Haftpflichtschaden - Was darf/ kann ich schon unternehmen?
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ein paar allgemeine Fragen zum Ablauf, da es sich um meinen ersten Unfall handelt und ich bisher keine bzw. wiedersprüchliche Antworten auf meine Fragen finden konnte.
Passiert ist folgendes:
Ich habe vor einen Kreisverkehr angehalten, vor mir noch drei bis vier Fahrzeuge, der Hintermann hat zu spät gebremst und ist mir aufgefahren.
Die Schuld liegt somit ganz klar beim Unfallgegner. Da sein Fahrzeug ein Firmenwagen ist, wurde das ganze auch von der Polizei aufgenommen.
Weiteres zum Hergang und Bilder gibt es bereits hier: http://www.motor-talk.de/.../...-unfall-sammelthread-t4692510.html?...
So und jetzt kann man im Netz überall wunderbar nachlesen was einen als Geschädigter zusteht: freie Wahl eines Sachverständigen, Rechtsanwalt, usw.
Auch habe ich gelesen das man als Geschädigter keinesfalls in Vorleistung gehen muss und Anwalt sowie Sachverständiger das direkt mit der Versicherung abrechnen.
Doch was nirgendwo steht, was brauche ich dazu? Muss ich jetzt warten bis sich die gengerische Versicherung bei mir meldet? Sollte ich den Sachden selbst dort anzeigen? Hierzu findet man nämlich wiedersprüchliche Aussagen.
Kann ich jetzt schon zu einem Sachverständigen gehen oder muss ich warten bis ich etwas von der gegnerischen Versicherung gehört habe?
Beste Antwort im Thema
Den Schaden kann jeder durchschnittlich gebildete Autofahrer, der es auch sonst schafft, ohne Betreuer durchs Leben zu kommen, selbst abwickeln.
Lass Dich nicht von den Anwaltskläffern verunsichern, die Dir einsingen wollen, dass man ohne Anwalt am Ende nackt auf den Fahrrad sitzt, anstatt ein repariertes Auto zu haben. Das ist reine Werbung aus Eigeninteresse.
Die Werkstatt Deines Vertrauens wird Dir sagen, ob es ein Schaden ist, für den ein Gutachten erforderlich ist oder nicht. In der Regel ist das bei Schäden, die über der Bagatellgrenze liegen, ca. 700 Eur, der Fall.
Dann suchst Du Dir einen Sachverständigen und lässt das Fahrzeug reparieren.
Den Schaden meldest Du telefonisch bei der gegnerischen Versicherung. Die Nummer bekommst Du
HIER
Anwälte in der Schadensregulierung sind eine segensreiche Sache, wenn man sie braucht. Das ist in der Regel bei komplizierten Sachverhalten, streitiger Haftung oder Unfällen mit Personenschäden der Fall.
Einen simplen Auffahrunfall mit einer kaputten Stoßstange würde kein Mensch vom Anwalt regulieren lassen, wenn er es selbst zahlen müsste, auch die Anwaltskläffer nicht. 🙂
24 Antworten
Sie riskieren es in der Hoffnung das einige Aufgeben und sich mit weniger abgeben
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Lass Dich nicht von den Anwaltskläffern verunsichern, die Dir einsingen wollen, dass man ohne Anwalt am Ende nackt auf den Fahrrad sitzt, anstatt ein repariertes Auto zu haben. Das ist reine Werbung aus Eigeninteresse.
Unter dem Aspekt, dass Du bei einer Versicherung beschäftigt bist:
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"
Ich hab da mal Schadensfall, wo alle an so einem Haftpflichtschaden mitverdienen:
Meiner Tochter ist jemand an einem Stoppschild hinten drauf gefahren.
Die Polizei wurde gerufen und der Schädiger musste noch ein Strafzettel zahlen.
Meine Tochter kommt dann zu mir und zeigt mir den Schaden.
(Stoßstange beschädigt)
Ich sagt zu ihr, ich schätze mal den Schaden auf 2000,00 Euro.
Ich schicke Sie in Ihre Werkstatt mit dem Auftrag, die sollen mal einen Kostenvoranschlag machen und danach wollte ich die Versicherung anrufen und klären ob die damit einverstanden wären oder ein Gutachten wollen.
Nach 4 Stunden kam meine Tochter mit einem Leihwagen zurück. Ich fragte Sie was denn passiert wäre.
Sie erklärte mir dann, das die Werkstatt sie aufgeklärt hätte, das sie Anspruch auf einen Gutachter, einen Leihwagen und einen Anwalt hat, weil es ja ein Haftpflichtschaden ist.
Der Gutachter kam auch sofort, der Leihwagen wurde auch gleich gebracht und ein Anwalt wurde auch gleich beauftragt.
Der Schaden am Fahrzeug hat dann 1925,00 Euro gekostet.
Der Leihwagen für 6 Tage 1300,00 Euro
Das Gutachten 450,00
Dis Anwaltskosten schätze ich auch so zwischen 200-300 Euro.
Der Schaden hat sich praktisch verdoppelt, obwohl dies wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Das sie einen statt eines Leihwagens auch einen Nutzungsausfall hätte geltend machen können, darüber hat sie in der Werkstatt niemand aufgeklärt.
Meine Tochter hat also den Schaden behoben bekommen und alle anderen haben daran verdient.
