Händler verkauft im Auftrag ohne Vollmacht

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Hallo Zusammen,

Wir haben uns einen gebrauchten Jeep bei einem Händler gekauft. Auf dem Heimweg nach der Abholung ist mir auf der Autobahn aufgefallen das etwas mit dem Getriebe nicht stimmt. Dies haben wir natürlich beim Händler reklamiert. Wie uns dann aufgefallen ist hat der Händler den Vorbesitzer als Verkäufer eingetragen um die Sachmängelhaftung zu umgehen. (Ist meiner Frau beim Kaufvertrag unterschreiben leider nicht aufgefallen) Ich habe dann den Vorbesitzer kontaktiert. Dieser hat mir schriftlich erklärt das er den Wagen an ein anderes Autohaus verkauft hat und dem Händler, wo wir den Wagen gekauft haben, keine Vollmacht ausgestellt hat.
Da wir keine Lust mehr auf das Auto haben wegen dem ganzen Theater, würden wir es gerne zurück geben.
Nun stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag, durch die nicht vorliegende Vollmacht nichtig wird oder ob wir dem Händler die Möglichkeit geben müssen den Schaden zu reparieren?

VG
Jürgen