Haftpflichtschaden - Huk24 der Gegner

In meiner Familie ist wer Geschädigter von der Huk.

Jetzt kam gleich ein Schreiben, dass wir uns für den Mietwagen 2-3 Angebote einholen sollen.

Auch wird uns gedroht, dass der Gutachter nicht zu viel kosten darf und dass wir das Auto nach dem Gutachten bei Totalschaden nicht sofort verkaufen dürfen.

Was ist davon zu halten?

Beste Antwort im Thema

gar nichts ist davon zu halten.

Was die HUK für angemessen erachtet ist nicht von wesententlicher Bedeutung.

Beauftragt einen Rechtsanwalt und sucht euch einen qualifizierten Sachverständigen.

Was anderes hat bei diesen Brüdern leider keinen Zweck.

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... an der Stelle des TE würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen und der HUK würde ich als Antwort schreiben, dass ich der Geschädigte bin und nicht deren Schreiberling, Leftutti, Hanswurst oder was auch immer, der sich für Lau die Arbeit macht irgendwelche Angebote einzuholen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Geschädigter gehe ich davon aus, dass erfahrungsgemäß bei einer Abwicklung durch mich selbst der Aufwand und auch die Einholung der gewünschten Angebote nicht angemessen ersetzt / abgegolten / entsprechend berücksichtigt werden wird.

Außerdem muß ich als in juristischen Belangen / Versicherungsrecht unbedarfter Laie damit rechnen von Ihnen übervorteilt zu werden - ihr Schreiben mit entsprechenden Hinweisen / Tabelle / Listen zeigen mir deutlich, dass Sie auf eine penibel professionelle Abwicklung bedacht sind und individuelle Zusagen / Abmachungen / Rücksicht aufrund meiner Eigenschaft als Laie ihrerseits nicht zu erwarten sind.

Aus diesen Gründen habe ich mich entschlossen Herrn Rechtsanwalt ... mit der Abwicklung, Einholung der von Ihnen gewünschten Angebote und der Wahrnehmung meiner Interessen in diesem Schadensfall zu beauftragen.

Auch -und dies als Hinweis für Sie- werde ich / werden wir gegebenenfalls nicht vor einer gerichtlichen Klage zur Wahrnehmung meiner / unserer Interessen nicht zurückschrecken.

Mit freundlichen Grüßen
...

@PeterBH ...wenn ich mal einen Mietwagen brauche, frage ich entweder bei meinen beiden Stammwerkstätten nach - da hatte ich letztens z.B. einen Werkstattersatzwagen (neuer Ford Transit) für um die 15 oder knapp 20,-€ / Tag.
Oder ich frage bei einem der kleinen Vermieter hier vor Ort... z.B. https://autoverleih-ach.de/

der TE hat bereits einen Anwalt und so ein Schreiben ist unnötig.

Huk24 als Gegner.
Sofort zum Anwalt.
Einzig richtige Weg 😁

Auch für Mietwagenkosten gilt, genauso wie bei anderen Schadenspositionen, das Wirtschaftlichkeitspostulat. Gibt es also mehrere gleichwertige Möglichkeiten, so kann nur die Günstigste ersetzt verlangt werden. Deshalb ist es durchaus anzuraten, Mietwagenangebote zu vergleichen.
Die im Schreiben der HUK offerierten Preise stellen allerdings kein annahmefähiges Angebot dar. Auch der übrige Inhalt, durchsetzt mit Falschaussagen, dient ausschließlich dazu, eine Drohkulisse aufzubauen und den Geschädigten unter Druck zu setzen.
Niemand muss sich mit einem solchen Versicherer auseinandersetzen. Die Regulierung läuft einfacher und schneller, wenn man die Schadensersatzforderung direkt an den Schädiger stellt!
Dann darf der sich mit dem Saftladen, den er schließlich selbst gewählt hat, herumstreiten.

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Und das soll wie ablaufen???

...wieso wie soll das ablaufen?

Lt. Gesetz ist der Schadensverursacher ganz einfach nach § 823 BGB der Ansprechpartner und nicht irgendein Dritter, eine Versicherung oder wer auch immer - Wer -"wer", das ist der Verursacher und sonst niemand- vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

D.h. als Geschädigter mache ich meinen Schadensersatz einfach beim Verursacher geltend... der bekommt das Gutachten, die Reparaturrechungen, die Mietwagenrechnung, die Rechnung des Gutachters, ggf. die Honorarnote vom RA... ggf. auch die zugehörigen Mahnungen und verklagt wird -falls nötig- auch der Verursacher.

Ganz nebenbei, auch wenn die Abwicklung eines Schadens über / mit einer Versicherung läuft und eine Klage nötig wird, dann steht -dazu brauchts nicht mal einen guten Rechtsanwalt, das machen auch weniger gute RAs so- der Name des Schadensverursachers als Beklagter selbstverständlich auch mit in der Klageschrift... es wird nicht nur die Versicherung sondern auch der Schädiger verklagt.

