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Händler ignoriert Wunschkennzeichen bei Zulassung
Hallo,
ich ärgere mich gerade über mich und meinen Händler. Über mich, weil ich mich mit diesem Luxus-Problem stresse und über meine Händler, weil er unsere Abmachungen offenbar ignoriert hat:
Fakten:
Leasingfahrzeug, Neuzulassung durch Händler. In der Zulassungsvollmacht steht eindeutig ein Kreuz bei reserviertem Wunschkennzeichen (was auch benannt ist).
Mein aktuelles Fahrzeug wurde durch einen anderen Händler (Leasing lief aus) abgemeldet. Dem neuen Händler hatte ich (mehrfach) mitgeteilt, dass zuerst das bisherige Fahrzeug abgemeldet werden muss, damit dann mein Kennzeichen wieder frei wird und zugelassen werden kann (logisch).
Mein Wunschkennzeichen wurde nachweisbar vorab resierviert (ich kenne da jemanden ... ;-)
Nun ist es offenbar so, das der neue Händler das offenbar verbockt hat und der Wagen jetzt mit irgendeinem Kennzeichen zugelassen wurde.
Ja, es gibt Schlimmeres. Aber es ärgert mich trotzdem massiv und ich frage mich (und Euch), was ich da jetzt machen kann? Spontan habe ich ihm geschrieben, dass ich die Rechnung für die Zulassung nicht bezahlen werde. Kann ich auf Umschreibung / Neuzulassung bestehen? Das Kennzeichen ist ja reserviert. Seit über zehn Jahren fahre ich mit dem Kennzeichen und hätte es halt schon gerne wieder gehabt.
Was würdet Ihr machen und wie sieht es rein rechtlich aus? Und ja, es ist ein Luxusproblem ...
Schönen Abend und viele Grüße, Ramu
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30 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Januar 2021 um 12:40:23 Uhr:
Wer trägt die doppelten Kosten?
Wohl der Händler? Wer sonst. Vereinbart war Zulassung mit Kennzeichen X. Jetzt wurde das Auto mit Kennzeichen Y zugelassen, weil der Händler die Papiere zu früh eingereicht hat. Das ist aber nicht das Problem des TE. Der Händler wiederum kann sich an die Zulassungsstelle wenden und erfragen warum eine Zulassung erfolgte, die so nicht vorgesehen war und versuchen die Kosten geltend zu machen.