1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Cupra
  5. Habt ihr eine Widerrufsbelehrung erhalten?

Habt ihr eine Widerrufsbelehrung erhalten?

CUPRA

Hey zusammen,

ich bin gerade dabei alle Optionen für den Fall der Fälle durchzugehen.
Aktuell wundere ich mich, dass wir zu unserem Privatleasing nur die Bestellung im Autohaus sowie unmittelbar nach Unterschrift dieser auch die Auftragsbestätigung ausgedruckt bekommen haben.

Weitere Unterlagen seitens des Händlers und der Seat/Cupra Bank kamen bis heute nicht bei uns an.

Habt ihr eine separate Widerrufsbelehrung erhalten?
Bei unserem GTI gab es damals nochmals Post von der VWFS mit Infos zum Darlehn sowie Widerrufs.

Viele Grüße
Danielson16V

12 Antworten

Hallo, du hast bei Privatverträgen die Wiederruffrist nach deutschem BGB und nach EU-Recht. Damit habe ich auch meine Bestellung des Formentor 245 Hybrid widerrufen.
Nun habe ich den 150er TSI mit einmal alles bestellt.

Aber, du hast recht, ein Schriftstück gab es dafür nicht.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 18. Februar 2022 um 12:20:23 Uhr:


Hey zusammen,

ich bin gerade dabei alle Optionen für den Fall der Fälle durchzugehen.
Aktuell wundere ich mich, dass wir zu unserem Privatleasing nur die Bestellung im Autohaus sowie unmittelbar nach Unterschrift dieser auch die Auftragsbestätigung ausgedruckt bekommen haben.

Weitere Unterlagen seitens des Händlers und der Seat/Cupra Bank kamen bis heute nicht bei uns an.

Habt ihr eine separate Widerrufsbelehrung erhalten?
Bei unserem GTI gab es damals nochmals Post von der VWFS mit Infos zum Darlehn sowie Widerrufs.

Viele Grüße
Danielson16V

Im Standard Seat Leasingvertrag unterschreibt man doch auf der 4 oder 5 Seite das man die Widerrufsbelehrung gelesen hat. Die ist auch nochmal abgedruckt, nach Unterschrift hat man dann 14 Tage Zeit zu wiederrufen.

@Leopard2a6bravo Das ist mir klar, die Frist beginnt allerdings erst mit Zugang der Belehrung und wir haben keine erhalten. Das wundert mich entsprechend.

@Jon21 Nein, der dort aufgeführte Widerruf bezieht sich einzig und allein auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nicht auf den Vertrag per se.

Das ganze finde ich recht spannend. Raus könnten wir erst Anfang Juni, ggf. ist aber ein Lagerwagen in Aussicht - daher die Frage.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 18. Februar 2022 um 14:36:22 Uhr:


@Leopard2a6bravo Das ist mir klar, die Frist beginnt allerdings erst mit Zugang der Belehrung und wir haben keine erhalten. Das wundert mich entsprechend.

@Jon21 Nein, der dort aufgeführte Widerruf bezieht sich einzig und allein auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nicht auf den Vertrag per se.

Das ganze finde ich recht spannend. Raus könnten wir erst Anfang Juni, ggf. ist aber ein Lagerwagen in Aussicht - daher die Frage.

Also in meinem Vertrag war dieser Abschnitt und der dreht sich nicht um personenbezogene Daten.

Wiederruf

Bei uns nicht der Fall. Du hast N1-60 oben stehen, unsere Dokument alle N1-40 😕

Ich habe auch das Dokument N1-60 und ebenfalls die Seite im Vertrag, wie auch @Jon21 sie hat.

Ich bin auch gerade am Überlegen was ich tun könnte... ULT war 01/22, also in Verzug Mitte März, raus dann gegen Ende März, das ist mir aber eigentlich zu spät, da im April mein aktueller Vertrag ausläuft. Hätte schon gerne eine gewisse Planungssicherung...

