Hänger für B ablasten?
Hallo,
ist es okay, den Hänger für Fahrt mit B abzulasten? Wenn er nur noch 800 Kilo hat, kann ich ihn ja fahren und die Ladung zählt extra, oder?
Will demnächst Beton fahren und kein Bock extra noch Führerschein zu machen.
36 Antworten
Na ich weiss nicht genau, was diese Frage soll. Oder ist das in D anders?
Wenn ein ZF 1200Kg ziehen darf, kann man auch einen 3500Kg Hänger dazu nehmen, diesen aber nur max inkl. Eigengewicht auf 1200Kg laden.
Was soll eine Ablastsung nützen?
Wenn er ungebremste Hänger fahren darf bis 750Kg, einen 1500Kg Hänger anhängt, diesen aber nur bis 750Kg gesamt fährt, sollte das doch nichts ändern.
Könnte ja falsch sein, meine Vermutung, aber normalerweise hat D in Gewichten und Zugleistungen die gleichen Regeln wie die CH. Somit ist ein "Ablasten" unsinnig und kein Thema oder?
Sofern man den passenden Führerschein hat um einfach zu halten BE stimmt deine Aussage ist es vollkommen egal.
Wenn man nur B hat geht es um die ZGM von Fahrzeug plus Anhänger sofern dieser mehr als 750kg ZGM hat.
Beispiel:
Kleinwagen ZGM 1400kg Anhängelast 800kg
+ Anhänger ZGM 3500kg Leergewicht 700kg
FS B darf man nicht fahren da kein passender Führerschein
FS BE vollkommen legal zu fahren nur darf man Max noch 100kg zuladen.
Zitat:
@doedl schrieb am 6. Dezember 2022 um 19:27:58 Uhr:
Na ich weiss nicht genau, was diese Frage soll. Oder ist das in D anders?Wenn ein ZF 1200Kg ziehen darf, kann man auch einen 3500Kg Hänger dazu nehmen, diesen aber nur max inkl. Eigengewicht auf 1200Kg laden.
Was soll eine Ablastsung nützen?
Wenn er ungebremste Hänger fahren darf bis 750Kg, einen 1500Kg Hänger anhängt, diesen aber nur bis 750Kg gesamt fährt, sollte das doch nichts ändern.
Könnte ja falsch sein, meine Vermutung, aber normalerweise hat D in Gewichten und Zugleistungen die gleichen Regeln wie die CH. Somit ist ein "Ablasten" unsinnig und kein Thema oder?
Ist beides richtig. Es zählt nicht, wieviel der Hänger laden darf, sondern wie schwer er beladen tatsächlich ist. Mein Bootstrailer war für 3,5 Tonnen geeignet. Leer hat ihn mein Stiefsohn genutzt, um für seinen Hängerschein zu üben. Und ob gebremst oder ungebremst ist auch egal.
Nochmal: der TE soll das einfach mal googlen. 800 kg darf er mit Führerschein B auch nicht fahren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frage ernst gemeint ist. Er müsste nur sein eigenes Hirn benutzen, um sich die Frage zu beantworten.
Gut dass es genug andere gibt, die das für ihn übernehmen.
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Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Dezember 2022 um 20:14:14 Uhr:
Ist beides richtig. Es zählt nicht, wieviel der Hänger laden darf, sondern wie schwer er beladen tatsächlich ist. Mein Bootstrailer war für 3,5 Tonnen geeignet. Leer hat ihn mein Stiefsohn genutzt, um für seinen Hängerschein zu üben. Und ob gebremst oder ungebremst ist auch egal.
Nochmal: der TE soll das einfach mal googlen. 800 kg darf er mit Führerschein B auch nicht fahren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frage ernst gemeint ist. Er müsste nur sein eigenes Hirn benutzen, um sich die Frage zu beantworten.
Das stimmt halt so auch nicht.
Ob man das Gespann mit Klasse B fahren darf, hängt nicht vom eigentlichen Gewicht ab, sondern nur vom ZGM von Zugfahrzeug und Hänger.
Also darf man einen 800 kg (ZGM) Anhänger durchaus mit Klasse B fahren, solange das Zugfahrzeug unter 2700 kg ZGM hat.
Dein Stiefsohn durfte das Gespann somit nicht fahren!
Ja Tino, aber du gehörst nicht dazu, denn was du schreibst, ist defintiv falsch und das gleich mehrfach.
1.) Natürlich darf er einen 800kg-Hänger mit B ziehen, sofern er zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug plus zulässige Gesamtmasse Anhänger unter 3,5 Tonnen bleibt. Er kann mit B auch 1500kg ziehen wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns unter 3,5t bleibt.
2.) Wenn du einen Anhänger hast, der 3,5t Gesamtmasse hat, darf der keinesfalls mit B gezogen werden. Auch nicht leer.
3.) Gebremst oder ungebremst ist nicht egal. Ungebremst gibt es ohnehin nur bis 750kg zGG
4.) 750kg darf man immer anhängen, auch wenn das Zugfahrzeug ein zGG von 3499kg hat, darf ein 750kg-Hänger dran, auch wenn man dann die 3,5t überschreitet.
5.) Bei führerscheinrechtlichen Fragen ist nie die tatsächliche Ladung ausschlaggebend, sondern immer das zGG aus den Papieren.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Stimmt. Es gehen auch schwerere Hänger unter og Voraussetzung.
Wie gesagt: ich suche nicht für andere Infos auf Google. Denn dann passiert genau das (was mir passiert ist).
Nach wie vor, ist die Frage unsinnig
Ich habe auch A, B, C , D
Nun frage ich Euch, darf ich mit einem 3,5T hänger mit einem LKW fahren?
Ihr sagt vermutlich nein
Ich sage aber Ja - weil ich auch für alle Kat's das E habe, Habe klar gesagt, dass ich B hätte. Von E war nie die Rede.
Er berichtet aber nur, dass er B hat, ob er E hat sagt er nicht. Will dann noch ablasten was ich bei einem PW Hänger so noch nie gehört habe.
Ergo - denke Trader sollte seine Frage mal überdenken und neu stellen.
Um welche Menge geht es denn überhaupt?
Entweder mit den Auto und zweimal oder dreimal fahren.
Oder liefern lassen.
Oder jemanden bitten, für dich zu fahren, der den passenden Führerschein hat.
Oder einen passenden Anhänger mieten.
Selbst auf einen 750kg-Anhänger kriegst du ja schon 500-600kg geladen. Dann noch ein paar Säcke ins Auto.
Zitat:
@Alf7788 schrieb am 7. Dezember 2022 um 08:46:56 Uhr:
Hallo,danke erstmal. Also wird das nichts und ich lasse mir das Zeugs besser liefern?
Klar verarscht er uns...
Einen Anhänger abzulasten wegen einer einzigen Transportaktion ist finanziell völliger Blödsinn. Man muss zu einer Prüfstelle für die Änderung und dann noch neue Fahrzeugpapiere beantragen. Für das Geld kann man sich viel liefern lassen.
Grundsätzlich ist das Ablasten von Anhängern manchmal schon sinnvoll. Ich habe selbst mal einen
Anhänger abgelastet, nur damit ich 100 km/h fahren darf.
Die Regelung mit dem zulässigen Gesamtgewicht ist wirklich dämlich, aber ist vermutlich darin begründet, dass man nur durch Prüfen der Fahrzeugpapiere einen Verstoß feststellen kann. Würde es um tatsächliche Gewichte gehen (was viel sinnvoller wäre), müsste man ja immer zur Waage fahren, um irgendwas vorwerfen zu können...
Es geht zwar hier um eine einzelne Transportaktion, aber er darf den Anhänger ja auch leer nicht fahren mit B.
Also ohne Ablastung ist der Anhänger für ihn nutzlos und mit B nicht legal im Straßenverkehr zu bewegen.
Ob es Sinn macht, abzulasten und wieviel, kann man nur sagen, wenn man alle Daten hat. Ggf. wäre ein Führerschein BE oder B96 oder ein anderer Anhänger die bessere Wahl.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. Dezember 2022 um 09:29:59 Uhr:
Es geht zwar hier um eine einzelne Transportaktion, aber er darf den Anhänger ja auch leer nicht fahren mit B.
Doch, darf er schon. bitte nochmal oben meinen ersten Beitrag lesen...
Der TE will den Anhänger ablasten, um ihn mit B fahren zu dürfen.
Er hat jetzt X kg zGG und kommt insgesamt auf mehr als 3,5t (so vermute ich).
Eine Ablastung auf 800kg ist geplant. Vermutlich werden dann die 3,5t unterschritten.
Noch ist der Anhänger aber nicht abgelastet, folglich darf der TE ihn (auch leer) nicht legal ziehen.
Wenn er das dürfte, wäre eine Ablastung ja völlig unnötig.