Habe ich Rechte zum Vollgutachten 03.01.17
Hallo, ich habe den WW Wilk Safari 410 von Privat am 13.03.17 mit Vollgutachten vom 03.01.2017 gekauft, online bezahlt, der Verkäufer schickt das Vollgutachten, damit habe ich den WW zugelassen, neue Papiere bekommen, sogar für 100 km/h zugelassen und abgeholt.
Ich dachte Positives Vollgutachten, da kannst nichts verkehrt machen. Puste Kuchen:
Das erste, ich kam beim Verkäufer nicht vom Grundstück, Bremsen fest, habe ich lose gehauen, beim nächsten bremsen (Auflaufbremse) wieder fest, wieder lose gehauen, nach 20km wieder fest, so kam ich ca 100 km bis nach Hause. Nun stelle ich weiter fest: Die werksseitigen Fußstützen nicht geprüft (hinten links hängt runter und geht auch nicht hoch). Der Boden total verfault. Das passiert nicht in zwei Monaten !
Im Gutachten nicht aufgeführt:
Die werksseitig eingebaute Gasanlage nicht geprüft.
Die 220V und 12V Netzversorgung nicht geprüft (nicht mal eine Sicherung oder Sicherungsautomat im Wohnwagen vorhanden). Kurvenlaufverhalten wurde geprüft, wie hat die DEKRA Rostock das gemacht wenn der Verkäufer behauptet, der WW wurde Jahre nicht von seinem Grundstück bewegt.
Wo befindet sich der Prüfort: 0000700454 ?
Ich habe mich am 16.03.2017 bei der DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Rostock, Charles-Darwin-Ring 7
18059 Rostock beschwert, noch kam nichts !
Nach meiner Meinung ist das Betrug und Gefährdung von Gesundheit, Leib und Leben. Was kann ich rechtlich gegen die genannte DEKRA tun?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. März 2017 um 10:47:21 Uhr:
Mädels, ihr redet anscheinend einfach nur aneinander vorbei und meint in Wirklichkeit das selbe! 😎
Ja Mama 😁
31 Antworten
Hallo ,
wahrscheinlich wirds schwer . Es wird ja begutachtet ob der Wagen die Vorschriften zur STVO einhält . Das beinhaltet keine Gasanlage , verfaulter Boden . 230v Anlage usw .
Bei solch einem Gutachten oder einer Prüfung wird der Zustand des Fahrzeugz zu dem genauen Termin 3.1.17
ermittelt . Was da eine Woche oder 2 Monate später ist wird nicht garantiert .
Mag zwar alles verdächtig sein aber schwer was nachzuweisen .
Laß dich trotzdem nicht unterkriegen !!!!!
War der Wohnanhänger auf ein Privatgrundstück oder bei einer Werkstatt wo die DEKRA rauskommt. Ansonsten muss ja der Wohnwagen bei dieser Intuition vorgeführt worden sein. Normalerweise fährt man so ein Teil mal selber.
Ohne Gasprüfung kein TÜV oder Vollgutachten! Bei dem Gutachten war es aber so. Genauso stimmt der Prüfort nicht, das sind schon zwei Sachen und für den Rest ist die DEKRA Prüfstelle nach meiner Meinung unglaubwürdig.
Auch denke ich, der Prüfer hat den WW nie gesehen, Türen gehen nicht zu, alles lose in dem WW usw.
Zitat:
@Transi schrieb am 24. März 2017 um 07:09:49 Uhr:
Was kann ich rechtlich gegen die genannte DEKRA tun?
Ich fürchte nicht viel! Die Dekra ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit. Einen PVC-Boden anzuheben um die Verfaulung des Bodens festzustellen ist kaum deren Aufgabe. Gasprüfung ist beim WoWa nicht Pflicht und auch bei der Elektrik ist nur wichtig dass im Fahrbetrieb die Außenleuchten fehlerfrei sind. Was innen passiert....für die uninteressant. Den Bremstest kann der VK erfolgreich durchlaufen haben wenn er die Beläge genauso gelockert hatte wie Du. Innerhalb von 2 Monaten können die durchaus wieder festsitzen, zumal man im Winter die Handbremse angezogen lässt. Das ist Gift für jede Auflaufbremse und sollte vermieden werden.
Ich fürchte Du hast eine "faule Nuß" erwischt und wenn der Kauf von Privat war und keine besonderen Zusagen seitens des VK gemacht wurden, die Du reklamieren könntest, wirds schwer.
Ich würde es dennoch versuchen den VK zu bewegen den WoWa zurück zu nehmen. Alle Unkosten für Transport und Gebühren sind allerdings Lehrgeld. In Zukunft würde ich mir überlegen einen WoWa ungesehen zu kaufen. Käme für mich nie in Frage!
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Hast du den wagen nicht besichtet, dann hätte dir das doch sofort auffallen müssen. Mich hätten schon die Innenaufnahmen von einem Kauf abgehalten.
Zitat:
@Transi schrieb am 24. März 2017 um 07:54:21 Uhr:
Schon beim betreten des WW tritt man durch den Boden! Das passiert nicht in 2 Monaten !!!
Nochmal....der Prüfer muss nicht in den WoWa. Muss auch nicht reinsehen. Die verkehrstechnische Prüfung beruht sich nur auf den tragenden Rahmen darunter. Dieser muss stabil sein und sollte nicht verrostet sein. Der Freilauf der Räder und deren Radlager werden geprüft. Das deutet auf Lenkfähigkeit hin. Der Bemstest wird noch vorgenommen und die äußere Elektrik für Bremslicht, Blinker, Schlusslicht, Kennz.-Licht und die Grenzbeleuchtungen. RF-Licht und Nebelschluss sind nicht Pflicht, wenn noch ein alter 7pol. Anschluss besteht. Und dann wird die Kiste vielleicht noch ein wenig geschüttelt um oberflächlich festzustellen, ob sich die Kiste statisch nicht in Wohlgefallen auflöst. Ob die faul oder undicht ist, oben wie unten, interessiert den Prüfer nicht.
