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Haftpflichtschaden Aussenspiegel - erstmal in Vorkasse gehen?

Themenstarteram 18. November 2015 um 15:22

Hallo,

ich wollte gerne mal ein paar Meinungen zu meinem Problem hören, da ich mir nicht so recht sicher bin, was nun richtig ist.

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vergangenen Samstag einen "kleinen" Verkehrsunfall. Eine Dame von einem Pflegdienst kam mir auf einer sehr enge Straße auf meiner Spur entgegen und hat mir meinen linken (fahrerseite) Aussenspiegel abgefahren.

Die Polizei musste geholt werden wegen dem Dienstwagen der Dame (war Ihre eigene Aussage) und dann wurde festgestellt bzw hat Sie es auch zugegeben das sie zu schnell war (wegen Termindruck) und auch noch telefoniert hat.

Die Polizei hat dann alle Daten aufgenommen und hat mir noch einen Vortrag gehalten warum ich meine drei Kinder (die mit im Wagen saßen) zwischenzeitlich von der Oma abholen lassen habe und dann durfte ich ohne weiteres weiter fahren.

Ich habe de Schaden bei der generischen Versicherung gemeldet und war am Montag in der Werkstatt.

Dort wurde mir zuerst gesagt das ich so gar nicht fahren dürfte, weil das Auto ohne linken Aussenspiegel nicht verkehrssicher (nennt sich das so?) wäre. Ich solle doch bis das ganze geklärt ist einen Ersatzwagen nehmen.

Da ich aber im gleichen Ort arbeite und alle meine Wege auch zu Fuss erledigen kann, habe ich erst mal dankend abgelehnt und das Auto steht jetzt bei mir in der Garage.

Nun habe ich noch nichts von der generischen Versicherung gehört (die sich eigentlich am Montag bei mir melden wollten) und habe heute telefonisch mal nachgefragt.

Der merklich genervte Herr an der Hotline teilte mir dann mit das ihm das eigentlich relativ egal sein ob das Auto verkehrssicher sei oder nicht. Und solange sich der Unfallverursacher nicht bei Ihnen gemeldet hat passiert eh nix. Ihm sei es auch egal das die Polizei festgestellt hat das telefoniert wurde und die Geschwindigkeit nicht passte.

Er meinte dann mit dem Thema Ersatzwagen brauche ich ihm gar nicht erst kommen, lt. seiner Aussage hindere mich ja nichts daran mit dem Spiegel erstmal in Vorkasse zu gehen, damit man wieder fahren könne.

Nun zu meiner Frage. Ich brauche wirklich keinen Ersatzwagen (und es wäre mir auch unangenehm einen zu nutzen wegen so einem "kleinen" Schaden). Aber kann die Versicherung wirklich von mir verlangen bzw. erwarten das ich den Spiegel erstmal selbst bezahle? Ist das so korrekt?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es gibt bei solchen Fällen immer zwei Seiten: Der Verursacher hat den Ärger .Der Geschädigte wird zufrieden gestellt

Na du bist lustig........

Was kann denn der Geschädigte dafür, dass du ihm an das Auto fährst.

Soll jetzt die Regulierung des Schaden in das Ermessen

des Schädigers gestellt werden, oder wie stellst du dir das so vor?

Natürlich ist der Geschädige zufrieden zu stellen. Er muss so gestellt werden, als wäre Ihm der Schaden nicht enstanden.

Die selben Rechte hättest du auch, wenn dir jemand einen Schaden zufügt.

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am 27. Februar 2016 um 18:35

Hallo,wahrscheinlich habe ich miich nicht richtig erklärt,oder es wurde deinerseits nicht richtig verstanden .Ich habe doch nicht die schadenhöhe kritisiert . habe doch nur zum Ausdruck gebracht das der Schädiger den angerichteten Schaden oft falsch einschätzt . Natürlich stimme ich dir zu : dass der Geschädigte sein Fahrzeug im ursprünklichen Zustand zurückerhält Deshalb sind wir ja schliesslich versichert. Ich selbst würde ja genau so handeln Gutachten Fachwerkstatt ect. Die Schadenhöhe entsteht ja nicht durch den Gutachter, sondernd durch die hohen Werstattkosten Ich hoffe das ich jetzt richtig verstanden werde. DANKE

OK, dann ist da wohl falsch rübergekommen.

Sorry von hier ;)

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