ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?

Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 16:24

Hallo,

wir haben einen kleinen Haftpflichtschaden (Gutachten: inkl. Steuer 1800). Wir möchten auf Gutachtenbasis abrechnen und einen Teil in Eigenleistung reparieren.

Die Vers. hat nun vom Gutachten Lohn- und Lackierkosten abgezogen mit Verweis auf einen günstigeren "regionalen Fachbetrieb".

Außerdem hat sie UPE-Abzüge (was immer das ist?! Vermute Differenzen bei den Teilekosten?) und Verbringungskosten abgezogen.

Richtig ist 1800 - 290 Mwst = 1519. Aber hiervon ziehen die mit o.a. Begründungen weitere 430 EUR ab.

Dürfen die das?

Was - neben Nutzungsausfall und Aufwandsentschädigung - könnten wir denn sonst noch vortragen?

Mich ärgert es massiv, dass die Versicherung an uns verdienen will! Die sparen schon die Mwst! Ich könnte ja auch in der Werkstatt zu den im Gutachten angegeben Kosten abrechnen. Also müssten die dann an die WErkstatt 1800 Taler zahlen. Mit 1500 an uns wären wir zufrieden. Zusätzlich haben die Anwaltskosten gespart...

Sollte man es besser so teuer wie möglich machen, damit die Versicherungen sich solche Bereicherungstaktiken abgewöhnen? ;-)

Beste Antwort im Thema

@K080907 und Delle

 

Schön zu lesen, dass hier doch noch Leute am Werk sind, die wissen, wovon sie reden (Es gibt davon noch mehr hier. Die Angesprochenen werden sich erkennen...)

Eine kleine Anmerkung noch zu Deinem Beitrag, K080907:

Als Angestellter eines Versicherungsunternehmens bin ich zwischen dem morgendlichen und abendlichen Betätigen der Stempeluhr Interesssenvertreter. Und zwar sowohl der Interessen unserer Kunden als auch der "meines" Unternehmens.

Dann steht auf allem was ich schreibe oben mein Name und unten die Unterschrift unseres Vorstands.

 

Wenn ich bei MT etwas schreibe, heiße ich Hafi545 und es hat weder mit den Interessen der Branche, noch mit denen der Kunden oder der Firma etwas zu tun. Vielleicht habe ich hier schon "eigenen Kunden" eine Antwort geschrieben, die ihnen gar nicht in den Kram passt. Wer weiß?

 

Folglich vertrete ich in meinen Antworten auch nicht die "für Versicherungen günstigere Meinung", denn ich hätte davon rein gar nichts.

Vielmehr geht es mir (und ich ich glaube, auch den anderen Kollegen) hier ausschließlich darum, die tatsächliche Regulierungspraxis darzustellen.

 

Wenn ein TE fragt, was er als Entschädigung bekommt, werde ich ihm hier nie irgendwelche Flausen in den Kopf setzen, von denen ich sicher weiß, dass er sie nicht erstattet bekommen wird, sondern das schildern, was ich in vergleichbaren Fällen regulieren würde, mit der Begründung, die ich hierfür heranziehen würde.

Das wird dem einen oder anderen nicht passen, wie man immer wieder an den Antworten der Fragesteller sieht. Was mich aber freilich in hohe Maße nicht juckt.

 

Der  Fragende kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Regulierungspraxis umgeht.

 

Offenbar wird dieser Ansatz nicht in allen Beiträgen deutlich. Ich werd das wohl in Zukunft deutlicher herausstellen.

Hab ich wieder was gelernt.

 

In diesem Sinne bleibt mir als Abschluss nur dem TE in einem Punkt uneingeschränkt zuzustimmen:

 

"Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten"

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

153 weitere Antworten
Ähnliche Themen
153 Antworten
am 15. Januar 2009 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Hallo,

wir haben einen kleinen Haftpflichtschaden (Gutachten: inkl. Steuer 1800). Wir möchten auf Gutachtenbasis abrechnen und einen Teil in Eigenleistung reparieren.

Die Vers. hat nun vom Gutachten Lohn- und Lackierkosten abgezogen mit Verweis auf einen günstigeren "regionalen Fachbetrieb".

Außerdem hat sie UPE-Abzüge (was immer das ist?! Vermute Differenzen bei den Teilekosten?) und Verbringungskosten abgezogen.

Richtig ist 1800 - 290 Mwst = 1519. Aber hiervon ziehen die mit o.a. Begründungen weitere 430 EUR ab.

Dürfen die das?

Also laut SAT1 Automagazin vom 03.01.2009 nicht!

Siehe: SAT.1, Automagazin: “Gutachten-Ärger” - Beitrag vom 03.01.2009

Nimm dir am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn da wird dir geholfen!

 

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 15:00

Ich hab schon geschrieben, dass ich den Rechtsweg gehe und auch der Sat.1-Beitrag ist hier schon verlinkt.