Das ich für 1000 EUR Innen noch was machen muß war mir vorher klar, es geht um das Vollgutachten, der WW ist für die nächsten 22 Monate so nicht verkehrs- und betriebssicher, was er laut Gutachten sein soll !!!!
Und das Teil ist 2 Monate alt. Somit kann trotz Gutachten wieder was nicht in Ordnung sein. Du hast den Anhänger selber nicht ausreichend untersucht. Bei einer Probefahrt wäre dir einiges aufgefallen. Ein Gutachten gewährt auch nicht betriebsicherheit für einen Zeitraum sondern nur das es an dem Tage der Untersuchung dem relevanten Punkten entsprochen hat. Du hättest dir vor kauf das Gutachten anschauen müssen um zu sehen was geprüft wurde. Im Grunde hast du das Teil blind gekauft ohne es vernünftig in Augenschein zu nehmen. Jetzt bist du für deine Nachlässigkeit rein gefallen.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 24. März 2017 um 08:18:39 Uhr:
Und das Teil ist 2 Monate alt.
Das hast Du wohl falsch verstanden. Die Differenz zwischen Gutachten und Kauf beträgt 2 Mon. Das Schätzchen selbst dürfte weit über 20 Jahre alt sein 😉
Hallo @Transi
sofern Dein Eröffnungsbeitrag für Dich noch nicht zur Bearbeitung gesperrt ist, kümmere Dich bitte ggf. selbst darum Deinen Beitrag zu anonymisieren, also die Namen und Anschriften aus Text und Bildern zu entfernen. Ist er bereits gesperrt, dann informiere mich per Alarm (das Icon mit der Glocke) oder per PN. Ohne eine Alarmierung oder PN werde ich diesbezüglich NICHT tätig, da Dein Beitrag allein nicht gegen die Beitragsregeln oder NUB verstößt. Du selbst machst Dich mit der unautorisierten Veröffentlichung von Namen und Anschriften von Verkäufer und Prüfdienst allerdings sehr wohl zivilrechtlich angreifbar.
Zitat:
Was kann ich rechtlich gegen die genannte ******* tun?
Weiterhin sind Rechtsberatungen auf MT laut Beitragsregeln und NUB nicht zulässig.
Jede rechtlich beratende Antwort unserer User in diesem Zusammenhang würde daher gelöscht und der Beitragsersteller u.U. sanktioniert werden.
Von daher bleibt mir einzig der Tipp: gehe zu einem Anwalt. Der ist der Einzige, der Dir ggf. helfen kann.
Gruß
NoGolf
MT-Moderation
@Transi ,
ich mache dir einen Vorschlag: Wenn Du z.B. ADAC-Mitglied bist, mache bei einer Prüfstelle einen sog. "Gebrauchtwagen-Check". Der kostet dort nicht viel und hättest damit eine Art Gegengutachten. Sollte sich dabei verkehrstechnisch Mängel aufzeigen, die auch vor 2 Mon. nicht hätten sein dürfen, hast Du vielleicht, mit Hilfe eines Anwalts, was in der Hand gegen die DEKRA vorzugehen. Festgebackene Bremsen treten aber bei Stillstand immer schnell auf und lassen sich i.d.R. auch wieder schnell gangbar machen, sofern nicht die Beläge runtergeschrubbt, Federn und Mechanik verrostet (nicht Flugrost) und die Bowdenzüge i.O. sind.
So … jetzt noch einige technische Anmerkungen meinerseits:
Eine Gasprüfung ist beim Wohnwagen zur Erlangung von §21 / §29, also HU / Vollgutachten, nicht nötig.
Nicht überprüft werden im Rahmen der §21 / §29 folgende von Dir bemängelten Einrichtungen:
- Gasanlage / Gasgeräte
- sonstige Innenausstattung
- Elektrik, mit Ausnahme der Außenbeleuchtungen (Fahrbeleuchtung)
- Bodenplatte, solange diese nicht offensichtlich zu einer Verkehrsgefährdung führen könnte
Eine Gasprüfung wäre nur dann erfolgt wenn diese vom Eigentümer im Januar mit beauftragt worden wäre. Zur Erlangung der Plakette/Zulassung zwingend erforderlich wäre die Gasprüfung nur bei einem Wohnmobil. Sonstige o.g. Austattungsmerkmale wären nur im Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens im Prüfumfang.
Bleiben also, zumindest bezüglich des vorliegenden Gutachtens, voraussichtlich einzig und allein die Bremsanlage und eventuell die Stütze.
Unbeachtet dessen hast Du ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Im Vertrag sind der Kaufgegenstand und dessen Zustand beschrieben. Alle von Dir angeführten Punkte … tja da kann Dir somit hier auch keiner was Genaues dazu sagen. Schon allein, weil es davon abhängt, was genau im Kaufvertrag steht.
Somit ende ich hier genauso, wie vorhin auch: laß Dich anwaltlich beraten.
Gruß
NoGolf
Zitat:
@Pandatom schrieb am 24. März 2017 um 08:21:31 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 24. März 2017 um 08:18:39 Uhr:
Und das Teil ist 2 Monate alt.Das hast Du wohl falsch verstanden. Die Differenz zwischen Gutachten und Kauf beträgt 2 Mon. Das Schätzchen selbst dürfte weit über 20 Jahre alt sein 😉
Nein ich habe es richtig verstanden es geht um das Gutachten...das ist ja wohl zu verstehen...ansonsten bei einem Neuteil wäre ja noch Garantie