Händler hat den KFZ Schein nicht

Moin liebe Biker,

ich wollte mir diese Woche ein anderes Bike kaufen und gestern eigentlich den Kaufvertrag abschließen.
Allerdings fiel dem Händler auf, dass er den KFZ Schein der Maschine noch nicht vom Vorbesitzer erhalten hat. Dieser wollte laut Aussage des Händlers das Fahrzeug selbst abmelden. Er hat den Vorbesitzer auch kontaktiert und ihn darum gebeten, den Schein möglichst schnell zukommen zu lassen.

Der Händler bot mir 3 Möglichkeiten an:

1. Wir warten bis der Schein da ist und schließen dann erst den Vertrag ab.

2. Wir schließen den Vertrag ab und er dokumentiert im Vertrag, dass der Schein nicht vorhanden ist. Somit würde ich das Fahrzeug mit dem Brief gleich anmelden können und würde bei der Anmeldung einen neuen Schein bekommen.

3. Eigentlich wie Option 2, nur dass er dokumentiert, dass ich die Papiere erhalten hätte und ich würde bei der Anmeldung behaupten, dass ich den Schein verloren hätte.

Habe mich erst mal für Variante 1 entschieden, da ich nichts überstürzen wollte.
Habt ihr schon mal ein Motorrad gekauft, wo der Schein oder allgemein die Papiere nicht mehr vorhanden waren? Lief die Anmeldung wirklich so Problemlos ab, wie der Händler es mir gegenüber behauptete? Oder findet ihr die ganze Sache eher verdächtig?

Beste Antwort im Thema

Tja, so ist das hier halt.

Jeder hat was Wahres gesagt und Gutes beigesteuert und doch fliegen mal wieder die Fetzen🙂

Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen😉

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Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 22. August 2018 um 17:37:16 Uhr:


Tatsache ist, dass man komplette Papiere benötigt (Brief und Zul.beschngng / Abmeldebestätigung)

Nö. Tatsache ist das man für eine Zulassung nur den Brief benötigt.

Hatte ich bei meinem VW Bus. Der Vorbesitzer hatte den Schein verlegt und konnte ihn nicht finden. Also habe ich den Bus auf mit nur mit dem Brief umgemeldet. War absolut problemlos.

Notwendig: Formlose Verluserklärung für die eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins. Kostete damals ein paar Taler, das war's aber auch schon.

Den HU Bericht hatte der Vorbesitzer -> also auch kein Problem mit dem Nachweis der nächsten fälligen HU.

Das weder Teil II noch Teil I ein Eigentumsnachweis sind sollte ja inzwischen jedem bekannt sein?

www.600ccm.info - Kein Eigentumsnachweis: Zulassungsbescheinigung Teil II

Grüße, Martin

Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 22. August 2018 um 17:37:16 Uhr:


Du bestätigst im Grunde doch genau das, was ich geschrieben habe. WIE Du das nennst (ob Abmeldebescheinigung oder Zul.beschngg. Teil 1 oder 2) ist doch völlig wurscht.

Nein, eben nicht. Eine Abmeldebescheinigung ist eine Abmeldebescheinigung und die gibt es allenfalls noch bei den berühmten Scheunenfunden.

Der Fahrzeugschein ersetzt die Abmeldebescheinigung und hat dessen Funktion übernommen. Man hat also den Fahrzeugschein (der heute korrekt Zulassungsbescheinigung Teil I heißt) auch nach der Stilllegung noch. Die Abmeldung wird lediglich auf dem Schein vermerkt. Der TE braucht diesen deshalb für die Zulassung. Natürlich kann man auch Dokumente verlieren und gegen Gebühr Ersatz beantragen bzw. die Zulassung ohne Schein vornehmen lassen. Das wäre Option 2. vom TE Silesia bzw. das, was Martin schrieb.

Auch den verlorenen HU-Bericht des gestern von mir zugelassenen Citroëns hätte die Zulassungsstelle wie ich auf Nachfrage erfuhr akzepptiert, da der Eintrag im Fahrzeugschein mit Stempel sauber lesbar war. Hätte, weil ich es regelkonform gemacht habe und mir von der regionalen Prüfstelle der DEKRA eine Zweitschrift ausstellen ließ. Das kostete eine Viertelstunde Zeit und 5 € Gebühr. Standard ist das aber nicht dass der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I reicht, an sich muss der HU-Prüfbericht immer vorgelegt werden. Deshalb habe ich mir die Zweitschrift besorgt und habe so nun alle vorgeschriebenen Dokumente.

@Martin: Ganz glaube ich Dir aber nicht, denn den HU-Bericht wirst Du gehabt haben. Woher sonst sollte die Zulassungsstelle den Termin für die nächste HU wissen? Ansonsten hast Du aber Recht, natürlich gibt es bei verlorenen Papieren auch noch Möglichkeiten.

Gruß Michael

Was habt ihr denn Jungs? So kompliziert ist das nun auch wieder nicht.

Man braucht NUR den Brief. Wenn man keine neue HU/AU machen möchte braucht man die jeweiligen Bescheinigungen und/oder das alte Kennzeichen mit den Plaketten.

