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Händler fordert nach Jahren Gutachten an

Themenstarteram 16. Juli 2021 um 6:55

Hi zusammen,

vor einigen Jahren ist mir jemand beim geparkten Fahrzeug während des Ausparkens gegen die Felge gefahren. Er hatte sich freundlicherweise gemeldet und es wurde über die Versicherung geregelt. Sprich, ich ließ mir die Summe (bzw. das, was die Versicherung zustimmte) auszahlen und fiktiv abrechnen. Der "reale" Schaden hielt sich in Grenzen, es betraf eigentlich nur den Lack am Kotflügel + Spurvermessung. Der Gutachter hat im Gutachten weiteres erwähnt, u.a. auch beide Reifen vorne, was für mich nicht zutraf, da beide Reifen davon nicht betroffen waren und vom Zustand neuwertig. Jetzt kenne ich das Prinzip eines Gutachtens nicht ganz. Wird da der reale Schaden festgehalten (was wirklich auf ersten Blick beschädigt ist) oder ggf. das, was beschädigt sein könnte (und einfach nicht ausgeschlossen werden kann). Versicherungstechnisch würde ich eher zu 2 tendieren. Richtig prüfen kann man die Teile alle nicht zu 100%, zumal man das Auto dafür auseinander nehmen müsste und selbst dann ist man da nie 100% sicher.

Naja, sei's drum. Ich habe mich dann anschließend darum bemüht, den Wagen zu verkaufen. Ich habe einen Opel Händler gefunden, der den Wagen kaufen wollte und habe natürlich alles erwähnt, was passiert ist. Dann habe ich den Wagen vorbeigebracht und er wurde in der Werkstatt technisch geprüft, alles war in Ordnung. Probefahrt etc. inklusive. Ich habe dadurch geschätzt ca. 2.000-3.000€ verloren. Dass ich das erwähnt habe.

Im Kaufvertrag hat der Händler dann festgehalten, dass er den Wagen als Unfallfahrzeug ankauft. Hatte mich gewundert, weil er ständig sagte, dass da ja alles in Ordnung ist. Aber er wollte damit wohl den Preis drücken, was auch geschehen ist. Auf meine Nachfrage, ob er den Wagen dann auch als Unfallwagen verkaufen wolle, sagte er dann aber nein, weil da ja nichts wäre. Habe ich nicht verstanden. Außer natürlich, dass man da Geld rausholen möchte. Mir war es aber egal.

So. Jetzt Jahre später kriege ich plötzlich nun eine email von dem Herren und er spricht mich auf diesen Schaden an. Die gegnerische Versicherung würde da wohl Unterlagen zu haben wollen. Vielleicht wollen sie nur nachprüfen, ob das der Vorfall war oder ob da weitere Schäden gemeldet wurden. Und er behauptete dann anfangs, er hätte den Wagen ja als Unfallfrei gekauft und auch so verkauft, was schlicht gelogen ist. Habe ich ihm dann aber auch so gesagt und er dann auch eingesehen. Selbst wenn ich es nicht erwähnt hätte, die Lackschäden hätte jeder Händler erwähnt und erkannt, dass es da eine Berührung gab.

Im Kaufvertrag hat er festgehalten, dass es ein Unfallwagen ist und ich habe den Vorfall erwähnt und alles dazu gesagt, auch wurde der Wagen von denen durchgeprüft und für gut befunden. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ich gehe davon aus, dass er den Wagen dann tatsächlich als Unfallfrei verkauft hat und die Versicherung vom Käufer nun verwundert ist, dass es da mal einen Vorfall gab. Nun will sich der Händler wohl da irgendwie bei der Versicherung rausreden und das irgendwie erklären. Er hat sich bei meinem Gutachter von damals gemeldet und hat nun nach dem Gutachten gefragt. Der Gutachter hat ihm aber gesagt, er wird überhaupt nichts rausrücken, er solle das mit mir klären und wenn ich mein OK gebe, darf er dies haben.

Kann mir jemand den Fall erklären? Muss ich dem zustimmen und ihm das Gutachten zukommen lassen?

