Haftpflichtschaden Felgen, Versicherung zahlt nur Nachlackierung
Hallo,
ich bin Besitzer eines Nissan 350Z. Durch ein Missgeschick hat ein Freund beim Waschen meines Fahrzeugs Bremsenreiniger auf die Felgen gesprüht, sodass diese sich verfärbt haben. Hierbei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, die gegnerische Versicherung hat dies auch sofort akzeptiert und mir 500€ für eine "Nachlackierung" gezahlt.
Nun fahre im heute zu meinem Nissan Service und mir wird vom Meister gesagt, dass Nissan generell keine Lackierungen an Felgen vornimmt. Porsche, Mercedes usw. tuen dies übrigens auch nicht.
Zudem, kann man die Felgen nicht wie vor dem Schaden in den ursprünglichen Zustand versetzen durch eine Lackierung. (Aussage des Meisters)
Mein Fahrzeug ist lückenlos scheckheft gepflegt ich möchte keine Lackierung von einer fremden Werkstatt akzeptieren.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und auf neue Felgen zu bestehen ?
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, habe ich im Haftpflichtschaden einen Anspruch auf Reparatur durch die Vertragswerkstatt, bei älteren Fahrzeugen aber nur, wenn die bis dahin auch ausschließlich in einer Vertragswerkstatt gewartet/repariert wurden. Hier nur die kleine Besonderheit, dass die Nissanwerkstatt die Reparatur ablehnt und, würde sie den Auftrag annehmen, den (im Regelfall) an ein Lackiererei weiter reicht. Das weis die Versicherung natürlich auch.
Für mich denkbare Vorgehensweise wäre, zunächst mit einem Gutachter Kontakt aufzunehmen, der soll mal einen Blick riskieren und sagen, ob das mit Lackieren fachgerecht behoben werden kann. Und was sein schriftliches Gutachten kosten würde. Möglichst auch Schadensursache bestätigen lassen.
Privathaftpflichtversicherung und Kfz.-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich bei der Regulierung nicht. Beide zahlen (müssen zahlen) die notwendigen Kosten zur Schadensbeseitigung. Eventuell gedeckelt durch den Wiederbeschaffungswert. Je nach Fahrzeug können vier zu erneuernde Felgen dann auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Sagt der Gutachter dann einen höheren Betrag, kannst du das Gutachten erstellen lassen, schickst dies der Versicherung mit der Bitte um Ausgleich des Nettobetrages (MwSt. gibt es nur gegen Nachweis). Dazu eine Frist setzen und nach deren Ablauf eine Klage erheben. Oder, wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist, das nach Eingang des Gutachtens einen Anwalt erledigen lassen.
Dabei setze ich natürlich voraus, dass dein Freund tatsächlich die Schadensursache gesetzt hat. Denn wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlen sollte, musst du nicht die, sondern deinen Freund verklagen. Und notfalls auch ihm den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.
29 Antworten
Stimmt, über diesen komischen Zusammenhang hab ich mich auch immer gewundert 😛.
Glaube es geht um 4 Felgen
Es geht um 3 Felgen. Das man die Felgen lackieren kann weiß ich auch, nur sollen sie eben wie neu aussehen. Der Wagen stand vor dem Vorfall quasi wie neu dar. Dann stört es mich beim Verkauf später hinweisen zu müssen, dass 3 Felgen neu lackiert wurden.
Der Lackmiermeister hat mir heute nochmal gesagt, dass man es nicht 100%ig so hinbekommt we vorher mit einer Reparatur.
Da ich wirklich immer bei Nissan zum Service war bestehe ich auch auf Reparatur durch Nissan oder neue Felgen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. April 2017 um 17:50:18 Uhr:
Glaube es geht um 4 Felgen
Stimmt, mea culpa, dann bleibt nichts übrig, ist aber nicht Sinn einer Schadensregulierung.
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Zitat:
Da ich wirklich immer bei Nissan zum Service war bestehe ich auch auf Reparatur durch Nissan oder neue Felgen.
Du hast aber keinen Anspruch auf vier neue Felgen oder eine Reparatur durch Nissan - du kriegst bei einem Kratzer im Lack auch kein neues Auto oder eine Reparatur bei Nissan.
Eine Lösung wäre vier neue Felgen kaufen.
Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, habe ich im Haftpflichtschaden einen Anspruch auf Reparatur durch die Vertragswerkstatt, bei älteren Fahrzeugen aber nur, wenn die bis dahin auch ausschließlich in einer Vertragswerkstatt gewartet/repariert wurden. Hier nur die kleine Besonderheit, dass die Nissanwerkstatt die Reparatur ablehnt und, würde sie den Auftrag annehmen, den (im Regelfall) an ein Lackiererei weiter reicht. Das weis die Versicherung natürlich auch.
Für mich denkbare Vorgehensweise wäre, zunächst mit einem Gutachter Kontakt aufzunehmen, der soll mal einen Blick riskieren und sagen, ob das mit Lackieren fachgerecht behoben werden kann. Und was sein schriftliches Gutachten kosten würde. Möglichst auch Schadensursache bestätigen lassen.
Privathaftpflichtversicherung und Kfz.-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich bei der Regulierung nicht. Beide zahlen (müssen zahlen) die notwendigen Kosten zur Schadensbeseitigung. Eventuell gedeckelt durch den Wiederbeschaffungswert. Je nach Fahrzeug können vier zu erneuernde Felgen dann auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Sagt der Gutachter dann einen höheren Betrag, kannst du das Gutachten erstellen lassen, schickst dies der Versicherung mit der Bitte um Ausgleich des Nettobetrages (MwSt. gibt es nur gegen Nachweis). Dazu eine Frist setzen und nach deren Ablauf eine Klage erheben. Oder, wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist, das nach Eingang des Gutachtens einen Anwalt erledigen lassen.
Dabei setze ich natürlich voraus, dass dein Freund tatsächlich die Schadensursache gesetzt hat. Denn wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlen sollte, musst du nicht die, sondern deinen Freund verklagen. Und notfalls auch ihm den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.
Hier wäre zunächst erst einmal zu klären, wass der Hersteller der Leichtmetallräder sagt.
Nur das ist maßgeblich. Und nicht irgendwelche Meinungen.
Es gibt nämlich auch Hersteller, die geben keine Freigabe für das Lackieren, oder die
geben eine Freigabe für das Lackieren nur im Herstellerwerk.
Es gibt im übrigen auch Leichmetallräder, die über eine spezielle Beschichtung verfügen.
Auch da sind Herstellervorgaben zu beachten.
Bevor man hier nicht weiß von was man überhaupt spricht, kann man daher auch keine profunden Antworten geben.
Na, das sollte der Gutachter doch beurteilen können, oder? Dir würde ich das jedenfalls zutrauen 😛.
@PeterBH schrieb am 21. April 2017 um 19:59:35 Uhr:
Na, das sollte der Gutachter doch beurteilen können, oder? Dir würde ich das jedenfalls zutrauen 😛.
Danke für die Blumen. Nur, hier war ja noch gar kein Gutachter tätig.....😁
Stimmt, deshalb war meine denkbare Vorgehensweise ja auch, Kontakt mit einem Gutachter aufzunehmen (direkt vor deinem Beitrag).
Zitat:
Stimmt, deshalb war meine denkbare Vorgehensweise ja auch, Kontakt mit einem Gutachter aufzunehmen (direkt vor deinem Beitrag).
Sorry, dass habe ich glatt überlesen.....🙁
Macht doch nichts, ich hab gerade in einem anderen Thread einen etwas längeren Beitrag geschrieben, und als ich in absandte, hatte in der Zwischenzeit Jupp ähnliche Vorschläge gemacht.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 20. April 2017 um 19:24:52 Uhr:
Zitat:
Da ich wirklich immer bei Nissan zum Service war bestehe ich auch auf Reparatur durch Nissan oder neue Felgen.
Du hast aber keinen Anspruch auf vier neue Felgen oder eine Reparatur durch Nissan - du kriegst bei einem Kratzer im Lack auch kein neues Auto oder eine Reparatur bei Nissan.
Eine Lösung wäre vier neue Felgen kaufen.
Da bin ich aber anderer Meinung!
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. April 2017 um 20:11:52 Uhr:
[....... Nur, hier war ja noch gar kein Gutachter tätig.....😁
und genau darin liegt hier das Problem. solange kein ordentliches, unabhängiges Gutachten vorliegt wird das ganze auch nicht zu einem korrekten Abschluss kommen.
Da gibt es zwei Probleme. Das Eine ist die tatsächliche Frage des korrekten Reparaturweges. Das Andere ist die Zuordnung der Reinigung des Fahrzeugs zu dessen Betrieb und Führen, auch wenn das anscheinend bei der pHP des Freundes erfreulich unter der Wahrnehmungsschwelle geblieben zu sein scheint.