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Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 16:24

Hallo,

wir haben einen kleinen Haftpflichtschaden (Gutachten: inkl. Steuer 1800). Wir möchten auf Gutachtenbasis abrechnen und einen Teil in Eigenleistung reparieren.

Die Vers. hat nun vom Gutachten Lohn- und Lackierkosten abgezogen mit Verweis auf einen günstigeren "regionalen Fachbetrieb".

Außerdem hat sie UPE-Abzüge (was immer das ist?! Vermute Differenzen bei den Teilekosten?) und Verbringungskosten abgezogen.

Richtig ist 1800 - 290 Mwst = 1519. Aber hiervon ziehen die mit o.a. Begründungen weitere 430 EUR ab.

Dürfen die das?

Was - neben Nutzungsausfall und Aufwandsentschädigung - könnten wir denn sonst noch vortragen?

Mich ärgert es massiv, dass die Versicherung an uns verdienen will! Die sparen schon die Mwst! Ich könnte ja auch in der Werkstatt zu den im Gutachten angegeben Kosten abrechnen. Also müssten die dann an die WErkstatt 1800 Taler zahlen. Mit 1500 an uns wären wir zufrieden. Zusätzlich haben die Anwaltskosten gespart...

Sollte man es besser so teuer wie möglich machen, damit die Versicherungen sich solche Bereicherungstaktiken abgewöhnen? ;-)

Beste Antwort im Thema

@K080907 und Delle

 

Schön zu lesen, dass hier doch noch Leute am Werk sind, die wissen, wovon sie reden (Es gibt davon noch mehr hier. Die Angesprochenen werden sich erkennen...)

Eine kleine Anmerkung noch zu Deinem Beitrag, K080907:

Als Angestellter eines Versicherungsunternehmens bin ich zwischen dem morgendlichen und abendlichen Betätigen der Stempeluhr Interesssenvertreter. Und zwar sowohl der Interessen unserer Kunden als auch der "meines" Unternehmens.

Dann steht auf allem was ich schreibe oben mein Name und unten die Unterschrift unseres Vorstands.

 

Wenn ich bei MT etwas schreibe, heiße ich Hafi545 und es hat weder mit den Interessen der Branche, noch mit denen der Kunden oder der Firma etwas zu tun. Vielleicht habe ich hier schon "eigenen Kunden" eine Antwort geschrieben, die ihnen gar nicht in den Kram passt. Wer weiß?

 

Folglich vertrete ich in meinen Antworten auch nicht die "für Versicherungen günstigere Meinung", denn ich hätte davon rein gar nichts.

Vielmehr geht es mir (und ich ich glaube, auch den anderen Kollegen) hier ausschließlich darum, die tatsächliche Regulierungspraxis darzustellen.

 

Wenn ein TE fragt, was er als Entschädigung bekommt, werde ich ihm hier nie irgendwelche Flausen in den Kopf setzen, von denen ich sicher weiß, dass er sie nicht erstattet bekommen wird, sondern das schildern, was ich in vergleichbaren Fällen regulieren würde, mit der Begründung, die ich hierfür heranziehen würde.

Das wird dem einen oder anderen nicht passen, wie man immer wieder an den Antworten der Fragesteller sieht. Was mich aber freilich in hohe Maße nicht juckt.

 

Der  Fragende kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Regulierungspraxis umgeht.

 

Offenbar wird dieser Ansatz nicht in allen Beiträgen deutlich. Ich werd das wohl in Zukunft deutlicher herausstellen.

Hab ich wieder was gelernt.

 

In diesem Sinne bleibt mir als Abschluss nur dem TE in einem Punkt uneingeschränkt zuzustimmen:

 

"Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten"

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

 

 

Womit er aber anscheinend Recht hat.

Wenn dir diese Aussage ausgreicht hat, stelle ich mir hier die Frage, warum du dann immer noch weitergefragt hast.

 

Dann wäre dein Fred nämlich am 09.01.2009 um 22:16 Uhr eigentlich schon zu Ende gewesen.

 

Ich kann anderen Leuten ruhig mal ans Bein pissen (mache ich auch gern...:)) aber ein bisschen etwas Fachliches von mir selber sollte dann schon noch in den Beiträgen oder zumindest den Beiträgen danach folgen.

 

Aber nur heiße Luft ablassen ohne auch nur einem Funken Basiswissen, dass ist einfach nur arm. 

 

Besonders dann wenn diese User nur aus ihren Löchern gekrochen kommen, wenn ihnen mal jemand Zuspruch gibt.

 

Sonst kneifen Sie den Schwanz ein.

 

Aber ist eigentlich auch logisch.

 

Wenn mann keine Ahnung hat und immer nur verzweifelt auf irgendwelche Sachen verlinkt, weil man selber halt nix drauf hat, ist das wohl die zwingende Folge davon.

 

Ich wünsche dir, dass der Schadenfall bald zu deiner Zufriedenheit abgewickelt wird (wovon ich ausgehe, aber wir beide sprachen ja schon darüber:)).

 

Von dem einen oder anderen hier, hast du sicherlich brauchbare infomationen bekommen, von einigen aber auch nur dummes und flaches Gelabere.

 

Suche für dich das beste heraus.

 

Das werden die anderen User hier im Versicherungsforum bestimmt auch tun.

