Habe ich auf dem Gehweg geparkt? Oder doch nicht?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen war mein Wagen dort geparkt, wo auf dem Foto der Twingo steht. Nun wird mir vorgeworfen, ich hätte auf dem Gehweg geparkt, 20€.

Der Mercedes links vom Twingo steht auf einem normalen Parkplatz entlang der Straße. Rechts vom Twingo bzw. hinter dem Golf V ist noch ein kleiner Parkplatz für drei Fahrzeuge.

Ich wohne seit 12 Jahren im Haus auf der rechten Seite (zu dem der kleine Parkplatz gehört) und habe auf dem besagten Parkplatz in all den Jahren mind. 1x pro Woche geparkt, absolut Knöllchenfrei. Auf unserer Straße sehe ich immer wieder Politessen, die Knöllchen verteilen, bzw. Ergebnisse ihrer Arbeit (verteilte Knöllchen), das Parken auf dem Platz wurde nie geahndet. Und da steht so gut wie immer ein Fahrzeug.

Was meint ihr? Habe ich auf dem Gehweg geparkt und zurecht eine Strafe kassiert oder soll ich mich wehren?..

Beste Antwort im Thema

Der Twingo parkt auf dem Gehweg .
Brauchst dich nicht wehren . Wird nur teurer . Hast die ganzen Jahre
Glück gehabt .

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 8. Februar 2015 um 19:11:28 Uhr:


Wenn man sich die Beschaffenheit der Pflastersteine betrachtet, kann man gut erkennen, dass dort kurze, ineinander greifende Steine verwendet wurden, um der Benutzung durch KFZ Sorge zu tragen.
Kann man gut erkennen, wenn man sich die mittleren Platten dagegen betrachtet, die schon zur Mitte hin recht eingesackt sind.

Schönen guten Morgen, Traumtänzer 😉, das wurde schon auf Seite 1 u. 2 festgestellt 😛.

Zitat:

Die Stelle, an der der Twingo steht, ist meiner Meinung nach dafür gedacht, dass die Nutzer der Stellplätze beim Ausparken eine Rangiermöglichkeit haben und nicht rückwärts auf die Straße fahren müssen.
Daher auch die verkürzte Ausfahrt durch die Zick-Zack-Linie. [...]

Das wäre für mich jetzt, auch mit Hinsicht auf die Darlegungen von @Roadwin, durchaus eine schlüssige Erklärung. Allerdings ist die Rangierfläche zu klein, um die kleine Gehwegfläche nicht zu befahren.

Ich bin dann hier raus, Grüße... Mischko

Hallo,

eine recht interessante Diskussion, vielen Dank.

Ich bin schon vor drei Wochen zur Bußgeldabteilung gelatscht und dort mit der zuständigen Mitarbeiterin die Angelegenheit diskutiert. Es hieß dann, der Twingo (also quasi ich) würde auf jeden Fall auf dem Gehweg parken und müßte zahlen, der Mercedes würde auch falsch parken wg. der abgesenkten Bordsteinkante. Hätte ich allerdings wie der Mercedes geparkt, hätte die Bußgeldabteilung ein Auge zugedrückt und die Verwarnung zurückgezogen, da ich ja auf dem Grundstück wohne und "nur mich selbst" blockiere. Anschließend hieß es, man wolle die Sache noch einmal prüfen; den letzten Schreiben habe ich hier zur Info angehängt.

Es wurde mir auch gesagt, es wäre sinnvoll, an beiden betroffenen Stellen eine Markierung anzubringen, die das Parken deutlich verbieten würde. Dies müsste aber der Grundstückseigentümer beantragen und bezahlen.

Nachdem ich die Diskussion hier gelesen habe, werde ich den Mercedes-Parkplatz weiterhin nutzen, den Twingo-Parkplatz nicht mehr.

Danke @saaonline für Deine Rückmeldung samt amtlichen Schreiben. Der interessanteste Satz für mich ist:

„Grundstückseigentümer bzw. von diesen Berechtigte sind lediglich vom Verbot des Parkens vor Grundstücksein- und -ausfahrten befreit“

Bisher nahm ich an, daß auch für den Anlieger Parkverbot gilt wegen Notarzt, Feuerwehr, Querungsmöglichkeit f. Fußgänger, Ausweichmöglichkeit in engen Straßen usw.. Grüße von Mischko

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 4. März 2015 um 18:36:06 Uhr:


Danke @saaonline für Deine Rückmeldung samt amtlichen Schreiben. Der interessanteste Satz für mich ist:

„Grundstückseigentümer bzw. von diesen Berechtigte sind lediglich vom Verbot des Parkens vor Grundstücksein- und -ausfahrten befreit“

Bisher nahm ich an, daß auch für den Anlieger Parkverbot gilt wegen Notarzt, Feuerwehr, Querungsmöglichkeit f. Fußgänger, Ausweichmöglichkeit in engen Straßen usw.. Grüße von Mischko

Das ist ja nun wirklich mal spannend.

Also müsste es einer Politesse zuzumuten sein zu ermitteln, ob da ein "Berechtigter" die Grundstücksein-/ausfahrt blockiert?

Ist doch irgendwie beides doof.
a) Entweder alle kriegen ein Knöllchen und Berechtigte müssen jedes Mal Widerspruch einlegen oder
b) Politesse muss alle Kennzeichen von Berechtigten im Kopf (oder sonstwo) haben, sodass sie nur Knöllchen an Unberechtigte ausstellt.

Sehr seltsam.

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. März 2015 um 19:12:19 Uhr:


[...] a) Entweder alle kriegen ein Knöllchen und Berechtigte müssen jedes Mal Widerspruch einlegen oder [...]

So ist wohl der offizielle Werdegang. Ich habe auch schon mal ein Knöllchen bekommen für Parken im Haltverbot/Ladezone. Habe Widerspruch mit Begründung eingelegt und eine Kopie des ADAC-Montageberichts beigefügt (Lima ist ausgefallen, bis zum Abschleppen vergingen ein paar Stunden). Verfahren wurde eingestellt.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. März 2015 um 19:12:19 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 4. März 2015 um 18:36:06 Uhr:


Danke @saaonline für Deine Rückmeldung samt amtlichen Schreiben. Der interessanteste Satz für mich ist:

„Grundstückseigentümer bzw. von diesen Berechtigte sind lediglich vom Verbot des Parkens vor Grundstücksein- und -ausfahrten befreit“

Bisher nahm ich an, daß auch für den Anlieger Parkverbot gilt wegen Notarzt, Feuerwehr, Querungsmöglichkeit f. Fußgänger, Ausweichmöglichkeit in engen Straßen usw.. Grüße von Mischko

Das ist ja nun wirklich mal spannend.

Also müsste es einer Politesse zuzumuten sein zu ermitteln, ob da ein "Berechtigter" die Grundstücksein-/ausfahrt blockiert?

Ich würde mal vermuten, dass in dem Fall Knöllchen nur bei Beschwerden verteilt werden.

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