Zitat:

@00Thomas schrieb am 18. Februar 2022 um 17:57:14 Uhr:


Ich habe auch das Dokument N1-60 und ebenfalls die Seite im Vertrag, wie auch @Jon21 sie hat.

Ich bin auch gerade am Überlegen was ich tun könnte... ULT war 01/22, also in Verzug Mitte März, raus dann gegen Ende März, das ist mir aber eigentlich zu spät, da im April mein aktueller Vertrag ausläuft. Hätte schon gerne eine gewisse Planungssicherung...

Wenn ich fragen darf, was für einen Vertrag hast du bis dahin laufen? Also auch ein Leasing, wenn ja wo? Für den Fall der Fälle... du weißt das es eine sogn. " stillschweigend Leasing Verlängerung" gibt? Die könntest du im Zweifel über deinen Händler "beantragen" geht dann für bis zu 3 Monate.

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 19. Februar 2022 um 01:17:11 Uhr:



Zitat:

@00Thomas schrieb am 18. Februar 2022 um 17:57:14 Uhr:


Ich habe auch das Dokument N1-60 und ebenfalls die Seite im Vertrag, wie auch @Jon21 sie hat.

Ich bin auch gerade am Überlegen was ich tun könnte... ULT war 01/22, also in Verzug Mitte März, raus dann gegen Ende März, das ist mir aber eigentlich zu spät, da im April mein aktueller Vertrag ausläuft. Hätte schon gerne eine gewisse Planungssicherung...

Wenn ich fragen darf, was für einen Vertrag hast du bis dahin laufen? Also auch ein Leasing, wenn ja wo? Für den Fall der Fälle... du weißt das es eine sogn. " stillschweigend Leasing Verlängerung" gibt? Die könntest du im Zweifel über deinen Händler "beantragen" geht dann für bis zu 3 Monate.

Hallo Maxi,
ja, das weiß ich schon.
Aber der alte Händler spielt im Moment Vogel Strauß und meldet sich nicht (habe aber ehrlicherweise bisher auch nur 2 Mails hingeschrieben) und der neue sagt schon mal vorsorglich "Sie sollten sich um ein Übergangsauto kümmern".
Ich gehe also nicht davon aus, dass die 3 Monate reichen würden...

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 18. Februar 2022 um 14:41:29 Uhr:


Bei uns nicht der Fall. Du hast N1-60 oben stehen, unsere Dokument alle N1-40 😕

Habe mal gerade geschaut.

Ich habe auch überall N1-40 und habe in dem Vertrag selbst wie du auch keine Widerrufsbelehrung.

ABER ich habe von meinem Händler eine zusätzliche Datei mit dem Titel "Fernabsatz" bekommen mit Dokumenten von der Seat Leasing, die ich zusätzlich unterschreiben musste. Hier wurde ich über den Widerruf belehrt und das habe ich so auch unterzeichnet. Ggf. schaust du mal ob du so ein Dokument zusätzlich bekommen hast.

Ich vermute mal, dass dies mit N1-60 umgestellt wurde.

Soweit ich weiß hängt es davon ab ob man ihn direkt beim Händler bestellt, also direkt vor Ort unterschreibt, (kein Wiederruf möglich) oder online, per Mail etc., (Widerruf möglich).

Zitat:

@olivermilan schrieb am 20. Februar 2022 um 11:00:50 Uhr:


Soweit ich weiß hängt es davon ab ob man ihn direkt beim Händler bestellt, also direkt vor Ort unterschreibt, (kein Wiederruf möglich) oder online, per Mail etc., (Widerruf möglich).

...lt. meinem gesetzlichem Verständnis IMMER 14 Tage.

Bei mir war die Widerrufsbelehrung, bei der Vertragsunterschrift beim Händler, auch dabei.

Das ist gesetzliche Grundlage nach BGB und EU-Recht.
Ich habe beim Händler bestellt und unterschrieben - dort widerrufen, formlos - dort zwei Wochen später neu bestellt.

Deine Antwort