Verstehe aber, dass du nicht alle 10 Seiten gelesen hast...

 

Trotzdem danke.

am 16. Januar 2009 um 8:24

Zu meiner Schande. Hatte ich nicht. ABer jetzt nachgeholt.

Damit du die Streiterei und die Kürzerei verstehst, wäre es noch ratsam nachfolgende Broschüre zu lesen:

Das “aktive Schadenmanagement” und der Ruch des Geldes”

So gibt es halt auch Gutachter auf der Schadensmanagementseite und bezahlte Kräfte welche in Foren versicherungspropaganda verbreiten.

am 16. Januar 2009 um 9:05

Nachtrag: Ich sehe deine Chance bei 95 % : 5 %.

Es gibt nur noch wenige Richter welche dies anders entscheiden (das sind meist die wo der Gerichtsgutachter DEKRA heisst).

Amüsanter Marathon-Fred

Nachdem die Piraten derzeit wohl Winterschlaf halten und mit einer Flache Rum unter der Palme liegen-

hab ich  hier mal hereingeschaut.

Es gibt hier sogar eine Mutter Beimer- die sollte allerdings lieber schnell zurück in ihr Reisebüro ..

Nachdem mir nun nach der Leserei das pop-corn ausgegangen ist greif ich halt mal selbst zum Griffel...

Mal so ganz von einem Außenstehenden zu den Thread-Verlängerern hier...

die ganze Geschäftemacherei mit dem Schadensersatz geht mir ganz schön auf den Zeiger.

Bei jeder Schadensersatzleistung die von der Versicherungswirtschaft erbracht wird bzw. werden soll, leuchten mittlerweile die Dollarzeichen bei der Mehrheit der Bevölkerung.

Typischer Fall hier der Threadstarter:

mensch Meister schaff deine Schüttelkiste in die Werkstatt und gut is.

Aber dann bleibt dir ja kein Urlaubsgeld- so ein Mist aber auch.

Und die Herrn Richter haben ja auch nichts zu tun, als sich mit derartigem Mist den ganzen Tag zu befassen.

.... ja,ja ich weis - es gibt die fiktive Abrechnnung... so.

so das mußte mal raus

viel spaß noch

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

Amüsanter Marathon-Fred

Nachdem die Piraten derzeit wohl Winterschlaf halten und mit einer Flache Rum unter der Palme liegen-

hab ich  hier mal hereingeschaut.

Es gibt hier sogar eine Mutter Beimer- die sollte allerdings lieber schnell zurück in ihr Reisebüro ..

Nachdem mir nun nach der Leserei das pop-corn ausgegangen ist greif ich halt mal selbst zum Griffel...

Mal so ganz von einem Außenstehenden zu den Thread-Verlängerern hier...

die ganze Geschäftemacherei mit dem Schadensersatz geht mir ganz schön auf den Zeiger.

Bei jeder Schadensersatzleistung die von der Versicherungswirtschaft erbracht wird bzw. werden soll, leuchten mittlerweile die Dollarzeichen bei der Mehrheit der Bevölkerung.

Typischer Fall hier der Threadstarter:

mensch Meister schaff deine Schüttelkiste in die Werkstatt und gut is.

Aber dann bleibt dir ja kein Urlaubsgeld- so ein Mist aber auch.

Und die Herrn Richter haben ja auch nichts zu tun, als sich mit derartigem Mist den ganzen Tag zu befassen.

.... ja,ja ich weis - es gibt die fiktive Abrechnnung... so.

so das mußte mal raus

viel spaß noch

Entschuldige, daß die Harmonie des Versicherungsstammtisches so nachhaltig gestört wurde.

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Entschuldige, daß die Harmonie des Versicherungsstammtisches so nachhaltig gestört wurde.

Setz dich doch einfach mit ran. Musst dann aber auch mal einen ausgeben und nicht nur auf lau mittrinken. :D

 

Prost

 

Gruß Delle

am 16. Januar 2009 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

So gibt es halt auch Gutachter auf der Schadensmanagementseite und bezahlte Kräfte welche in Foren versicherungspropaganda verbreiten.

@Dennis D.

Und irgendwelche Leute die hier Werbung für kostenpflichtig Dokumente machen.

Ohne

Gruß

Frank

am 16. Januar 2009 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

So gibt es halt auch Gutachter auf der Schadensmanagementseite und bezahlte Kräfte welche in Foren versicherungspropaganda verbreiten.

@Dennis D.

Und irgendwelche Leute die hier Werbung für kostenpflichtig Dokumente machen.

Ohne

Gruß

Frank

???

Ist doch im Internet als PDF kostenlos???

