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Händler hat Gewährleistung ausgeschlossen
Hallo!
Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen 3er BMW BJ 1997 für 5000 Euro bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Eine Garantie habe ich nicht bekommen. Laut Kaufvertrag wurde das Fahrzeug:
- im Kundenauftrag verkauft: NEIN
- Fahrzeug hat diverse Mängel, wird als Bastlerfahrzeug verkauft NEIN
- Fahrzeug wird ohne Garantie/Gewährleistung verkauft JA
Auf dem Kaufvertrag ist der Stempel mit Unterschrift vom Händler drauf.
Der Wagen scheint soweit ok zu sein, jedoch läuft der Tüv in ein paar Monaten ab. Sollte ich vielleicht jetzt schon zum Tüv gehen und die Hauptuntersuchung durchführen lassen? Falls Mängel sind, ist es doch klar, dass diese beim Kauf schon waren, oder? Warte ich noch ein paar Monate bis zum eigentlichen TÜV-Termin, kann man mir evtl. was draus drehen udn sagen, zum Kaufzeitpunkt war alles ok?
Wie seht ihr das? Was soll ich am besten machen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Und dafür hast Du jetzt 7 Jahre benötigt um etwas zu schreiben was hier schon längst geklärt ist ?
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61 Antworten
Der Gewährleistungsausschluss ist nicht gültig. Auch nicht wenn du es unterschrieben hast. Und es ist sicher um den Preis kein Bastlerfahrzeug. Fahr zum Händler hin und sag er soll das richten, wenn er das nicht will weil du darauf verzichtet hast sag ihm, dass er genau weiß, dass das nicht geht. Wenn er es trotzdem nicht macht geh am Amtstag zu dem Bezirksgericht wo du wohnst und reiche Klage ein. Dazu nimmst du den Kaufvertrag mit. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast geh zu einem Anwalt. Oder wenn du sonst kein Vermögen hast beantrage beim Bezirksgericht gleich Verfahenshilfe.
Viel Glück
Hallo Jonny 202,
Danke dir für die Hilfe.