Haftpflichtschaden als Sturmfolgeschaden - höhere Gewalt oder Haftung aus der Betriebsgefahr?

Hallo,

folgender Fall:

Während eines heftigen Herbststurmes (Windstärke über 8) Fahrt mit einem PKW auf einen Parkplatz und Einparken in eine freie Parklücke zwischen zwei geparkten Fahrzeugen. Fahrzeug steht, Motor ist aus, Beifahrer hat sich abgeschnallt und will wie gewohnt aussteigen.

In dem Moment, wo der Beifahrer die Tür öffnet, ereignet sich eine starke Windbö von hinten, welche soviel Kraft auf die Beifahrertür bringt, daß sie dem Öffnenden aus der Hand gerissen wird und gegen die Fahrertür des rechts daneben geparkten Fahrzeuges geschleudert wird, wo sie eine Delle im Türblech hinterläßt.

Würde sich hieraus eine Haftung dem Geschädigten gegenüber aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges ergeben oder wäre dies ein Fall von höherer Gewalt, für den weder der Beifahrer noch der Halter des Fahrzeuges in die Haftung genommen werden könnten (ähnlich der PHV, wobei mir bewußt ist, daß man die PHV nicht einfach mit der KFZ-Haftpflicht vergleichen kann)?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Eine Haftung aus der Betriebsgefahr kann nur bis 25% gegeben werden, ansonsten höhere Gewalt.
Es kommt aber auch wie immer auf den Einzelfall an.

Ehrlich gesagt habe ich selten so viel falschen Mist auf einmal in nur einem einzigen Satz gelesen!

Die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Fahrzeuges nach § 7 StVG ist absolut unbegrenzt!

Es liegt hier auch keinesfalls ein Ereignis der höheren Gewalt vor.

Höhere Gewalt liegt nach Definition und Maßstäben, welche die Rechtsprechung setzt dann vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.

Dieser Schaden hier hätte aber sehr wohl durch entsprechende Sorgfalt vermieden werden können - nämlich - angesichts der herrschenden Wetterverhältnisse - durch einfaches Aufpassen und besseres Festhalten der Türe beim Öffnen.

Somit liegt im vorliegenden Fall keine höhere Gewalt vor!

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


In so einem Fall tritt die Eigenversicherung vor der Haftpflichtversicherung für den Schaden ein, da bei einer Haftpflicht immer nur Zeitwert ersetzt wird.

Ich muss meinen Satz oben korrigieren: Der Mist wird jetzt noch größer.

Was wird denn in der Kasko ersetzt?
Doch wohl im Reparaturfall die Reparaturkosten oder?

Und was wird gleich von einer Haftpflichtversicherung ersetzt?
Genau: Im Reparaturfall die Reparaturkosten.

Und wo bitte ist der Grundsatz "Eigenversicherung vor Fremdversicherung" in einem derartigen Schadenfall gesetzlich geregelt?

Morgen fahre ich einem hinten in die Kiste rein, wenn er meine Versicherungsdaten will, sage ich ihm: "Junge, geh zu deiner Kaskoversicherung - Corsadiesel hat gesagt, dass deine Eigenversicherung vor meiner Fremdversicherung geht - einen schönen Tag noch"

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Der Teilkaskoversicherer holt sich ggf (wenn er rechtlich kann) den Zeitwert vom Haftpflichtversicherer wieder.

Ja was den nun?

Entweder haben wir höhere Gewalt, bei der keiner haftet (und damit auch ein Regress ausscheidet) oder aber wir haben Sie nicht - dann gibt es gar keinen Regress - der Kaskoversicherer muss dann nämlich überhaupt nicht leisten (und hat folglich nichts zu regressieren).

Somit ist die gesamte Aussage (ebenso, wie der Rest dieses Postings) einfach nur Unsinn.

Hatte ich nicht bereits einmal auf Dieter Nuhr verwiesen?

@Drahkke: Schaden der Kfz-Haftpflicht melden, war korrekt.
Der Unfallgegner hat sowieso einen Direktanspruch gegen deine Kfz-Haftpflicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@twelf

Zumindest habe ich mal gelernt, dass die Eigenversicherung bei einem Schaden immer in Vorleistung geht und sich dann an den Verursacher bzw seiner Haftpflicht zumindest den Zeitwert wieder holt.

Sollten sich diese Bedingungen/Gesetze geändert haben, sag an.

Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch irgendwelche Bedingungen, dass die Eigenversicherung immer vor der Fremdversicherung zu regulieren hat.

Wo diese Konstellation angewendet und auch von den Gerichten bejaht wird, ist im Bereich der Sachversicherung z. B. der Gebäudebrandversicherung.

