Händler hat den KFZ Schein nicht
Moin liebe Biker,
ich wollte mir diese Woche ein anderes Bike kaufen und gestern eigentlich den Kaufvertrag abschließen.
Allerdings fiel dem Händler auf, dass er den KFZ Schein der Maschine noch nicht vom Vorbesitzer erhalten hat. Dieser wollte laut Aussage des Händlers das Fahrzeug selbst abmelden. Er hat den Vorbesitzer auch kontaktiert und ihn darum gebeten, den Schein möglichst schnell zukommen zu lassen.
Der Händler bot mir 3 Möglichkeiten an:
1. Wir warten bis der Schein da ist und schließen dann erst den Vertrag ab.
2. Wir schließen den Vertrag ab und er dokumentiert im Vertrag, dass der Schein nicht vorhanden ist. Somit würde ich das Fahrzeug mit dem Brief gleich anmelden können und würde bei der Anmeldung einen neuen Schein bekommen.
3. Eigentlich wie Option 2, nur dass er dokumentiert, dass ich die Papiere erhalten hätte und ich würde bei der Anmeldung behaupten, dass ich den Schein verloren hätte.
Habe mich erst mal für Variante 1 entschieden, da ich nichts überstürzen wollte.
Habt ihr schon mal ein Motorrad gekauft, wo der Schein oder allgemein die Papiere nicht mehr vorhanden waren? Lief die Anmeldung wirklich so Problemlos ab, wie der Händler es mir gegenüber behauptete? Oder findet ihr die ganze Sache eher verdächtig?
Beste Antwort im Thema
Tja, so ist das hier halt.
Jeder hat was Wahres gesagt und Gutes beigesteuert und doch fliegen mal wieder die Fetzen🙂
Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen😉
42 Antworten
..ihr habt Probleme! Ich hatte nie welche- ich hatte einfach immer korrekte Unterlagen bei der Zulassung meiner Fahrzeuge! Im Vorfeld einfach dafür gesorgt.
Hab' ich ein Glück! Und nie irgendwelche schlauen Ratschläge (von "Allwissenden"😉 gebraucht...
Gott sei Dank!
Klar. Was meinst Du warum ich extra zur nächsten DEKRA-Prüfstelle gefahren bin und dort eine Zweitschrift des verlorenen Prüfberichts geholt habe? So musste ich nicht hoffen, dass ein Auge zugedrückt wird.
Gruß Michael
Zitat:
@E-Glider352 schrieb am 23. August 2018 um 19:54:35 Uhr:
..ihr habt Probleme! Ich hatte nie welche- ich hatte einfach immer korrekte Unterlagen bei der Zulassung meiner Fahrzeuge! Im Vorfeld einfach dafür gesorgt.
Tja. Dann kauf doch mal ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein und warte darauf bis er zwischen den Sachen vom Vorbesitzer irgendwann wieder zum Vorschein kommt.
Das ist natürlich auch eine Alternative: Einfach warten bis alle Papiere wieder da sind. Dann hat man alles was man braucht. 😁
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 23. August 2018 um 20:12:19 Uhr:
Zitat:
@E-Glider352 schrieb am 23. August 2018 um 19:54:35 Uhr:
..ihr habt Probleme! Ich hatte nie welche- ich hatte einfach immer korrekte Unterlagen bei der Zulassung meiner Fahrzeuge! Im Vorfeld einfach dafür gesorgt.
Tja. Dann kauf doch mal ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein und warte darauf bis er zwischen den Sachen vom Vorbesitzer irgendwann wieder zum Vorschein kommt.Das ist natürlich auch eine Alternative: Einfach warten bis alle Papiere wieder da sind. Dann hat man alles was man braucht. 😁
Grüße, Martin
DAS ist der springende Punkt:
🙂😕 wieso sollte ich ein FZ ohne die erforderlichen Papiere kaufen?Bin ich bekloppt?😁
Hatte ich nie nötig und käme auch im Leben nicht auf solch eine Idee!
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Zitat:
@cng-lpg schrieb am 23. August 2018 um 12:16:11 Uhr:
So ein Forum dient auch als Nachschlagewerk. Nicht umsonst bekommen viele Frager als Antwort: "Bitte benutze die Suche!" Und aus dem Grund sollten hier nur richtige Antworten stehen. Was Du da schreibst ist schlicht falsch. Kennzeichen mit Plaketten gibt es bei einem stillgelegten Fahrzeug gar nicht, denn die Plaketten müssen bei der Stilllegung entfernt werden. Man braucht für die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs (von der Internetseite der örtlichen Zulassungsstelle kopiert):[/quoteZitat:
@wePsi schrieb am 23. August 2018 um 11:28:00 Uhr:
Man braucht NUR den Brief. Wenn man keine neue HU/AU machen möchte braucht man die jeweiligen Bescheinigungen und/oder das alte Kennzeichen mit den Plaketten.Erforderliche Unterlagen (mit und ohne Kennzeichenwechsel)
[/quote
• ZB I
• ZB II nur bei Kennzeichenwechsel, gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder Namensänderung
• EVB Nummer
• Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
• Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
• bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gruß Michael
Du hast natürlich Recht mit deiner Auflistung. Wobei die TÜV Plaketten nicht entfernt werden. Was entfernt wird ist nur dieses "Siegel" von der Zulassungsstelle. Ohne die TÜV Bescheinigung geht nur, wenn du das alte Kennzeichen in Verbindung mit der alten ZB II dabei hast.
