Habe ich mich mit dem Autoverkauf strafbar gemacht?

Hallo liebes Forum,
habe eine Frage, da mir nun mit Anwalt gedroht wird.

Folgendes:
Auto am 1.1.2000 gekauft mit Schildern.
Auto mit den selben Schildern am 2.1.2000 weiterverkauft.
Der neue Käufer meldet den Wagen über einen Monat nicht ab, sondern erst am 5.2.2000.

Nun möchte mich der Verkäufer verklagen:
Er will Geld für die Versicherung (ok, das zahle ich ohne Probleme)
In der Zeit nach dem 2.1.2000 wurde der Käufer mit 42km/h zuviel geblitzt.
Schadensersatz: 200€

So nun zu meinen Fragen:
Das Geld für die Versicherung überweise ich ihm natürlich (100€).
Blitzerpost +200€ leite ich an den Käufer weiter bzw. schicke den Kaufvertrag an die Polizeidienststelle.
Schadensersatz: 200€ sehe ich nicht ein. Was für ein Schaden ist entstanden?

Habe ich mich mit dem Weiterverkauf des Wagens mit Schildern strafbar gemacht?
Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht warum Du 13 Jahre später mit Deiner Frage kommst.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Trotzdem haste es gekauft. Der Verkäufer hat dich als "Kunden" aufn kauf vertrag stehen. 😉

Aber Du hast Dich sehr wahrscheinlich zur Ab- bzw. Ummeldung vertraglich verpflichtet. Und wenn der Verkäufer nun Ärger hat, steht ihm zu, dass er sich diesen Aufwand entschädigen lässt. Wenn der ein paar Laufereien hat, finde ich 200 Euro nicht übertrieben. Das sind ein paar Stundenlöhne und so kommt schnell was zusammen.

Naja viel rumgelaufen war da nicht.
Paar Telefonate und das wars.
Ohman...

Zitat:

Original geschrieben von zorroVR6


Nochmal für alle:
Ich war quasi der private Zwischenhändler. Ich wollte den Wagen nach dem Kauf einfach nicht mehr haben, daher direkt mit Kaufvertrag weiterverkauft für das gleiche Geld. Kein müden Cent Gewinn gemacht.

Gabs dafür auch Gründe? Ich meine, normalen Menschen passiert sowas nicht jeden Tag. Auto gekauft, och nee, jetzt gefällts mir nicht mehr, weg damit.

Ähnliche Themen

Ja, 700km für einen Wagen gefahren. Wollte nicht mit leeren Händen zurück. Hört sich dumm an, ist aber so.

Wenn der Käufer den Wagen den er von dir gekauft hat zu spät umgemeldet hat würde ich mir das Geld dort wiederholen.Du hast ja geschrieben am nächsten Tag verkauft.

Also, um mal auf die Frage zu antworten: strafbar ist dein Handeln nicht. Was für deinen Fall entscheidend ist, dass hier zwei Rechtsgebiete kollidieren. Zum einen das Zulassungsrecht, da haben sowohl der erste Verkäufer als auch du vermutlich den Fehler gemacht, der Zulassungsstelle keine Veräußerungsanzeige zu schicken. Da das Fahrzeug aber inzwischen korrekt angemeldet ist, so wie ich das verstanden habe, ist die Geschichte damit abgeschlossen. Das andere ist das Privatrecht. Als juristische Laien können wir nur spekulieren, ob die Vereinbarung zur Ummeldung nun eine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag ist. Grds. ist aber bei einer Pflichtverletzung Schadenersatz zu leisten, deren Höhe ich hier aber mal anzweifeln mag. Wenn du schon die Versicherung übernimmst (wobei ich da 100€ für einen Monat schon viel finde), dann bleibt nur die Geschichte mit dem Blitzer. Da soll er dir aber mal vorrechnen, wie er darauf kommt. Ansonsten sehe ich keine strafbare Handlung, es ist nicht verboten, ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen, auch wenn es nicht auf einen selbst zugelassen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen