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Haftpflichtschaden - Wem gehören die Altteile?

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 8:08

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wem eigentlich die Altteile / Austauschteile bei einem Haftpflichtschaden gehören. Also wenn beispielsweise ein Scheinwerfer, eine Tür oder Stoßstange gegen ein Neuteil ausgetauscht wird. Habe ich als Geschädigter einen Anspruch auf die beschädigten Altteile?

Viele Dank!

p3hdl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2018 um 13:37:45 Uhr:

Ne ne, die Versicherung hat da die Hand drauf und verkauft es dem der mehr bietet.

Und mir reicht nun mal son Satz nicht " Glaub es oder lass es"

Alles ist irgendwo geregelt uns somit auch dieser Fall.

Wenn du keinen Bock hast es ordentlich, also rechtlich handfest, darzulegen, dann ist auch ok, nur sag es einfach.

Erzähle jetzt hier bitte keinen Mumpitz.

Die Versicherung verkauft gar nichts, der Restwert ist und bleibt Eigentum des Geschädigten. Und nur der kann sein Eigentum verkaufen sonst keiner. Und genau so verhält es sich mit den Altteilen seines Fahrzeuges.

Aber glaub meinetwegen, wass du möchtest, es sei dir unbenommen.

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Art. 14 GG garantiert das Eigentum. Um es zu verlieren muss irgendein gesetzlich normierter Übertragungs- oder Verlustvorgang stattfinden. Ein Unfall gehört nicht dazu. Bei vertieftem Interessse ist das Studium der Rechtswissenschaft zu empfehlen.

Davon unberührt bleibt ggf. ein Anrechnungsrecht der Versicherung für die Altteile. Habe ich aber noch nie erlebt.

@Ich kann alles

Bei einem LED Scheinwerfer für 1600Eur, z. B., der lediglich einen Kratzer an der li Aussenkante hat und da keine Streuscheibe, nur ein optischer Mangel, würde ich deren Engagement sogar verstehen.

hier könnte man bestenfalls einen Restwert für solche Teile ansetzen oder berücksichtigen. Hab ich sogar schon mal gemacht, mit Erfolg und einem Ergebnis mit dem beide einverstanden waren, Geschädigter und Versicherung, soll vorkommen sowas...:D

Aber dennoch: Eigentümer bleibt Eigentümer und durch eine Schadenersatzleistung wird man nicht automatisch Eigentümer einer Sache

Ulli... Der Gebrauchtteilemarkt für zersplitterte Frontscheiben, Scheinwerfer, gefaltete Blechteile und benutzte Airbags brummt enorm ... :rolleyes:

@Delle

Bin ich bei dir!

@B-Paul

War ja klar...........:rolleyes:

Aber du würdest dich wundern wieviel Mercedes LED-Scheinwerfer, mit und ohne Steuergeräte, die E-Klasse hat 2St /Lampe für 350 - 500Eur/St. verbaut, inne Bucht feil geboten werden...........

Das Problem hast du ja Gott sei Dank nicht :p

Stimmt. Meine Autos sind da robuster. Da kann man auch mal ein Sternchen wegschubbsen, ohne dass man sich ernsthaft was kaputt macht. :D

Eine Wertminderung bei fehlender Funktionsbeeinträchtigung eines einzelnen Bauteils durch einen winzigen Kratzer anzusetzen, das ist mal wieder eine seltene Ausnahme. Nur bei MT wird das dann als Beweis dafür misshandelt, dass es generell anders sei. Kennt man ja ... :p

Das mit dem Scheinwerfer und der seitl.Beschädigung kommt doch relativ oft vor, die Streifschäden über Stossfänger/Kotflügel und eben der Lampe, die dann eben seitl. nur verkratzt ist.

Ich kann natürlich verstehen das es ein Unterschied ist jeden Tag damit zu tun zu haben, oder nur darüber zu lesen und zu schreiben.

Das tut mir leid für Dich, dass das Leben Dir da keine Praxis vermitteln möchte. :)

am 30. Juli 2018 um 21:54

Also wenn die Teile jetzt keiner will, nehm ich die wohl.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2018 um 18:51:38 Uhr:

Das tut mir leid für Dich, dass das Leben Dir da keine Praxis vermitteln möchte. :)

:D

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