Zitat:
@E-Glider352 schrieb am 23. August 2018 um 22:35:05 Uhr:
DAS ist der springende Punkt:
🙂😕 wieso sollte ich ein FZ ohne die erforderlichen Papiere kaufen?Bin ich bekloppt?😁
Hatte ich nie nötig und käme auch im Leben nicht auf solch eine Idee!
Das heißt dein Bad ist aus den 1990ern und daher natürlich bahamabeige. Weil es die Regel ist das es jeder so hat.
Dein Motorrad entspricht jeglichem Klischee und hat das obligatorische Zubehör verpasst bekommen das es unbedingt braucht. Weil es die Regel ist das es jeder so hat.
Dein Auto ist auch so wie es sein muss. Weil es die Regel ist das es jeder so hat.
Also: Alles stets angepasst. Keine eigene Linie. Alles schön brav. Mitschwimmen. Nicht anecken.
Du würdest nie auf die Idee kommen ein Fahrzeug zu kaufen WEIL DU ES WILLST sondern dich von so Kleinigkeiten wie fehlenden Fahrzeugscheinen, nicht ausgetragenen Drosseln oder von der Zulassungsstelle verschlampte EG-Kennungen in den Dokumenten aufhalten oder gar abschrecken lassen?
Mann, dein Leben muss echt aufregend sein. Kennst du Harry? Ein Freund wie Harry? Harry hatte ein geregeltes Leben. Alles streng nach Vorschrift. Niemals anecken. Immer regelkonform. Wenn dann ihm mal etwas passiert ist, dass anders war, dann konnte ihn das tagelang beschäftigen. Und plötzlich brach es dann auch mal aus ihm heraus: »Ey, neulich ey - da habe ich doch tatsächlich ein Glas Milch umgeworfen!«.
Ich möchte kein Harry sein. 🙂
Grüße, Martin
Zitat:
@wePsi schrieb am 23. August 2018 um 22:36:15 Uhr:
Du hast natürlich Recht mit deiner Auflistung. Wobei die TÜV Plaketten nicht entfernt werden. Was entfernt wird ist nur dieses "Siegel" von der Zulassungsstelle. Ohne die TÜV Bescheinigung geht nur, wenn du das alte Kennzeichen in Verbindung mit der alten ZB II dabei hast.
Die HU-Plaketten auf den Kennzeichen dienen jedoch nicht als Nachweis für eine bestandene HU bzw. dem nächsten Termin. Da gilt nur was auf dem Papier steht.
Die Feststoffplaketten könnte man ja einfach ein paar Monate weiterdrehen. Oder von ganz geschickten Händen von einem Kennzeichen auf ein anderes übertragen worden sein.
Gut, bei den Klebeplaketten wird das schwieriger. Aber die könnte man ja auch per flottem Handgriff irgendwo gemopst und dann einfach auf's Kennzeichen geklebt haben? Überall Schwerverbrecher und Betrüger und so... 😉
Grüße, Martin
@MARTIN (😁😁😁)
Hauptsache, Du weisst, wie Andere ticken!
Und wie sie sein sollten...
Nämlich genau wie DU -weil DU der GRÖßTE bist!
DU bist das Maß aller Dinge - Du musst wirklich krank sein.Du bist eher ein Harry, als Andere
Und wenn Du wüsstest, wie mein BAD aussieht, würdest DU dir wünschen, DU wärst ICH!
Kein weiterer Kommentar..
Ich kann mir leisten, so zu sein, wie ICH das möchte. Ich muss weder dir noch anderen gefallen.
Aber DEIN NAME passt wenigstens zu Dir...🙂😁
und tschüss!
Hat ja jetzt doch drei Seiten gedauert, bis das Niveau wieder ins Bodenlose stürzt... 🙄
Tja, so ist das hier halt.
Jeder hat was Wahres gesagt und Gutes beigesteuert und doch fliegen mal wieder die Fetzen🙂
Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen😉
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. August 2018 um 11:17:39 Uhr:
...
Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen😉
Das fällt vielen sogar leicht.
Zitat:
@E-Glider352 schrieb am 24. August 2018 um 09:10:07 Uhr:
Hauptsache, Du weisst, wie Andere ticken!
Getroffene Hunde bellen.
Aber trotzdem mal ein Schritt zurück und an die eigene Nase anfassen:
Zitat:
wieso sollte ich ein FZ ohne die erforderlichen Papiere kaufen?Bin ich bekloppt?
Das waren deine Worte. Also sind aus deiner Sicht alle bekloppt die sich von einer Kleinigkeit wie einem fehlenden Fahrzeugschein nicht aufhalten lassen?
Zitat:
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
bei Verlust/Diebstahl
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (soweit noch alter Vordruck vor 01.10.2005)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Diebstahlanzeige (soweit gestohlen)
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters (soweit nicht gestohlen)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
Gebühr: 12,00 Euro + Verlusterklärung: 10,00 Euro
24 Euro, ein wenig Papierkram und gut. Sehe ich nicht als große Hürde an und wer das macht ist in meinen Augen auch nicht "bekloppt".
_____
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. August 2018 um 11:17:39 Uhr:
Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen😉
Eben. Es ist absolut kein Problem wenn der Schein fehlt. Warum es sich also unnötig problematisch machen und weiter nach einem Fahrzeug suchen obwohl man schon eins gefunden hat?
Grüße, Martin
Weil ich die Option hinterher nochmal ansprach und der Händler nur meinte, dass der Schein jetzt schon per Post zu ihm unterwegs wäre. Seitdem habe ich jedoch nichts mehr gehört.