst der Geschädigte ist und die gegnerische Versicherung zahlen soll: Was muß ich tun um möglichst viel zu bekommen?

Aber dann jammern, wenn die Beiträge immer weiter steigen!

Zitat:

wenn der aber sagt, ne der schaden ist angenommen nur 200euro , bekomme ich nur 200euro.???

oder wie??

JA!! Warum sollst Du mehr bekommen, wenn der Schaden nur 200,- EUR ist?

Zitat:

Original schrieb traumzauber...


Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, dürfen VN und Geschädigter dann gesamtschuldnerisch die SV-Kosten zurückerstatten.

Warum gesamtschuldnerisch?

Der Geschädigte meldet einen Schaden bei dessen Hergang er selbst nicht am Schadensort zu gegen war. Er muß der Schadenschilderung des Verursachers Glauben schenken und seinen Schadenersatzanspruch damit begründen.

Der VR muß, so er Zweifel an der Schadenhergangschilderung hat, einen SV mit der Schadenfeststellung und der Plausibilitätsprüfung der Schadenschilderung beauftragen.

Gibt es erhebliche Zweifel am gesamten Sachverhalt, wird i.d.R. der VR die Schadenregulierung ablehnen und den SV als Zeugen im Zivilstreit benennen. Logisch, dass der Verursacher dann die notwendig gewordenen Ablehnungskosten übernehmen und dies in vielen Fällen auch ohne Zögern hinnehmen wird, weil ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrug selten eine lohnende Sache ist.

Muss man nicht der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. sagen?

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