Zitat (Die gefallen den Versicherungsleuten hier doch so sehr):

Zitat:

VI. Ergebnis

Das „aktive Schadenmanagement“ ist, das sollten diese Ausführungen kenntlich machen, eine geschäftsmäßig ausgeführte Übervorteilung der Geschädigten und der Marktgegenseite der Kfz-Haftpflichtversicherer. Erwarten Sie von Ihrem Anspruchsgegner keine für Sie vorteilhaften Auskünfte. Jeder kann Sie in Fragen des Schadensrechts besser beraten, als die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Die informieren Sie, wenn überhaupt, nur zu Ihrem Nachteil. Fragen Sie einen Kenner der Materie, der auf Ihrer Seite steht! Dann erhalten Sie den Schadensersatzanspruch, der Ihnen per Gesetz zusteht!

Zitat:

Und irgendwelche Leute die hier Werbung für kostenpflichtig Dokumente machen.

Ohne

Gruß

Frank

Wie ein Dokument ist das ? :confused:

 

das liest sich eher wie eine zusammengeklaute Mischung einiger Beiträge, die andere (sicherlich schlaue) Leute mal verfasst haben, gepaart mit einigen Lebenserfahrungen eines wohl eher von der Welt enttäuschten Unternehmer. Und dafür noch 7,50 Euro aufrufen.

 

Naja, die einen blamieren sich im Dschungelcamp und die anderen halt im www.

 

Aber es gibt halt auch Leute, die lassen sich schon von wenig beeindrucken........:D

 

Gruss

 

Delle

Themenstarteram 16. Januar 2009 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

 

Typischer Fall hier der Threadstarter:

mensch Meister schaff deine Schüttelkiste in die Werkstatt und gut is.

Aber dann bleibt dir ja kein Urlaubsgeld- so ein Mist aber auch.

Und die Herrn Richter haben ja auch nichts zu tun, als sich mit derartigem Mist den ganzen Tag zu befassen.

.... ja,ja ich weis - es gibt die fiktive Abrechnnung... so.

so das mußte mal raus

viel spaß noch

Und warum sollte ich das tun? WAS ich mit dem Geld mache, spielt keine Rolle für die Abrechnung. Aber um dich zu beruhigen: Ich fahre davon nicht in Urlaub. Ich verprasse 100 EUR und der Rest geht für Nutten und Alkohol drauf.

Einverstanden? :mad:

Grööhl..........:D

 

aber ein paar von den schönen "Dokumenten" solltest du dir davon auch noch zulegen.

 

Du unterstützt damit einen notleidenden Unternehmer.....:cool:

 

Und wer, weis, wenn du wirklich mal einen Leihwagen braucht, dann macht er dir bestimmt einen guten Kurs.

 

Gruß

 

Delle

am 16. Januar 2009 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

..... und bezahlte Kräfte welche in Foren versicherungspropaganda verbreiten.

@Dennis D.

Deine Unterstellung, User würden absichtlich und systematisch Sichtweisen formen und dafür bezahlt werden, ist beleidigend.

 

Mit deinen sinnfreien Beiträgen hast du bisher noch keinem TE weitergeholfen.

 

Das Versicherungsforum lebt auch und vor allem von Usern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit (auch in einem Versicherungsunternehmen) wissen, wovon sie sprechen.

 

Würden sich diese User nicht am Forum beteiligen, gäbe es wahrlich keine Diskussionen, da User wie du ohnehin nur den Rat erteilen, umgehend einen Anwalt einzuschalten und die Versicherung zu verklagen.

 

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 8:05

Zitat:

... da User wie du ohnehin nur den Rat erteilen, umgehend einen Anwalt einzuschalten und die Versicherung zu verklagen.

 

Womit er aber anscheinend Recht hat. Ich als Laie gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass es zur Geschäftspraxis gehört, die Zahlung min. bis zur Zustellung einer Klageschrift zu verhindern. "Meine" Vers. hat meine Fristsetzung beantwortet mit dem Verweis auf das Porscheurteil von 2003, obwohl ich in meiner Begründung das LG-Urteil von 10/2007 angegeben habe.

Besonders süffisant: Sollte ich in einer Fachwerkstatt reparieren, so werde man dann ggf. die Möglichkeit einer weiteren Zahlung aufgrund der vorgelegten Rechnung prüfen!

Eigentlich ist das kriminell: Das Geld steht uns zur Wiedergutmachung des Schadens zu, wie Gerichte ja immer wieder bestätigen. Die Zahlung zu Verweigern ist gar nicht mehr weit von Diebstahl entfernt...

Ich find diese Praxis der Vers.Wirtschaft zum K*****! Gewinnmaximierung ist ok, aber nicht auf Kosten von Geschädigten. Schon gar nicht, wenn die signalisieren, dass sie mit den Kürzungen nicht einverstanden sind. Dann zu sagen, wir warten, bis wir ne Klage bekommen ist eindeutig der Versuch, den Schwächeren einzuschüchtern und damit wird die Sache unfair und moralisch verwerflich.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?