Haftpflichtschaden - Huk24 der Gegner

In meiner Familie ist wer Geschädigter von der Huk.

Jetzt kam gleich ein Schreiben, dass wir uns für den Mietwagen 2-3 Angebote einholen sollen.

Auch wird uns gedroht, dass der Gutachter nicht zu viel kosten darf und dass wir das Auto nach dem Gutachten bei Totalschaden nicht sofort verkaufen dürfen.

Was ist davon zu halten?

Beste Antwort im Thema

gar nichts ist davon zu halten.

Was die HUK für angemessen erachtet ist nicht von wesententlicher Bedeutung.

Beauftragt einen Rechtsanwalt und sucht euch einen qualifizierten Sachverständigen.

Was anderes hat bei diesen Brüdern leider keinen Zweck.

76 weitere Antworten
76 Antworten

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 15. Juli 2020 um 17:38:07 Uhr:



Zitat:

@GerhHue schrieb am 15. Juli 2020 um 11:15:02 Uhr:


Viele gehen doch zur HUK24, weil noch günstiger als die HUK!

Statt 600 Euro dann 590 Euro. Denke dieser Unterschied kommt eher davon, dass man keine Versicherungsberater vor Ort hat (wer nutz die heute noch, außer Leute über 60?).

Jede Versicherung wird versuchen die Kosten zu minimieren.

Frechheit 😠, ich bin deutlich über 60 und hab keinen Versicherungsberater vor Ort.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 10:56:19 Uhr:


Warum soll eine Versicherung nicht darauf hinweisen, dass man beim Mietwagen oder beim Gutachten übervorteilt werden kann.

Da wird halt viel Schindluder getrieben.

Darum ging es.

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 17:41:32 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 10:56:19 Uhr:


Warum soll eine Versicherung nicht darauf hinweisen, dass man beim Mietwagen oder beim Gutachten übervorteilt werden kann.

Da wird halt viel Schindluder getrieben.


Darum ging es.

Wie war das doch gleich mit dem "Bashing"?

Gibt es da etwa Unterschiede?

Dieser Hinweis-Brief von der HUK ist doch garnicht so verkehrt. Im Prinzip wird auf Regeln hingewiesen, die grob Gültigkeit besitzen in dem Themenbereich Regulierung.
Der "Schlaue" geht sofort zum Anwalt, andere rufen die Versicherung an und fragen nach, andere wiederum versuchen, sich hier kundig zu machen.
Siehe die häufigen Posts mit Fragen zur Regulierung usw.

Ähnliche Themen

Um das nochmals klarzustellen die Versicherer müssen in der Regel lediglich den Fraunhofer-Satz zuzüglich 20 % erstatten.
Dazu gibt es entsprechende Urteile
z. Bsp.

https://...kehrsrechtanwalt-hamburg.de/...rhoehte-mietwagenkosten.html

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 18:17:31 Uhr:


Um das nochmals klarzustellen die Versicherer müssen in der Regel lediglich den Fraunhofer-Satz zuzüglich 20 % erstatten.
Dazu gibt es entsprechende Urteile
z. Bsp.

https://...kehrsrechtanwalt-hamburg.de/...rhoehte-mietwagenkosten.html

.

Um das nochmal klarzustellen:

Die Aussage dazu ist bringt nichts - Punkt!

Es gibt fast nirgends eine so uneinheitliche Rechtssprechung wie bei den Mietwagenkosten. Darum nützt ein Hinweis auf irgendein Urteil rein gar nichts.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 18:17:31 Uhr:


Um das nochmals klarzustellen die Versicherer müssen in der Regel lediglich den Fraunhofer-Satz zuzüglich 20 % erstatten.
Dazu gibt es entsprechende Urteile
z. Bsp.

https://...kehrsrechtanwalt-hamburg.de/...rhoehte-mietwagenkosten.html

.

Zitat:

muss die gegnerische Versicherung nach der Hamburger Rechtsprechung lediglich den Satz aus dem sog. Fraunhofer Mietpreisspiegel zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von 20 % zahlen.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 15. Juli 2020 um 18:58:57 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 18:17:31 Uhr:


Um das nochmals klarzustellen die Versicherer müssen in der Regel lediglich den Fraunhofer-Satz zuzüglich 20 % erstatten.
Dazu gibt es entsprechende Urteile
z. Bsp.

https://...kehrsrechtanwalt-hamburg.de/...rhoehte-mietwagenkosten.html


.

Um das nochmal klarzustellen:

Die Aussage dazu ist bringt nichts - Punkt!

Es gibt fast nirgends eine so uneinheitliche Rechtssprechung wie bei den Mietwagenkosten. Darum nützt ein Hinweis auf irgendein Urteil rein gar nichts.

Genau so ist das.

Und was von solchen Beiträgen hier zu halten ist, wurde ja schon hinreichend Thematisiert.

Was ist dabei wenn die HUK24 Hinweise auf durchschnittliche Mietwagenpreise gibt und darauf hinweist, dass es Firmen gibt die wenn sie hören dass es ein Versicherungsfall ist überhöhte Preise verlangen.

Ich hatte mal einen Glasschaden an einer Tür im Haus der durch die Versicherung abgedeckt war und habe bei mehreren Glasern sehr unterschiedliche Preise genannt bekommen. Wenn der Name Versicherung fällt, gehen die Preise eben durch die Decke.