 

Es gibt hier sicherlich noch den einen oder anderen, der still mitliest und die Spreu vom Weizen trennen kann.

 

Viel Glück

 

Delle

am 17. Januar 2009 um 12:13

Hallo zusammen,

ich schließe an dieser Stelle, da ich die Diskussion für beendet halte.

Ich habe desweiteren einen beleidigenden Eintrag entfernt.

Ganz bewusst sind beide Seiten zu Wort gekommen und durften auch Links posten (die Seriösität des verlinkten PDFs mag ich an dieser Stelle ganz bewusst bezweifeln - Polemik steht Seriösität in ihrer Natur entgegen...)

Dennoch - der Thread bringt nur weiteren Streit und nix neues.

***GESCHLOSSEN***

Grüße

Schreddi

Hallo,

noch kurz wie abgesprochen die Abschlussmeldung des TEs, welche ich per PN bekommen habe.

Diese veröffentliche ich mal völlig kommentar- und wertefrei, damit bleibt dieser Thread dann aber auch geschlossen.

Zitat:

Nachdem dieser Thread zu Recht geschlossen wurde, habe ich mit Schreddi vereinbart, dass hier der Ausgang meines „Verfahrens“ noch für den geneigten Leser oder – vor allem – für Leidensgenossen veröffentlicht wird. Schließlich sollen in diesem Forum verlässliche Informationen zusammengetragen werden, um Hilfe bzw. Anregungen bei eigenen Problemen mit dem Auto zu erhalten.

Wer die 11 Seiten nicht lesen möchte, hier eine kurze Zusammenfassung:

Unverschuldeter Unfall (100% Haftung der Gegenseite). Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung) nimmt Versicherung Kürzungen vor; in diesem Thread wurde die Praxis der Kürzungen diskutiert und z.T. (leider sogar) gerechtfertigt. Hier der konkrete Fall:

  • Gutachten an gegnerische Versicherung mit der Bitte um Zahlung des Netto-Gutachtenbetrages (1.800EUR).
  • Vers. (nennen wir sie DE-Pfau-Car) verweist auf nicht-herstellergebundene Werkstatt mit niedrigeren Preisen und kürzt um 800 EUR. Nur gegen Rechnung zahle man mehr!
  • Anwältin fordert zur Zahlung auf und fordert zusätzliche Kosten (Aufwandsentschädigungspauschale, Nutzungsausfall).
  • Vers. zahlt Pauschale (kürzt allerdings auch diese von 25 auf 20 EUR!) und Nutzungsausfall, Rest wird abgelehnt, keine weitere Begründung.
  • Frist läuft ab, Mahnbescheid wird bei Gericht beantragt: Vers. reagiert nicht.
  • Klage wird geschrieben, Gericht setzt der Vers. eine Frist zur Klageerwiderung.
  • Versicherung zahlt vor Ablauf der Frist ohne Erwiderung und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ den vollen Fehlbetrag zzgl. ca. 40 EUR Zinsen und ca. 300 EUR Anwalts- und Gerichtskosten.

Zwischenzeitlich ereignete sich übrigens fast dasselbe noch einmal: Wir haben einen 2. unverschuldeten Unfall. Gutachten: 3.300 EUR. Versicherung (nennen wir sie Hook) zahlt 2.300 und verweist den Audi an eine Hyundai-Werkstatt, da es sich nur um Karosseriearbeiten handele.

Gleiches Spielchen wie oben, hier wurde allerdings schon auf das Anwaltsschreiben hin der volle Rest zzgl. aller Nebenkosten gezahlt. Bei Telefonat zwischen mir und der Vers. vor Einschaltung des Anwalts wurde sogar zugegeben, dass man nicht zahlen dürfe, obwohl man (der Sachbearbeiter persönlich) wolle, schließlich gebe es ja nur mehr Arbeit und Schriftwechsel mit Anwälten, aber es sei Anweisung von oben, zu kürzen und nicht mehr zu zahlen.

Mein Fazit: Widerliche Praxis der Versicherer, von der sich niemand einschüchtern lassen sollte!

Abschließend mein Dank an alle, die hier die Sach- und Rechtslage erörtert haben. Mögen es zudem all diejenigen lesen, die das Vorgehen der Versicherung hier rechtfertigten, z.T. in Verbindung mit Angriffen gegen meine Person. Die Rechtslage ist Gott sei Dank nach wie vor anders!

Für mich bleibt alles beim Alten: Wenn ich meine Zeit, meine Eigenleistung und meine Kontakte zu günstigen Werkstätten nutze und dadurch einen günstigeren Reparaturweg mit evtl. sogar schlechterer Qualität in Kauf nehme, dann ist ein sich daraus möglicherweise ergebender finanzieller Vorteil MEIN Vorteil, und nicht der der Versicherung. Und im Juristendeutsch: Das Sachverständigengutachten weist den finanziell notwendigen und objektiven Betrag zum Beheben des Schadens aus und steht dem Geschädigten als Entschädigung (bzw. als Betrag, um die beschädigte Sache wieder in den Zustand vor dem Unfall zu führen) zu – egal, ob er in der herstellergebundenen oder einer freien Werkstatt repariert – oder sogar gar nicht! Das bleibt im Ermessen des Geschädigten.

 

Grüße

Schreddi

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