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Händler hat Gewährleistung ausgeschlossen

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 12:20

Hallo!

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen 3er BMW BJ 1997 für 5000 Euro bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Eine Garantie habe ich nicht bekommen. Laut Kaufvertrag wurde das Fahrzeug:

- im Kundenauftrag verkauft: NEIN

- Fahrzeug hat diverse Mängel, wird als Bastlerfahrzeug verkauft NEIN

- Fahrzeug wird ohne Garantie/Gewährleistung verkauft JA

Auf dem Kaufvertrag ist der Stempel mit Unterschrift vom Händler drauf.

Der Wagen scheint soweit ok zu sein, jedoch läuft der Tüv in ein paar Monaten ab. Sollte ich vielleicht jetzt schon zum Tüv gehen und die Hauptuntersuchung durchführen lassen? Falls Mängel sind, ist es doch klar, dass diese beim Kauf schon waren, oder? Warte ich noch ein paar Monate bis zum eigentlichen TÜV-Termin, kann man mir evtl. was draus drehen udn sagen, zum Kaufzeitpunkt war alles ok?

Wie seht ihr das? Was soll ich am besten machen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Und dafür hast Du jetzt 7 Jahre benötigt um etwas zu schreiben was hier schon längst geklärt ist ?

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Ist die da ( Gewerbetreibende untereinander) nicht sowieso ausgeschlossen ? Ich kenne da nämlich so schöne Angebote: " Verkauf nur an Gewerbetreibende oder für Export " ?

Zitat:

Original geschrieben von E36CABLOVER

Was wäre denn zB wenn irgendwelche Teile der Vorderachse ausgeschlagen sind (häufiges Problem beim 3er BMW). EIn Mängel oder typischer Verschleiß.

Wenn der Händler meint dies sei Verschleiß, müsstest du, wenn du anderer Meinung bist "dein Recht" im Zweifel einklagen, die Gerichte urteilen mal so, mal so.

Kommt so denke ich letztendlich auf das Fahrzeug, den Kaufpreis, km Leistung etc. etc. drauf an.

Zitat:

Original geschrieben von E36CABLOVER

Kann man beim Händlerverkauf davon ausgehen, dass alles 100% ok ist oder nicht unbedingt?

Dies wäre ein wünschenswerte Ausgangsposition, ein 13 jahrer alter Wagen ist aber eben kein Neuwagen, da kann es hier und da Knarzgeräusche geben, verblasster Lack etc..

Wenn du ein 100% i.O. Fahrzeug haben möchtest und abgesichert sein willst geht nichts über einen Neuwagenkauf.

Immer bedenken, das Fahrzeug ist 13 Jahre alt, und und kein Neuwagen.

am 5. Mai 2010 um 12:46

Das ist nur der "versteckte" Hinweis, dass im Verkaufsfall die Gewährleistung ausgeschlossen wird (Schäden/Mängel vorhanden sind)!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen, das ist richtig.

Doch kann er schon, wenn unser TE selbst ein Gewerbe betreibt. Untereinander können Gewerbebetreiber die Gewährleistung ausschließen.

Der TE schrieb, daß er das Fahrzeug als Privatperson gekauft hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Das ist nur der "versteckte" Hinweis, dass im Verkaufsfall die Gewährleistung ausgeschlossen wird (Schäden/Mängel vorhanden sind)!

Ja, dann ist das für mich geklärt.

Was ist denn sonst im Kaufvertrag so genannt - z.B. Mustervertrag "Verkauf an Gewerbe" o.ä.

Dann könnte der Händler Dir unterstellen, daß Du unter "Vortäuschung falscher Tatschen" (als "Gewerbetreibender") als Privatperson einen Wagen erworben hast.