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151 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 12:07:59 Uhr:

Du gestattest hoffentlich, dass deine von ganz viel Meinung und Neid getragene Sichtweise nicht geteilt wird.

Der TE sollte sich bereits jetzt so verhalten, als würde er vom Verkäufer schon auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen werden, damit er sich nicht tiefer reinreitet.

Sehe ich anders. Erst wenn dieser auf Schadenersatz klagt, besteht eine Notwendigkeit sich zu wehren. Probleme lässt man am besten da, wo sie gerade sind.

Wer reitet sich hier rein? Das passiert nur durch unnötige Antworten ohne Verpflichtung. Mit geringen Chancen wird keiner auf irgendwas klagen. Ich sehe keinerlei Sinn in einer Antwort.

Dass der Händler wohl aufgrund seiner eigenen prozessualen Situation und anwaltlicher Empfehlung (in dem Streit mit dem Käufer) an den TE herantritt, hast du in deiner "weitsichtigen" Prognose bedacht?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 12:28:07 Uhr:

Dass der Händler wohl aufgrund seiner eigenen prozessualen Situation und anwaltlicher Empfehlung (in dem Streit mit dem Käufer) an den TE herantritt, hast du in deiner "weitsichtigen" Prognose bedacht?

Und wieso sollte das rechtfertigen, selber Geld (welches man nicht zurückbekommt) in die Hand zu nehmen? Und für welche Erkenntnis?

Läuftst du wirklich jedesmal, wenn jemand was von dir möchte zu deinem RA und fütterst ihn mit 190€ + MwSt.?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 12:28:07 Uhr:

Dass der Händler wohl aufgrund seiner eigenen prozessualen Situation und anwaltlicher Empfehlung (in dem Streit mit dem Käufer) an den TE herantritt, hast du in deiner "weitsichtigen" Prognose bedacht?

Ja, ich sehe einfach keinen Vorteil für den TE es anders zu tun.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 12:07:59 Uhr:

Du gestattest hoffentlich, dass deine von ganz viel Meinung und Neid getragene Sichtweise nicht geteilt wird.

Der TE sollte sich bereits jetzt so verhalten, als würde er vom Verkäufer schon auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen werden, damit er sich nicht tiefer reinreitet.

Entschuldigen Sie, dass ich ihrem Berufsstand neidisch gegenüberstehe.....echt lächerlich!

 

 

Es bleibt aber Blödsinn, mit den Infos des TE zum überteuerten Rechtsgelehrten zu raten.

 

So, raus bin ich.....mit Berlinern lege ich mich doch nicht an.

 

Bin gespannt was der TE letztendlich berichtet!

 

;-)

 

Das ist nun kein Neid und keine Meinung... sondern Neugierde!

Das Verfehlen des Themas ist auch so ein bisschen "Pandemie" ... :D

Wie bereits mehrfach hier geschrieben:

Nicht mehr reagieren und abwarten, ob überhaupt noch etwas nachkommt.

Vor allem aber nicht von einer abstrusen Einzelmeinung verunsichern lassen.

Wieviele accs werden das wohl noch mit ganz viel Meinung wiederholen? :)

Wenn ein früherer Vertragspartner sich als kriminell erwiesen hat und sich anschickt, den auf ihn zulaufenden Schaden durchzureichen, dann macht es Sinn ggf. in dessen Rechtsstreit rechtskonform einzugreifen. Und wer das nicht kennt und auch nicht weiß wie das mit Aussicht auf Kostenerstattung stattfindet, der soll sich wegducken und Optionen verspielen. Sportlicher Standpunkt bei gut vierstelligen Beträgen.

Du hast alles richtig gemacht, als du bei Verkauf den / die Schäden angegeben hast.

und damit:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 16. Juli 2021 um 08:55:21 Uhr:

Im Kaufvertrag hat der Händler dann festgehalten, dass er den Wagen als Unfallfahrzeug ankauft.

bist du aus der Nummr raus. (Hätten den Händler Details zu den Schäden interessiert, so hätte man seinerzeit eine Kopie des Gutachtens dem Kaufvertrag beilegen können. Dies war wohl nicht der Fall, da der Händler nicht die Absicht hatte die Schäden beim Weiterverkauf anzugeben.)

