haftpflichtschaden - totalschaden - eigenreparatur - 130%
hallo leute ! der konkrete fall wäre zu umständlich zu beschreiben....also mal fiktiv :
das im unfall beschädigte fhz. erlitt einem haftpflichtschaden.
der schaden liegt lt. gutachten innerhalb der 130%-grenze (minimal >als 100% des wbw)
das fhz. wird in eigenreparatur wieder in den zustand vor dem unfall versetzt und weitergenutzt.
ein gutachter bestätigt die sach- und fachgerechte reparatur.
was kann mit der versicherung abgerechnet werden ?
....bzw. hat schon jmd. selbst erfahrungen mit einem solchen sachverhalt gemacht ?
herzlichen dank für eure antworten !
Beste Antwort im Thema
Ja, das ist soweit richtig.
Der Sachverständige kann eine sogenannte "Alternativ- Kalkulation" mit Gebrauchtteilen erstellen und diese
in das Gutachten einarbeiten und der Kalkulation mit Neuteilen gegenüberstellen.
Daran sind aber Bedingungen geknüpft:
- die Gebrauchtteile müssen tatsächlich verfügbar sein
- die Kalkulation muss einen fach- und sachgechten Reparatuweg beinhalten
- zum Beispiel keine "Unfall- Lenkung" vom Schrotti
Tricksereien stehen also auf tönernen Füssen.
Man muss immer damit rechnen, dass es die Versicherung hier auf einen
Rechtstreit ankommen lässt und Sachverständigenbeweis durch ein Gericht angeordnet wird.
Wir haben in unerem Büro so einen Fall am laufen, das ganze zieht sich mitlerweile seit über 2 Jahren hin, weil der Versicherer gegen das gewonnene AG Urteil Berufung eingelegt hat und die Sache mittleweile vor dem LG verhandelt wird.
Und das, obwohl hier alles sauber gelaufen ist, mit Alternativ- Kalkulation und korrekter Rechnung durch die Werkstatt mit allen erforderlichen Nachweisen. Auch die Haltefrist wurde eingehalten. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten war ebenfalls positiv.
Dennoch ist das noch nicht ausgeurteilt und kann durchaus auch noch negativ entschieden werden.
Eine wirtschaftliche Sache ist dies bestimmt nicht. Es sollte sehr umsichtig mit dieser Thematik umgeganen werden, alles im Vorfeld sollte ganz genau beleuchtet werden. Wer meint, mit dieser Sonderregelung" im Schadenersatzrecht schnelles Geld verdienen zu können, der kann sich sehr schnell eine blutige Nase holen.....
32 Antworten
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. November 2018 um 19:44:50 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. November 2018 um 18:33:46 Uhr:
zumal die Versicherer nicht auf dem Baum schlafen.Die Werkstatt kann sich dann ja im nächsten Schadensfall gern mal erklären, warum die Stundensätze
heute mal so und morgen mal so in der Rechnung auftauchen. Genau so die Verbringskosten zum Lackierer.....😁Es ist ja nicht so, dass die Auftragskürzer so etwas nicht speichern und auswerten.
Bei mir in der Firma waren sie sogar schon und haben die ausgehängten Stundensätze abfotografiert...
Die Stundensätze einer KFZ Werkstatt sind gemäß PREISAUSZEICHNUNGSVERORDNUNG aus zu hängen...Sind sie natürlich auch, unten unter den ausgehängten AGBs ganz ganz unten ...
Auf der anderen Seite hatte ich aber auch schon das Thema, dass man einen zertifizierten Fachbetrieb genannt hat, der für n Trinkgeld arbeiten würde. Da war ich auch und habe die gemäß Preisauszeichnungsverordnung ausgehängten Stundensätze abfotografiert, mit Zeuge... Die waren dann doch irgendwie erheblich höher ^^
Die Brüder........😠😉
Haste gut gemacht Mark, mit Ihren eigenen Waffen schlagen die Säcke 😎
Zitat:
Die Brüder........😠😉
Haste gut gemacht Mark, mit Ihren eigenen Waffen schlagen die Säcke 😎
Klar. Bin ich hingelaufen und sagte "Ey, Egon, die Versicherung XYZ hat geschrieben du arbeitest für nur 83€ die Stunde..." Nä, kostet 122,40€, hängt doch da". Kannst ja fotografieren ! "
Aus dem Schaden wo ich gemäß KVA 4200€ netto haben wollte und der Versicherungssachverständige mir netto 2700€ ausgerechnet hatte, habe ich dann 5100€ raus bekommen... Der vereidigte Sachverständige vom TÜV fand meinen KVA zwar ok, aber ich war in den Stundenverrechnungssätzen viel zu billig...
Das ist so wie "die Auslagenpauschale bezahlen wir grundsätzlich nicht, die müssen sie einklagen".
"Können sie mir das schriftlich geben?"
"Ja, das schreiben wir Ihnen auch".
Schön, wenn der Schuldner die Zahlung schriftlich verweigert, ging die Klage schneller, der Herr Anwalt muss die Leasingrate für seinen Porsche ja auch rein bekommen...