Dies mit dem Hintergrund, dass es zulässig (und auch gängige Praxis) ist, dass der Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter anteilig umlegen darf.

Verursacht nun ein Mieter z.b. einen Feuer oder Wasserschaden im Haus, so kann der Vermieter zulässiger Weise zunächst auf seine Gebäudeversicherung verwiesen werden.

Dies aber unter dem Hintergrund, dass der Mieter ja anteilig an den Kosten für diese Versicherung per Mietumlage beteiligt ist und somit auch (teilweise) hierfür Anspruch auf entsprechenden Versicherungsschutz hat.

Der Gebäudeversicherer wird dann den Zeitwert beim Haftpflichtversicherer regressieren, soweit kein Regressverzichtsabkommen besteht.

Es gibt jedoch keine allgemeingültige und verbindliche Vorschrift, dass immer und generell die Eigenversicherung vor der Versicherung eines Schädigers zu gehen hat (siehe mein Beispiel mit dem Auffahrunfall).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie schaut es denn mit den Schadenminderungspflichten des Geschädigten aus?

Grundsätzlich trifft jeden Geschädigten eine Schadenminderungspflicht.

Das heisst jedoch nicht, dass er deswegen auf berechtigte Ansprüche verzichten muss.

Angesichts der Schadenhöhe war die Erstellung eines Gutachtens sicherlich gerechtfertigt.

Zum Schadenumfang kann diesseits natürlich nichts gesagt werden, ohne den Schaden bzw. das Gutachten gesehen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da mein SF-Rabatt für dieses Fahrzeug von SF25 auf SF12 rutschen würde, .....

Darf ich mal fragen, welch "gute Versicherung" Du da hast?

Bei SF25 wäre eine Rückstufung in SF22 bzw. bei einem Basistarif in SF 20/19 akzeptabel.

Aber SF12 ist schon heftig.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da mein SF-Rabatt für dieses Fahrzeug von SF25 auf SF12 rutschen würde, .....

Darf ich mal fragen, welch "gute Versicherung" Du da hast?
Bei SF25 wäre eine Rückstufung in SF22 bzw. bei einem Basistarif in SF 20/19 akzeptabel.
Aber SF12 ist schon heftig.

Aber nur mit Rabattretter.

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Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da mein SF-Rabatt für dieses Fahrzeug von SF25 auf SF12 rutschen würde, .....

Darf ich mal fragen, welch "gute Versicherung" Du da hast?
Bei SF25 wäre eine Rückstufung in SF22 bzw. bei einem Basistarif in SF 20/19 akzeptabel.
Aber SF12 ist schon heftig.

SF 12 ist Standard ohne Rabattretter.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


SF 12 ist Standard ohne Rabattretter.

Habe ich jetzt in den neueren Tarifen gesehen.

Bei meinem älteren Tarif geht es "nur" auf SF22 zurück.

Mal eine ganz blöde Frage, aber warum soll die PHV des Sohnes des TE nicht greifen? Er war vermutlich als Beifahrer weder Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeuges und ist ja wohl als mitversicherte Person auch nicht personenidentisch mit seinen Eltern (für den Fall, dass er bei seinen Eltern im Vertrag mitversichert ist).

Einen Ausschluss über die Benzinklausel kann ich zumindest nicht entdecken?

Ich würde das der PHV melden!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich würde das der PHV melden!

Der Geschädigte hat den Schaden aber nun mal schon direkt bei der Haftpflicht des Fahrzeugs geltend gemacht, wie oben zu lesen ist.

Das wäre jetzt mal interessant, ob man das als Geschädigter steuern darf.

Hat der noch die Chance das auf die PHV rüber zu schieben?

In meinem Fall habe ich KFZ-Haftpflicht und PHV bei der gleichen Gesellschaft versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Der Geschädigte hat den Schaden aber nun mal schon direkt bei der Haftpflicht des Fahrzeugs geltend gemacht, wie oben zu lesen ist.

Er kann ja nach Regulierung den Schaden zurück kaufen....

und dann?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Er kann ja nach Regulierung den Schaden zurück kaufen....

Mein Versicherungsvertreter hat mir schon mitgeteilt, daß mich ein Schadenrückkauf mehr kosten würde als die Summe der jährlichen Mehrbeiträge durch die SF-Rückstufung. Ist also nicht wirklich sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mein Versicherungsvertreter hat mir schon mitgeteilt, daß mich ein Schadenrückkauf mehr kosten würde als die Summe der jährlichen Mehrbeiträge durch die SF-Rückstufung. Ist also nicht wirklich sinnvoll.

Wenn Du die Kohle von der PHV bekommst, ist das durchaus sinnvoll! Hast Du es denn schon gemeldet?

Nein, aber ich werde das jetzt mal machen.

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