Das hat mehrere Gründe... u.a. z.B. den taktischen Grund, dass der Schädiger als Beklagter / Mitbeklagter nicht als Zeuge aussagen kann.

bei der KH kannst Du dich als Geschädigter jedoch auch direkt an die gegnerische Versicherung wenden, am besten halt mit Hilfe eines Anwalts 🙂

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Juli 2020 um 22:22:49 Uhr:



D.h. als Geschädigter mache ich meinen Schadensersatz einfach beim Verursacher geltend... der bekommt das Gutachten, die Reparaturrechungen, die Mietwagenrechnung, die Rechnung des Gutachters, ggf. die Honorarnote vom RA... ggf. auch die zugehörigen Mahnungen und verklagt wird -falls nötig- auch der Verursacher.

Und als Schadensverursacher reiche ich alle diese Dinge einfach eins zu eins an meine Haftpflichtversicherung weiter und lasse die das Ganze machen.
Den Schadensersatz nur beim Verursacher und nicht direkt bei dessen Versicherung geltend zu machen, macht die Sache auch nicht einfacher sondern führt eher zu Verzögerungen.

Verzögerungen mit deiner Versicherung interessieren mich nicht, das ist dein Problem... ansonsten, Verzögerungen vermeidet man, indem man entsprechende Fristen setzt und zwar dir persönlich z.B. 8 oder maximal 14 Tage zur Begleichung einer Rechnung... konsequent gleich gefolgt von entsprechenden Mahnungen bzw. Klagen um die Forderung beizutreiben.

Wem du irgendwelche Rechnungen weiterreichst, was du im internen Verhältnis mit deiner Versicherung machst kann mir als Geschädigter aber sowas von scheißegal sein... ggf. mußt du das Geld eben vorstrecken.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 15. Juli 2020 um 22:34:34 Uhr:


Und als Schadensverursacher reiche ich alle diese Dinge einfach eins zu eins an meine Haftpflichtversicherung weiter und lasse die das Ganze machen.
Den Schadensersatz nur beim Verursacher und nicht direkt bei dessen Versicherung geltend zu machen, macht die Sache auch nicht einfacher sondern führt eher zu Verzögerungen.

Falsch. Es macht vieles einfacher, z.B. brauche ich mich nicht mit den bekannten rechtswidrigen Machenschaften der Versicherung, wie dämliche Prüfberichte etc., auseinanderzusetzen.
Und es geht deutlich schneller. Während die Gerichte Versicherungen wegen des Verwaltungsaufwands Regulierungsfristen von 4 - 6 Wochen zugestehen, bevor Zahlungsklage eingereicht werden kann, reicht bei der Forderung an den Geschädigten eine Frist von 14 Tagen. Zahlt der nicht rechtzeitig, kann sofort Klage erhoben werden.

Nö, das wäre nicht mein Problem. Das ist Sache meiner Haftpflichtversicherung. Wenn die nicht rechtzeitig zahlt, muss sie auch für die Kosten dafür aufkommen, also interessieren mich diese Verzögerungen noch weniger wie dich als Geschädigten.

...doch das ist dein Problem, du hast den Schaden angerichtet und hast dafür aufzukommen.

Mich als Geschädigten interssiert deine Versicherung überhaupt nicht... von mir bekommst du zügig eine Rechnung mit möglichst kurzer gerade noch vertretbarer Zahlungsfrist, bestenfalls noch eine Mahnung, das nächste ist die Zivilklage um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen und schon marschiert der Gerichtsvollzieher... am besten gleich eine Lohn-/Gehltspfändung, dass dein Arbeitgeber auch gleich noch mitbekommt, dass du deine Schulden nicht zahlst / zahlen kannst.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 15. Juli 2020 um 23:08:29 Uhr:


Nö, das wäre nicht mein Problem. Das ist Sache meiner Haftpflichtversicherung.

Du hast sehr naive Vorstellungen. Es ist ausschließlich Dein Problem.
Du darfst dann anschließend sehen, wie Du das Geld von Deiner zahlungsunwilligen Versicherung zurückbekommst. Und ob Dir die unnötigen Prozesskosten erstattet werden, Du hättest ja rechtzeitig zahlen können, ist bei bestimmten Versicherungen auch fraglich...

Nö, ersten gehe ich davon aus, dass meine Versicherung alle von mir verursachten Schaden termingerecht begleicht, so wie sie es in der Vergangenheit immer getan hat und zweitens richte ich mich in so einem Fall nach den Weisungen meiner Versicherung. Und die lauten, alle Schreiben bezüglich eines Schadens unverzüglich an sie weiterzuleiten und sie den Fall bearbeiten zu lassen. Damit liegt die Veranwortung für irgendwelche Prozesskosten, Mahngebühren oder sonst was bei der Versicherung.

Wenn der Gegner 100% Schuld hat und das offensichtlich ist: Anwalt und fertig.

Ansonsten versteh ich aber auch nicht, warum man sich aufführen muss und es der gegnerischen Versicherung unnötig teuer machen muss? Um zu zeigen, wie schlau man ist und was einem zusteht?

Man könnte auch einfach auf die Vermittlung des Mietwagens eingehen. Man hat keinen Nachteil daraus, wenn einer ihrer Partnern mir einen angemessenen Mietwagen vor die Haustür liefert.

Gutachter bei Totalschaden und keine Schuld ist aber wieder was anderes. Nur über Anwalt.
Sollte eine Teilschuld bestehen, kann es aber auch für einen selbst Sinn machen, nicht den teuersten Gutachter zu buchen.

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