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 16. Juli 2021 um 08:55:21 Uhr:

Kann mir jemand den Fall erklären?

Die Versicherung, bei der der Kunde deines Händlers jetzt wohl Ansprüches aufgrund aus eine Unfalls stellt, wird den Nachweis der Reparatur des damaligen Schadens verlangen. Dieser Nachweis kann aber ohnehin nicht erbracht werden da die Reparatur nie durchgeführt wurde. Auch kann es um die Abgrenzung des alten, nicht reparierten Schadens zu einem neu entstandenen Schaden gehen oder auch einfach nur um die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes.

In dieser Konstellation geht der Anspruchsteller erst einmal leer aus und wird den Händler in Haftung nehmen wollen aufgrund des verschwiegenen Unfallschadens.

An dich der schon mehrfach gegebene Rat: Mach nichts. Maximal setze den Händler davon in Kenntnis, dass du das Gutachten nicht übergeben wirst, aber eigentlich ist selbst das schon zuviel.

Möglicherweise kommt der Kunde deines Händlers auch noch auf dich zu. Hebe alle Unterlagen auf, die du hast.

Den Rat, sich in diese Phase der Angelegenheit an einen Anwalt zu wende kannst du ignorieren, das ist Unsinn.

Themenstarteram 19. Juli 2021 um 10:25

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten an euch alle. Vorallem die, die mich bestätigt haben und mir raten, da nichts mehr zu tun und das zu ignorieren. Ich finde sowas auch ein Unding, nach so langer Zeit plötzlich einen Verkäufer der mit offenen Karten gespielt hat da irgendwie versuchen reinzuziehen, weil man wohl selbst unseriös gehandelt hat. Wie gesagt, ich gehe ganz stark davon aus, dass es wirklich so war wie geschrieben. Auto als Unfallfahrzeug einkaufen, um den Preis zu drücken. Sichtbaren Schaden günstig weglackieren, Auto als Unfallfrei verkaufen um den Wert zu steigern und Gewinn zu machen. Und diesmal hat das Spiel dann wohl nicht funktioniert für den Händler...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juli 2021 um 23:14:33 Uhr:

Wieviele accs werden das wohl noch mit ganz viel Meinung wiederholen? :)

Wenn ein früherer Vertragspartner sich als kriminell erwiesen hat und sich anschickt, den auf ihn zulaufenden Schaden durchzureichen, dann macht es Sinn ggf. in dessen Rechtsstreit rechtskonform einzugreifen. Und wer das nicht kennt und auch nicht weiß wie das mit Aussicht auf Kostenerstattung stattfindet, der soll sich wegducken und Optionen verspielen. Sportlicher Standpunkt bei gut vierstelligen Beträgen.

Vielleicht hast du auch einfach zu viel Meinung bei sehr wenig Ahnung. :D

Mit dem "Rechtsstreit" der sich hier ganz eventuell (wir wissen genau nichts darüber) anbahnen könnte, hat der TE nichts zu tun.

Sollte in diesem Rechtsstreit ein Urteil gegen den Käufer des TE gesprochen werden, wirkt dieses Urteil nur inter partes und hat keinerlei Indizwirkung für einen Rückgriff gegenüber dem TE. Der TE überhaupt keine Möglichkeit, "einfach so" in den Rechtsstreit einzugreifen.

Das einzige was zu befürchten wäre ist, dass der Käufer des TE dem TE im gerichtlichen Verfahren den Streit verkündet. Dann kann und sollte der TE tatsächlich mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts in diesen Rechtsstreit "eingreifen". Aber nur dann, sonst nicht. Nochmal: sonst kann er es auch gar nicht.

Was du vorschlägst ist das sinnlose Verbrennen von Geld. Du musst akzeptieren, dass deine Empfehlung hier aus der Sicht eines Juristen einfach schlecht ist. Patzig werden hilft dir da nicht.