Zum guten Schluss sollten Sie auch noch 150,00 Euro vom Leihwagen selbst bezahlen, weil man ihr ein gleiches Auto wie ihr eigenes als Leihwagen vermietet hatte. Das konnte ich dann noch mit Verhandlung bei der Autovermietung abbiegen.
Ein fast optimaler Haftpflichtschaden mit nur Gewinnern und einem Verlierer.
Grüße
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Unter dem Aspekt, dass Du bei einer Versicherung beschäftigt bist:
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"
Oh keine Sorge. Ich verdiene mein Geld, ganz egal, ob die Leute zum Anwalt rennen oder nicht.
Bei den Berufsständen, die als Selbständige am Unfall anderer verdienen wollen, sieht das ganz anders aus. Da sind viele Mittel recht.😉
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Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Der Schaden hat sich praktisch verdoppelt, obwohl dies wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Da ist also doch noch ein Haken. 😉
Bei einem einfachen Auffahrunfall mit polizeilicher Aufnahme würde ich auch nicht zum Anwalt gehen, das kann man später notfalls noch wenn sich die Versicherung querstellt.
Gutachten ist im eigenen Interesse schnell sinnvoll. Fängt mit der Beweisaufnahme an um unverzüglich reparieren lassen zu können, geht über evtl. zustehende Wertminderung, ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwerte sowie auch die Höhe des Nutzungsausfalls. Alles Dinge die in einem Kostenvoranschlag nicht enthalten sind.
Auch bei vermeintlichen Kleinschäden würde ich einen Gutachter aufsuchen, der wird schon auf den ersten Blick sagen ob ein KVA reicht oder der Schaden doch höher ist. Oft ist auf den ersten Blick für einen Laien nicht erkennbar wie hoch ein Schaden sein kann.
Ich bin mir sicher, dass Du Dein Geld bekommst, unabhängig davon ob der Geschädigte das Recht auf einen Anwalt und einen Gutachter nach Wahl wahrnimmt.
Einfacher und billiger kommt es der Versicherung, wenn der Geschädigte als juristischer Laie ohne Anwalt einen Gutachter der Versicherung an das Auto lässt.
Das ist Fakt, ein Link mit den fragwürdigen Praktiken mancher Versicherer wurde hier schon gepostet.
Oh bitte....
Schau dich doch mal um:
Die Menschen mieten Wohnungen, kaufen Wertpapiere, leasen oder kaufen Autos oder sogar Immobilien. Und keiner denkt dabei daran, einen Anwalt mitzunehmen, obwohl es um riesige Summen geht.
Aber bei einem 1000 Euro Blechschaden, der auch noch repariert wird, soll die ganze Kavallerie erforderlich sein, sonst droht der Ruin.
Das ist doch grotesk. Bei Blechschäden geht uns hier inzwischen jedes Augenmaß verloren.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Schau dich doch mal um:
Die Menschen mieten Wohnungen, kaufen Wertpapiere, leasen oder kaufen Autos oder sogar Immobilien. Und keiner denkt dabei daran, einen Anwalt mitzunehmen, obwohl es um riesige Summen geht.
Einen Anwalt nicht. Aber einen Fachmann. Beim Hauskauf hatte ich einen Bausachverständigen dabei, die "paar €" ist es angesichts eines Hauspreises wert. Warum gibt es für Autokauf wohl überall die Gebrauchtwagenchecks? Ah, damit Leute die keine Ahnung von der Materie haben sich eine unabhängige Meinung einholen können.
Das gleiche gilt bei einem Unfall, wenn ich mich zumindest halbwegs mit der Materie auskenne kann ich das selber regeln, ansonsten hole ich mir jemanden dazu der sich damit auskennt. Da ein Laie selber kaum einen Schaden kalkulieren kann, keine Ahnung hat ob er eine Wertminderung bekommt oder nicht oder ob es ggf. ein Totalschaden wird bleibt nur der Weg zum Gutachter wenn es kein offensichtlicher Bagatellschaden ist.
Solange die Schuldfrage klar und ggf. noch ein Polizeibericht vorliegt ist der Anwalt im ersten Moment entbehrlich. Dessen Aufgabe ist ja den Geschädigten im Streitfall zu vertreten, solange man über nichts streitet braucht man den (noch) nicht.
So und jetzt ist hier mal RUHE mit diesem RA oder kein RA! 🙂
Heute Vormittag habe ich die benötigten Daten beim Zentralruf der Versicherer angefordert und auch erhalten.
Dann nach der Arbeit war ich direkt beim Gutachter, dort die Abtretungserklärung unterzeichnet und das Fahrzeug wurde auch direkt angeschaut. Wie sich erfreulicherweise herausgestellt hat handelt es sich nur um einen "Kunststoffschaden", (schließlich ist die Stoßstange kein Blech 😉 ) darunter ist nichts beschädigt.
Das Gutachten geht per Mail an den Freundlichen, dort auch gleich anschliend gewesen, Termin ausgemacht und ebenfalls Abtretungserklärung unterzeichnet.
Alles was ich jetzt noch zu tun habe ich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da ich gerade so im Landkreis Sigmaringen wohne, die Reperatur aber nahe meiner Arbeitsstätte in Ravensburg erfolgt. Die Rechnung dafür nimmt dann auch der Freundliche entgegen und setzt den Betrag dann mit auf die Gesamtrechnung.
Zitat:
Original geschrieben von p4rz1
So und jetzt ist hier mal RUHE mit diesem RA oder kein RA! 🙂
ok ok ok... 🙂