Händlerforderung nach Kauf trotz Ausschluss Gewährleistung

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage und auch wenn ich hier einen ähnlichen Fall bereits gelesen habe würde ich sie gern nochmal stellen.

Ich habe ein Fahrzeug als privat an einen Händler verkauft inkl. Vertrag und dem Beisatz "unter Ausschluss der Gewährleistung".

Der Händler schickte einen Fahrer der das Fahrzeug prüfte und abends abholte. Einen Tag später erhielt ich einen Anruf das Angabe im Vertrag nicht stimmten und er den Vertrag widerrufen will bzw. 1000€ als Gutschrift von mir.

Angaben die nicht stimmen waren

Baujahr (hat der Händler aufgrund der EZ eingetragen) und das Fahrzeug ist aus Dritter Hand. Ich habe versehentlich zweite Hand geschrieben.
Des weiteren sagt er das eine Nachbesserung am Lack darauf schließen lässt, daß es ein Unfallwagen sei. Ich selbst hatte keinen Unfall und mir ist auch aus dem Kauf vorher nichts dergleichen bekannt.

Wie geht man mit soetwas um? Die Forderungen ignorieren und warten bis er wirklich ein schrieben vom Anwalt schickt? Wie wären dann die Aussichten für den Fall? Oder sollte man das Geld zahlen in der Hoffnung das dann Ruhe ist?

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juli 2019 um 11:35:46 Uhr:


Er hat es ja aber selbst mitgebracht und ausgefüllt. Normalerweise steht in einem Kaufvertrag die EZ und nicht das BJ (siehe Kaufvertrag ADAC), denn woher soll der Leihe das Baujahr kennen? Das ist für mich ein Indiz dafür, dass der Händler vorsätzlich durch diese Angabe versucht zu betrügen. Auch die Anzahl Vorbesitzer konnte er den Papieren genauso entnehmen und es ist sicherlich angekreuzt, dass er die Papiere erhalten hat? Wenn sich ein "Profi" irrt, wie soll der Leihe es erkennen.
Der hätte sich auch etwas ausgedacht, wenn nichts falsch wäre.

Für wie viel hat er das Fahrzeug gekauft, dass er auf 1000,-€ kommt?

@schubbie: weil Du es immer wieder tust:
es heißt nicht Leihe, es sei denn er will ein Auto ausleihen.
War doch schonmal Thema...
Schreib doch einfach Laie und alle sind zufrieden und Du musst Dich nicht mehr angemacht fühlen.
Gruß Moped

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Achso Anmerkung nochmal dazu...

Alle Unterlagen inkl. Fahrzeigbrief, Inspektionen und ähnliches waren bei der Übergabe des Fahrzeugs dabei.

du hast unter "unter Ausschluss der Gewährleistung" verkauft.
Hast du nichts wissentlich verschwiegen (was bewiesen werden müsste!), würde ich mich entspannt zurücklehnen.

Hallo,
najaaaa...
Die bemängelten Sachen haben mit Gewährleistung nix zu tun, aber mal der Reihe nach:
Zw. Bj. und Erstzulassung besteht tatsächlich ein Unterschied, meist stehen die Fz. noch etwas rum oder sind auf Transport zum jeweiligen Händler und harren dort bis zum Verkauf. Dann werden sie erstmals zugelassen.
Wenn Du nun EZ. als Bj. angegeben hast, hat der Käufer schon mal recht.
Das mit den Vorbesitzern, auch Punkt für den Käufer.
Unfallwagen...hast Du im KV was von "unfallfrei" geschrieben? Du musst explizit schreiben.."solange wie in meinem Besitz unfallfrei, davor unbekannt"
Hast Du das nicht, hast Du schlechte Karten.
Anwalt wäre vllt. keine schlechte Idee.
Gruß jaro

bei einer kleinen Nachbesserung am Lack den Hobel gleich zum Unfallwagen zu machen, ist aber zumindest ziemlich dreist.
Das muss der Händler beweisen.
Im übrigen: wer, wenn nicht ein Händler, hat genügend Expertise, sich einen Wagen vor dem Kauf genau anzuschaun?
Grad in Bezug auf Unfallschäden.

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Das hat er erstmal angegeben, ob's drunter noch schlimmer aussieht wissen wir nicht.
Auf jeden Fall hat er erstmal'n Prob. wg Bj./EZ und Vorbesitzern.
Kann jetzt nicht sagen ob das so ne Lapalie ist...???
Wenn der Käufer sagt, "hab ich in den Papieren übersehen..."
P.S. ich denke das nur ein "Fahrer" den Wagen abgeholt hat, gehört zum "Trick",
dadurch hat er den Wagen ja nicht prüfen können.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 21:51:49 Uhr:


P.S. ich denke das nur ein "Fahrer" den Wagen abgeholt hat, gehört zum "Trick",
dadurch hat er den Wagen ja nicht prüfen können.

eben!
Aber wenn der Käufer jemanden vorschickt, den Wagen zu kaufen und sich erst hinterher den Hobel genauer anschaut, muss das den Verkäufer nicht interessieren. Käuferrisiko! Er hätte ja vor dem endgültigen Kaufabschluss den Wagen gründlich unter die Lupe nehmen können - gerade als Händler.

Natürlich gibt die falsche Vorbesitzerzahl/Bj auch nicht unbedingt das beste Bild ab.
Gleich zwei Ungereimtheiten. Sowas darf einfach nicht passieren.

Hallo und danke für eure Antworten.

Das mit den vorbesitzern ist wie gesagt ein Fehler von mir gewesen. Das Baujahr hatte der Händler selber vermerkt. In meiner Anzeige habe ich kein Baujahr angegeben sondern nur die EZ.
Aber ja genau das sind meine Gedanken. Es sind Ungereimtheiten im Vertrag die mir auf die Füße fallen könnten oder werden, selbst wenn alles (auch den Fahrer vorschieben) nur eine Masche ist...

Wenn Du wirkl. EZ geschrieben hast, ist diese Sache schon mal abgehakt.
Ein Vorbesitzer hin oder her gerechtfertigt keine 1000€.
Bleibt der Unfall Schaden...was hast in den KV geschrieben???

Im Kaufvertrag steht unfallfrei.
Ich selbst weiß ja auch nichts von einem Unfall. Das Fahrzeug habe ich vom Händler damals gekauft und in dem Vertrag war ebenfalls nichts von Unfallfahrzeug vermerkt... Was natürlich nicht heißt das es eines gewesen sein könnte. Genauso könnte es aber auch zur Masche gehören, mir das vorzuwerfen ohne das es am Ende wirklich so ist..

und es ist in deiner Zeit nichts lackiert worden am Fahrzeug?

Da hast Du recht, hast Du den KV von damals noch? Als Beweis könnte der wichtig werden. Auf jeden Fall müsste der Käufer Dir den Unfall nachweisen, das bisher ist ja ersma nur ne Unterstellung.
...nochmal zum Bj/EZ...Du sagst der hätte das vermerkt,...wo denn, nicht etwa auf dem KV???
Merkst den Trick?
P.S....wenn in dem damaligen KV nix von Unfallfahrzeug steht, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass er unfallfrei ist!

Ja den Trick merke ich mittlerweile. Ich habe damals nur kontrolliert ob die Angaben vom Fahrzeug stimmen, also die Nummer und EZ aber das Baujahr habe ich nicht beachtet, das es extra da stand...

Der Kaufvertrag ist noch da, das wäre also möglich. Mein größtes Problem sind eben die zwei falschen Daten auf dem Kaufvertrag. Er sagt es wäre eben Täuschung und da kommt wahrscheinlich die Masche mit dem Fahrer dazu.

Die Daten konnten alle bei Übergabe geprüft werden, aber eben nicht von ihm. Ich weiß nicht in wie weit das rechtlich nachher relevant ist und ob es sinnvoll ist es dafür drauf anzulegen und zu schauen ob er überhaupt den Weg über den Anwalt geht oder ob es alles leere Drohungen sind.

Für mich stellt sich halt die Frage, die 1000 Euro zahlen weil ich "doof" war statt eventuell auf den Kosten für das Verfahren und dem Auto sitzen zu bleiben, oder darauf spekulieren das er entweder nur droht oder eben kein Recht bekommt...

Also 1000 ist viel zu viel. Wenn Du Rechtsschutz hast würde ich Dir ein Beratungsgespräch empfehlen. Ansonsten mit ihm verhandeln, vllt könnt ihr Euch auf der Hälfte treffen.
Einfach aussitzen..weiß nicht...
Ich kann Dir da echt keinen Tip geben wie Du aus der Nr. raus kommst.
Vllt melden sich hier noch paar Experten.

Ist ev. wirkl. ne sch... Konstellation, wenn z.B. Bj. 10/15 und EZ 2/16 ...und der Typ hat Bj. 16 in Deinen KV geschrieben, dann hat der jetzt recht.
Könnte in der Zeit ja 'n Facelift stattgefunden haben und er hat jetzt ein älteres Modell als er wollte.

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