Zitat:

@molchhero schrieb am 19. Juli 2021 um 12:40:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juli 2021 um 23:14:33 Uhr:

Wieviele accs werden das wohl noch mit ganz viel Meinung wiederholen? :)

Wenn ein früherer Vertragspartner sich als kriminell erwiesen hat und sich anschickt, den auf ihn zulaufenden Schaden durchzureichen, dann macht es Sinn ggf. in dessen Rechtsstreit rechtskonform einzugreifen. Und wer das nicht kennt und auch nicht weiß wie das mit Aussicht auf Kostenerstattung stattfindet, der soll sich wegducken und Optionen verspielen. Sportlicher Standpunkt bei gut vierstelligen Beträgen.

Vielleicht hast du auch einfach zu viel Meinung bei sehr wenig Ahnung. :D

Mit dem "Rechtsstreit" der sich hier ganz eventuell (wir wissen genau nichts darüber) anbahnen könnte, hat der TE nichts zu tun.

Sollte in diesem Rechtsstreit ein Urteil gegen den Käufer des TE gesprochen werden, wirkt dieses Urteil nur inter partes und hat keinerlei Indizwirkung für einen Rückgriff gegenüber dem TE. Der TE überhaupt keine Möglichkeit, "einfach so" in den Rechtsstreit einzugreifen.

Das einzige was zu befürchten wäre ist, dass der Käufer des TE dem TE im gerichtlichen Verfahren den Streit verkündet. Dann kann und sollte der TE tatsächlich mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts in diesen Rechtsstreit "eingreifen". Aber nur dann, sonst nicht. Nochmal: sonst kann er es auch gar nicht.

Was du vorschlägst ist das sinnlose Verbrennen von Geld. Du musst akzeptieren, dass deine Empfehlung hier aus der Sicht eines Juristen einfach schlecht ist. Patzig werden hilft dir da nicht.

Als provozierender Küchenjurist hast du unter jeder Flagge keine Ahnung von der prozessualen Materie und den materiellen Ansprüchen in einem solchen Geflecht.

Warum sonst sollte der Händler an den TE herantreten, wenn nicht wegen eines Rechtsstreits mit dem Endkäufer? Etwa aus seniler Neugier? Natürlich kann und sollte man in der Lage des TE mit einer Nebenintervention dem Endkäufer zur Seite treten, um den Händler direkt auf den Betrug festzunageln und Weiterungen abzuscheiden, da dort sonst nur das Vorliegen des Vorschadens selbst und nicht die Betrugshandlung des Händlers notwendigerweise thematisiert wird. Die Rechtskraft beendet das Thema dann auch im Bezug zum TE. Das spart sogar erheblich an Kosten und reduziert eigene Risiken, die derzeit auch beim TE zu verbuchen sind.

Was der TE aus den 3 Meinungen macht, das ist sein Ding. Er wird auch wissen warum der Händler das Gutachten nicht kennt und im Ankaufsvertrag das Lenkgetriebe nicht auftaucht, was nun offenbar recht problematisch ist.

Lenkgetriebe die zweite.

Die Annahme, im Unfallgutachten sei aufgrund des achsialen Anstoßes das Lenkgetriebe nebst Einbau erwähnt und der TE hätte "vergessen" dies dem Händler bei Ankauf mitzuteilen, ist schon arg böswillig.

Wenn auch nicht vollkommen undenkbar.

Aber selbst wenns so wäre, ist für den TE ein Gang zum Anwalt gegenwärtig absolut überflüssig.

Der Händler hätte sich das Gutachten bei Ankauf zwingend zeigen lassen müssen - und der TE kann jederzeit glaubhaft erklären dass der Händler davon Kenntnis hatte.

Ich würde erst mal abwarten, was der Händler macht, sollte der TE sich taub stellen oder einfach sagen, dass er das Gutachten nicht rausrückt. Vielleicht kommt dann ja der hier nicht passende § 985 BGB Herausgabeanspruch. :D

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