Das wars. Der Vorbesitzer meines letzten Kaufs wollte den Schein sogar behalten, weil darauf ja die Abmeldung vermerkt ist und er was schriftliches wollte.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 23. August 2018 um 10:41:42 Uhr:



@Martin: Ganz glaube ich Dir aber nicht, denn den HU-Bericht wirst Du gehabt haben. Woher sonst sollte die Zulassungsstelle den Termin für die nächste HU wissen? Ansonsten hast Du aber Recht, natürlich gibt es bei verlorenen Papieren auch noch Möglichkeiten.

Schrieb er ja, den TÜV-Bericht hatte der Verkäufer nicht verlegt.

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Zitat:

@wePsi schrieb am 23. August 2018 um 11:28:00 Uhr:


Man braucht NUR den Brief. Wenn man keine neue HU/AU machen möchte braucht man die jeweiligen Bescheinigungen und/oder das alte Kennzeichen mit den Plaketten.

So ein Forum dient auch als Nachschlagewerk. Nicht umsonst bekommen viele Frager als Antwort: "Bitte benutze die Suche!" Und aus dem Grund sollten hier nur richtige Antworten stehen. Was Du da schreibst ist schlicht falsch. Kennzeichen mit Plaketten gibt es bei einem stillgelegten Fahrzeug gar nicht, denn die Plaketten müssen bei der Stilllegung entfernt werden. Man braucht für die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs (von der Internetseite der örtlichen Zulassungsstelle kopiert):

Erforderliche Unterlagen (mit und ohne Kennzeichenwechsel)
• ZB I
• ZB II nur bei Kennzeichenwechsel, gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder Namensänderung
• EVB Nummer
• Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
• Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
• bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gruß Michael

Zitat:

@hoinzi schrieb am 23. August 2018 um 12:09:03 Uhr:


Schrieb er ja, den TÜV-Bericht hatte der Verkäufer nicht verlegt.

Ich hatte mich auf das bezogen, deshalb mein Einwand:

Zitat:

@X_FISH schrieb am 23. August 2018 um 07:29:30 Uhr:


Nö. Tatsache ist das man für eine Zulassung nur den Brief benötigt.

Gruß Michael

Hm dann wäre Option 2 also tatsächlich möglich gewesen. Verdammt, dann hätte ich heute schon das Bike inkl. Anmeldung 🙂

Wenn ZUB 1 und oder HU/AU nicht mehr vorliegen und die Abmeldung nicht vor Jahren war ist mittlerweile alles in den Datenbanken hinterlegt.

Ja, sie wollen sie immer noch sehen, warum auch immer aber brauchen tun sie die eigentlich so nicht mehr.

ZUB 2, EVB, Perso und Sepa Mandat immer.

Aussage meiner Zulassungsdame beim Bürgeramt bei dem ich im Jahr mind. 2 x bin.

Ich hab jetzt aus reiner Neugier auch mal telefonisch bei unserer Zulassungsstelle nachgefragt. Die Dame meinte, wenn der KFZ-Schein nicht mehr vorliegt, muss der letzte Besitzer einen neuen beantragen. Ich selber könnte das jetzt gar nicht.

Hmm, ob diese Aussage wirklich korrekt ist bezweifle ich jetzt mal.

Zitat:

@Silesia schrieb am 23. August 2018 um 13:07:11 Uhr:


Ich hab jetzt aus reiner Neugier auch mal telefonisch bei unserer Zulassungsstelle nachgefragt. Die Dame meinte, wenn der KFZ-Schein nicht mehr vorliegt, muss der letzte Besitzer einen neuen beantragen. Ich selber könnte das jetzt gar nicht.

Hätte man gleich als erstes tun sollen .

Ich ehrlich gesagt auch. Obwohl ich es ihr richtig schilderte, glaube ich, dass sie es so verstand, dass das Motorrad noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist. Dann wäre klar, dass nur er einen neuen beantragen könnte.

Das wäre natürlich was anderes, denn der Vorbesitzer ist ja noch der Halter und nur der kann erst mal nur den neuen Schein beantragen.

Wenn der Händler oder du über einen KV verfügst dann kannst du auch das FZG mit Aufbietung der ZUB1 das FZG abmelden und anmelden. Ob ne reine Ummeldung in einem Zug funktioniert müsste ich auch erfragen.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 23. August 2018 um 10:41:42 Uhr:


@Martin: Ganz glaube ich Dir aber nicht, denn den HU-Bericht wirst Du gehabt haben. Woher sonst sollte die Zulassungsstelle den Termin für die nächste HU wissen? Ansonsten hast Du aber Recht, natürlich gibt es bei verlorenen Papieren auch noch Möglichkeiten.

Evtl. unglücklich geschrieben:

Den Schein hatte der Verkäufer nicht mehr (verlegt/verloren). Die HU Bescheinigung (und diverse Rechnungen) hatte er noch und konnte sie mir übergeben. So war das gemeint.

Daher hatte ich den Nachweis für die HU sowie den Brief nach dem Verkauf in meinen Händen.

Grüße, Martin

So in etwa hatte ich das auch vermutet - und wenn ich Dein Posting gründlicher gelesen hätte, hätte ich es sogar gewußt! ;-)

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