Wenn im Vertrag selbst nichts auf Gewerbetreibend hinweist dann gilt: Einfach zurücklegen und abwarten... :)

am 5. Mai 2010 um 13:14

ich glaube in so einem fall waere es fuer beide seiten ein gute loesung zum tuev/dekra zu fahren, und das fahrzeug vor dem verkauf/kauf durchsehen zu lassen, das kann schon allerhand maengel ausschliessen oder an den tag bringen, und dann kann man glaube ich als kaeufer relativ beruhigt sein.

die gewaehrleistungspflicht als gewerbetreibender finde ich nicht in allen faellen toll.

zum beispiel wuerde eine mitarbeiterin gerne einen 5 jahre alten mini von mir uebernehmen. den koennte ich unter dem aktuellen marktpreis aus der bankfinanzierung uebernehmen. das auto hat 60tkm gelaufen und ist scheckheftgepflegt. ich wuerd ihr das auto zum preis verkaufen, den ich bi der bank abloesen muss, aber leider muesste ich dann als nicht-kfz-haendler ne garantie auf ein auto geben. verkauft das ein privatmann, der muss es nicht.

also geht die kiste fuer den naechsten wagen in zahlung, allerdings gibt der mini-haendler weniger als er bei der bank wert ist. verkauft ihn dann zum marktwert mit garantie... und meine m-arbeiterin guckt halt in die roehre...

wenn das dein Privatwagen ist, den du an deine Mitarbeiterin verkaufst, dann ist es völlig egal ob du ein Gewerbe hast - ist und bleibt ein Privatverkauf. Ist das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug oder von dir als Dienstwagen genutzt schauts so aus wie du schreibst

@maxlwella

Wenn man, wie in diesem Fall, sowohl das Fahrzeug als auch die Mitarbeiterin kennt und entsprechend einschätzen kann, dann kann man als Gewerbetreibender auch vertraglich eine Gewährleistung von 12 Monaten vereinbaren und diese auf eigenes Risiko laufen lassen.

am 5. Mai 2010 um 14:38

@drahkke,

klaro, weil ich als gewerbetreibender auch wenn noetig geld schei..en kann :D

der deibel ist ein eichhoernchen, mein lieber, der wagen kann scheckheftgepflegt sein, und trotzdem tritt nach 5 jahren ueberraschend ein mangel auf, warum auch immer. da werd ich den teufel tun und das finanzielle risiko tragen...

koennte ich ne versicherung abschliessen, so wie ein kfz-haendler, wuerde ich das tun...

ansonsten procedere wie beshrieben...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ist die da ( Gewerbetreibende untereinander) nicht sowieso ausgeschlossen ?

Jain, also eher "falsch gefragt"

Die Gewährleistung nach BGB besteht nur dann, wenn der Käufer ein "Endverbraucher" ist.

Somit "echte" Privatleute, wie aber aber "echte" Gewerbetreibende, wenn der Kaufgegenstand für deren privaten Bedarf bestimmt ist.

Auch gewerbliche Verkäufer (Autohändler) können bei einem (Fahrzeug)-Verkauf die Gewährleistung völlig einwandfrei ausschließen, wenn das Fahrzeug aus ihrem privaten Bestand stammt. ZB. das Fahrzeug der Ehefrau oder Kinder, das nie im gewerblichen Bereich genutzt wurde.

Auch Gewerbliche haben ein echtes Privatleben ;)

Bei der Sachmangelhaftung, haftest du aber nicht für jeden anfallenden Mangel sondern nur für welche die bereits vorher da gewesen sind (auch unbemerkte) wenn ich mich nicht irre.

Du kannst natürlich auch eine Gebrauchtwagengarantieversicherung abschließen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

... nur für welche die bereits vorher da gewesen sind (auch unbemerkte)

umgekehrt.

Mängel, die bei Übergabe vorhanden, aber nicht bekannt waren, weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht erkannt werden konnten.

 

Zitat:

Du kannst natürlich auch eine Gebrauchtwagengarantieversicherung abschließen.