Deshalb bieten die Versicherungen auch Kasko Select mit Werkstattbindungen an um die Kosten in Grenzen zu halten.

Also verkehrt finde ich das nicht.
Letzten Endes zahlen wir das alle durch die Versicherungsbeiträge.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 19:33:39 Uhr:

Was ist dabei wenn die HUK24 Hinweise auf durchschnittliche Mietwagenpreise gibt und darauf hinweist, dass es Firmen gibt die wenn sie hören dass es ein Versicherungsfall ist überhöhte Preise verlangen.

Ich hatte mal einen Glasschaden an einer Tür im Haus der durch die Versicherung abgedeckt war und habe bei mehreren Glasern sehr unterschiedliche Preise genannt bekommen. Wenn der Name Versicherung fällt, gehen die Preise eben durch die Decke.

Deshalb bieten die Versicherungen auch Kasko Select mit Werkstattbindungen an um die Kosten in Grenzen zu halten.

Also verkehrt finde ich das nicht.
Letzten Endes zahlen wir das alle durch die Versicherungsbeiträge.

Deine Meinung hierzu bleibt dir natürlich unbenommen.

Aber hör doch bitte auf, hier krampfhaft rechtliche Würdigungen vorzunehmen, wenn du kein Fachwissen hast.

Und das hast du definitiv nicht.

Und letzen Endes bezahlt du und andere ganz bestimmt nicht weniger Versicherungsbeiträge, wenn die Schadenqoten sinken. Das ist einfach eine Urban Legend.

Aber meintetwegen glaube, daran, wenn du dich besser fühlst......

Ich habe genau die gleiche Erfahrung bei Teilkasko Glasbruch Windschutzcheibe und wiederholt Tarif Ersatzfahrzeug gemacht. Ebenso bei Abtretung einer Haftpflichtreparatur.
Anscheinend gibt es das aber gar nicht.

Ja da kann man geteilter Meinung sein.

Da gibt es z. Bsp. die günstigen Beamtentarife oder Versicherungen nur für Beamte, da diese Berufsgruppe umsichtiger fährt und dadurch auch viel weniger Unfälle verursacht. Dies schlägt sich dann natürlich auch in den günstigeren Tarifen nieder

https://www.autobild.de/.../...ersicherung-beamtentarife-15727311.html

Warum gibt es Beamtentarife?

Kfz-Versicherer haben bei Beamten ein besonders geringes Schadensrisiko erkannt. Sie fallen im Verkehr oft durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise auf. Das liegt mitunter auch daran, dass ein Verkehrsdelikt für Beamte auch berufliche Folgen in Form eines Disziplinarverfahrens haben kann.

Vor Gericht wie auf hoher See:
BGH v. 26.04.2016:
Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Mietwagentarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, kann ausnahmsweise offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (im Anschluss an Senatsurteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 139/08, VersR 2010, 545). - In diesem Zusammenhang kann auch das Angebot des Haftpflichtversicherers an den Geschädigten, ihm eine günstige Anmietmöglichkeit zu vermitteln, beachtlich sein.
und
LG Berlin v. 02.10.2014:
Der Geschädigte muss sich im Rahmen der Schadenminderungspflicht nicht darauf verweisen lassen, dass ihm ein preisgünstigeres Mietfahrzeug zur Verfügung gestanden hätte. Der Versuch der Darstellung konkreter und preisgünstigerer Alternativangebote für Mietwagen geht fehl, wenn die vorgelegten Internetangebote nicht vergleichbar sind, da sie zeitlich ungeeignet, inhaltlich unvollständig (Verfügbarkeit, Vorauszahlung, Zahlungsmittel) oder anderslautend sind.
und
BGH v. 13.01.2009:
Es kann offen bleiben, ob für die Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten gegebenenfalls auch ein unterhalb des örtlichen „Normaltarifs“ liegender Tarif zu berücksichtigen ist, den der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners mit einem Autovermieter vereinbart hat. Ist dem Geschädigten ein solcher Tarif bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nicht bekannt und somit auch nicht zugänglich, kann die Erforderlichkeit des von ihm vereinbarten höheren Mietpreises nur unter der Voraussetzung entfallen, dass ihm ein Wechsel des Mietfahrzeugs zumutbar ist. Der Geschädigte ist nicht gehalten, den von ihr abgeschlossenen Mietvertrag nach ein oder zwei Tagen zu kündigen und für die restliche Dauer von nur wenigen Tagen der Reparatur bei einem anderen Anbieter ein Fahrzeug zu einem günstigeren Preis anzumieten.

Mit dem Schreiben der HUK24 lag das Angebot nachvollziehbar vor.

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 20:04:59 Uhr:


Vor Gericht wie auf hoher See:

..............

Mit dem Schreiben der HUK24 lag das Angebot nachvollziehbar vor.

.

Es wurde doch schon erwähnt; lesen alleine reicht nicht, man muß auch verstehen! 🙂

Gruß Lastpfad

PS: Welches Angebot lag vor? Und wenn ein Angebot vorliegen sollte, wie wäre dies nachprüfbar? 😎

Telefonnummer (auswärtige Vorwahlen) von zwei Mietwagenfirmen - ob die dann vor Ort überhaupt vertreten sind, muss der Geschädigte dann selbst erfragen.
Einfach die Tabelle ausdrucken und wenn man mal einen Mietwagen braucht, nutzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen