Händler zieht Inzahlungnahme indirekt von gesetzlicher Gewährleistung ab
Ich habe einen Gebrauchten gekauft und dafür mein altes Unfallauto in Zahlung gegeben (der Händler bietet ab einem Kaufpreis von 5000€ pauschal 1000€ für jedes Altfahrzeug, wobei das da wahrscheinlich ohnehin schon einkalkuliert ist...).
Auf dem Vertrag steht, dass dieser Betrag im Gewährleistungsfall zurückgezahlt werden muss.
Das bringt mich in die unschöne Lage, dass ich aufgetretene Mängel entweder gar nicht melde oder bei einer anderen Werkstatt beheben lasse und selber zahle, wenn ich nicht die 1000€ auf einen Schlag "zurückzahlen" will. Verschärft wird das ganze dadurch, dass der Preis des Online-Inserats desselben Autos, wie ich nachträglich festgestellt habe, 1000€ niedriger lag als der auf dem Preisschild vor Ort.
Kann das rechtens sein?
Danke!
18 Antworten
Zuzahlung bei Neu für Alt geht aber nur, wenn der Käufer auf Reparatur mit Neuteilen besteht. Wenn der Händler von sich auch Neuteile nimmt, geht das auf seine Kappe.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 9. Juli 2021 um 12:46:42 Uhr:
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 9. Juli 2021 um 07:22:11 Uhr:
Welcher "Anteil" soll vom Käufer verlangt können?Neu für alt, ist aber nicht pauschal zu beantworten.
Neu für alt bei Gewährleistung? Sicher?
Im Schadenersatzrecht klar, aber bei Nacherfüllung?
Aber wir sind uns einig, wenn wir formulieren "Grundsätzlich keine Abzüge neu für alt bei Gewährleistung"?