Das verändert nichts an der Sachmangelhaftung, eine Garantie ist eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dem Garantiegeber und dem Garantienehmer, die die gesetzliche Sachmangelhaftung weder einschränkt noch ersetzt.

 

Von der gesetzlichen Mängelhaftung sind nicht alle Mängel abgedeckt, sondern ausschließlich Sachmängel:

- bei der Übergabe bereits vorhanden, aber nicht erkannt worden

sich den Wagen nicht anschauen nutzt da aber nichts. Wenn man auf eine Besichtigung verzichtet, verzichtet man auch auf viele Rechte,

- nur Mängel, die "unüblich" sind.

Abgeschliffene Bremsbeläge oder Kupplung oder ausgegnaggelte Radaufhängungen sind bei entsprechenden Kilometerständen ganz sicher nicht unüblich oder ungewöhnlich,

- die Erwartungshaltung des Käufers muss objektiv nachvollziehbar sein

eine Mercedes S-Klasse für 1.000 Euro lässt für "eher positive Erwartungen" nicht viel Raum, ein Golf 3 für 15.000 Euro muss tatsächlich praktisch neuwertig sein, zumindest muss hier zwischen objektiv und nur feuchter Traum unterschieden werden.

Lässt zwar immer noch einigen Spielraum für Interpretationen, trotz oder auch gerade wegen vorhandener Urteile aber etliche Dinge fallen da schon deutlich durch den Rost.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

... nur für welche die bereits vorher da gewesen sind (auch unbemerkte)

umgekehrt.

Mängel, die bei Übergabe vorhanden, aber nicht bekannt waren, weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht erkannt werden konnten.

Ist doch das was ich schreibe :confused:

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Ist doch das was ich schreibe :confused:

Nicht "auch unbemerkte", sondern ausschließlich unbemerkte.

Vor Kaufabschluss erkennbare Mängel sind raus aus der Gewährleistung. Das böse Erwachen bei zB. Ebay-Verkäufen. Alles, was vor einem Kaufabschluss erkennbar gewesen wäre, ist kein Gewährleistungsmangel.

Völlig unerheblich, ob man es erkannt hat, oder nicht erkannt hat, weil man zu wenig Ahnung hat - es gilt "durchschnittliches Wissen" -, oder ob man den Wagen nicht angeschaut hat und probegefahren ist, weil man keine 600 km zum Verkäufer fahren wollte.

Hier auch wieder die Worttreue: Wenn der Verkäufer eine Probefahrt nicht ermöglicht, dann sind Mängel nicht erkennbar gewesen (ohne Versäumnis des Käufers) und schon sind sie mit drin.

 

Hier kommt aber eine zweite Möglichkeit in das Spiel: die "zugesicherten Eigenschaften", die mit der Vertragserfüllung zu tun haben, nichts mit der Gewährleistung und völlig eigenständig neben der Gewährleistung existieren.

Es gibt die aktiv zugesicherten Eigenschaften, also wenn der Verkäufer schreibt, dass der Wagen eine Klimaautomatik hat, dann muss auch eine drin sein, und

es gibt die passiv zugesicherten Eigenschaften, das ist das, wovon der Käufer berechtigt ausgehen kann, weil es der Normalfall ist. Abweichungen von diesem Normalfall müssen dann im Kaufvertrag stehen.

Dazu gehört ganz bekannt die Unfallfreiheit, aber auch zB. defekte Stoßdämpfer. Das Ding ist ein Verschleißteil und es darf, entsprechend seinem Kilometerstand, auch gealtert sein, aber er darf in einem als verkehrssicher verkauftem Fahrzeug niemals defekt sein. Defekte Dämpfer sind kein "üblicher Zustand".

Bei diesen "zugesicherten Eigenschaften" ist auch ein privater Verkäufer uneingeschränkt in der Verantwortung. Die Einhaltung der aktiven wie auch passiven zugesicherten Eigenschaften gehört in das "allgemeine Vertragsrecht" und das kann auch ein privater Verkäufer nicht ausschließen.

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