Haftpflichtschaden Werkstatt teurer als Gutachten
Ein DHL Fahrer hat mit seinem Wagen meinen Stoßfänger beschädigt. Schuldfrage direkt geklärt, gegnerische Versicherung hat es anerkannt. Gutachten beläuft sich auf ca. 2500 € inkl. Mwst.
Nun würde ich den Schaden an meinem Auris direkt bei Toyota reparieren lassen, in der Werkstatt wo bisher auch alles gemacht wurde.
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Toyota sagt: gegnerische Versicherung
Das was ich bisher im Internet gefunden habe sagt: "Bei fiktiver Abrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln."
(http://examensrelevant.de/.../)
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 10:57:11 Uhr:
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Es ist immer wieder erschreckend, welche Gestalten in der Schadensregulierung unterwegs sind.
Der Gutachter hat schlicht und ergreifend mit den falschen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert, er sollte hier schnellstens nachbessern. Selbstverständlich muss die Versicherung den vollen Betrag Deiner Werkstattrechnung ersetzen.
Das Schreiben der Versicherung kannst Du getrost entsorgen, bis auf den vorletzten Satz ist der Inhalt ausgemachter Blödsinn.
21 Antworten
Zitat:
@capo316 schrieb am 11. November 2018 um 10:21:31 Uhr:
Da bin ich für' nächste mal schlauer und werde mir einen unabhängigen Gutachter suchen...
Für dieses Mal hoffentlich "egal", da die gegnerische Versicherung den Werkstattbesuch zahlt und gut ist. Das einzige was mich ärgerst ist die gering erhobene Wertminderung von nur 150€.@gummikuh72 ist er nicht
Das was oben steht ist totaler Quatsch.
Dir stehen nunmal bei fiktiver Abrechnung nur die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze zu und nicht die Toyota Sätze. Ein Sachverständiger der Tojota Sätze ins Gutachten schreibt, ohne dass ein konkreter Reparaturauftrag vorliegt, macht Murks den die Versicherung dann auf Ihre Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze runer kürzte und damit hast du dann nur Ärger.
Wenn du das Auto bei Toyota zu den Toyota Sätzen reparieren lässt, zahlt die Versicherung auch wenn sie vorher nach Ortsüblichen Sätzen abzgl. Steuer schon überwiesen hat, natürlich nach dem du die Rechnung eingereicht hast die höheren Kosten nach.
Wenn du einen Abtritt unterschreibst, rechnet die Werkstatt die Reparatur idr. direkt mit der Versicherung ab, dann hast du nix damit zu tun.
Die 150€ erhälst du direkt von der Versicherung. Wenn das Fahrzeug repariert wurde, bekommst du idr. noch Ausfallgeld für die Zeit die es in der Werkstatt stand, sowie eine Auslagenpauschale... Darum kannst du dich selbst bei der VS kümmern, oder dass deinen Anwalt machen lassen.
Zitat:
@Mark-86
Das was oben steht ist totaler Quatsch.
Dir stehen nunmal bei fiktiver Abrechnung nur die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze zu und nicht die Toyota Sätze. Ein Sachverständiger der Tojota Sätze ins Gutachten schreibt, ohne dass ein konkreter Reparaturauftrag vorliegt, macht Murks den die Versicherung dann auf Ihre Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze runer kürzte und damit hast du dann nur Ärger.Wenn du das Auto bei Toyota zu den Toyota Sätzen reparieren lässt, zahlt die Versicherung auch wenn sie vorher nach Ortsüblichen Sätzen abzgl. Steuer schon überwiesen hat, natürlich nach dem du die Rechnung eingereicht hast die höheren Kosten nach.
Wenn du einen Abtritt unterschreibst, rechnet die Werkstatt die Reparatur idr. direkt mit der Versicherung ab, dann hast du nix damit zu tun.Die 150€ erhälst du direkt von der Versicherung. Wenn das Fahrzeug repariert wurde, bekommst du idr. noch Ausfallgeld für die Zeit die es in der Werkstatt stand, sowie eine Auslagenpauschale... Darum kannst du dich selbst bei der VS kümmern, oder dass deinen Anwalt machen lassen.
Wenn man es selber nicht richtig weiß, sollte man anderen Leuten hier nicht "totalen Quatsch" unterstellen.
Die Orstüblichen Stundenverrechnungssätze gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Der Sachverständige hat dem Auftrageber zu fragen, in welcher Werkstatt er reparieren möchte. Und wenn dieser es (noch) nicht weiß, dann hat dieser die Stundensätze der nächstgelegenen Fachwerktatt am Ort des Geschädigen einzusetzen.
Und wenn die Versicherung mit einem Kürzungsbericht und einen anderen Werkstat dagegen hält, dann muss diese der Fachwerkstatt gleichtwertig sein. Diese Gleichwertigkeit muss nicht nur behauptet sodern bewiesen werden. darüber gibt es mittlerweile Gerichtsurteile welche mit Sachverständigenbeweis gesprochen wurden.
Macht der Sachverstände das so, wie du es hier beschrieben hast, dann verschlechtert sich seine Position bereits im Vorfeld.
Im übrigen ist die Bewertung, welche Werkstattlöhne -auch ein fiktiver Abrechnung- zu erstatten sind eine juristische.
Man kann doch auch bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze der Vertragswerke verlangen.
Sofern das Fahrzeug nich älter wie (3 Jahre?) ist oder durchgehend bei einer Vertragswerkstatt gewartet wurde (Nachweis durchs Serviceheft)
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 11. November 2018 um 12:42:15 Uhr:
Man kann doch auch bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze der Vertragswerke verlangen.
Sofern das Fahrzeug nich älter wie (3 Jahre?) ist oder durchgehend bei einer Vertragswerkstatt gewartet wurde (Nachweis durchs Serviceheft)
Das ist richtig. Bis zum 3 Jahr bekommst du diese sowieso, bzw. hast einen Anspruch auf diese.
Ab dem dritten Jahr ist das von dir angesprochene Serviceheft entscheidend.
Wen dasAuto also 7 Jahre alt ist und duchgehend dort gewartet wurde, hast du auch Anspruch auf die Stunensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt an deinem Wohnort.
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Das ist bei mir der Fall. Der Gutachter hat mich auch gefragt wo ich reparieren lassen möchte und ob der Wagen scheckheftgepflegt ist. Daraufhin er: "gut, dann lege ich die Studensätze einer Markenwerkstatt zu Grunde." Das hat er so im Gutachten ja auch getan. Sicherlich sind das wiederum aber Durchschnittswerte.
Im Gutachten: "Die Kalkulation basiert auf dem Lohnfaktor einer markengebundenen Fachwerkstatt in der Region des Besichtigungsortes."
Wie dargestellt sollte das ja aber egal sein, da die Abrechnung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistung, bzw. nach Rechnung, der Toyota Werkstatt erfolgen soll. Daher ist die Diskussion über die fiktive Abrechnung hinfällig, korrekt?
Zitat:
@capo316 schrieb am 11. November 2018 um 13:04:25 Uhr:
Das ist bei mir der Fall. Der Gutachter hat mich auch gefragt wo ich reparieren lassen möchte und ob der Wagen scheckheftgepflegt ist. Daraufhin er: "gut, dann lege ich die Studensätze einer Markenwerkstatt zu Grunde." Das hat er so im Gutachten ja auch getan. Sicherlich sind das wiederum aber Durchschnittswerte.Im Gutachten: "Die Kalkulation basiert auf dem Lohnfaktor einer markengebundenen Fachwerkstatt in der Region des Besichtigungsortes."
Wie dargestellt sollte das ja aber egal sein, da die Abrechnung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistung, bzw. nach Rechnung, der Toyota Werkstatt erfolgen soll. Daher ist die Diskussion über die fiktive Abrechnung hinfällig, korrekt?
Absolut korrekt. Der SV hat auch alles richtig gemacht.
Und die Reparaturrechnung stellt letzendlich den Nachweis über den enstandenen Schaden dar. Das Gutachen ist ledliglich eine Prognose.
Das soll aber nicht bedeuten, dass irgend ein Auftragsstreicher der für die Versicherung das Wasser trägt, an der Rechnung nicht versuchen wird herumzukürzen. Das ist mittlwerweile leider an der Tagesordnung.
Insofern ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bereits unmitelbar nach Eintritt des Schaden eigentlich ein muss.
Du hast Recht.
Zu meiner Zeit hieß es noch Schadenbedarfsprognose. 🙂