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Habe den Lkw Schein CE am 28.03.2008 bestanden muss ich auch den Grundkurs machen BFK

Themenstarteram 30. März 2008 um 15:49

Hallo habe wie oben schon beschrieben meinen Führerschein erst erlangt bzw bestanden .Muss ich nun auch diese Schulung machen wenn ich Gewerblich fahern würde was ich momentan nicht tue

Und ab wann müsste ich diese schulung machen bzw wie lang geht die den und wo ist der Kostenpunkt was passiertw enn ich nicht die >Schulung mache erlicht dann die Klasse CE was natürlich hammerhart wäre da ich ja wie gesagt nur den LKW schein habe und nirgends Beruflich fahre ausser einen 7,5t ab und zu vom Geschäft.

Wäre Klasse wenn ihr mir die fragen beantworten könntet ich Blick bei dem Scheiss echt nicht mehr durch mitd en ganzen Schulungen ect.

Gruss sterri

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16 Antworten
Themenstarteram 30. März 2008 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von sterri

Hallo habe wie oben schon beschrieben meinen Führerschein erst erlangt bzw bestanden .Muss ich nun auch diese Schulung machen wenn ich Gewerblich fahern würde was ich momentan nicht tue

Und ab wann müsste ich diese schulung machen bzw wie lang geht die den und wo ist der Kostenpunkt was passiertw enn ich nicht die >Schulung mache erlicht dann die Klasse CE was natürlich hammerhart wäre da ich ja wie gesagt nur den LKW schein habe und nirgends Beruflich fahre ausser einen 7,5t ab und zu vom Geschäft.

Wäre Klasse wenn ihr mir die fragen beantworten könntet ich Blick bei dem Scheiss echt nicht mehr durch mitd en ganzen Schulungen ect.

Ach ja und ab tritt das in Kraft das gesetz

Gruss sterri

GENERELLES

Die Grundqualifikation

Die Verabschiedung der o. g. Richtlinie hat eine komplette Umgestaltung des transport-gewerblichen Arbeitsmarktes zur Folge. Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem 10. September 2008 (Klasse D, DE, D1, D1E) bzw. ab dem 10. September 2009 (Klasse C, CE, C1, C1E) alle Personen, die neu als Kraftfahrer tätig werden wollen, eine Grundqualifikation benötigen. Diese Richtlinie betrifft alle Kraftfahrer in den EU-Mitgliedstaaten sowie Kraftfahrer eines Drittlandes, die für ein in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen tätig sind.

Die Grundqualifikation wird durch einen Befähigungsnachweis bescheinigt. Ziel der Grundqualifikation ist die Entwicklung eines defensiven Fahrstils unter Berücksichtigung eines rationelleren Kraftstoffverbrauchs. Zur Erleichterung der Kontrollmöglichkeiten wird die erfolgreiche Schulungsteilnahme codiert in den Führerschein eingetragen.

Wurde bereits ein Befähigungsnachweis für eine Klasse im Güterkraftverkehr (GV) erworben, gilt dieser automatisch für alle anderen Klassen im GV. Das Gleiche gilt für den Personenkraftverkehr. Für die Grundqualifikation ist der vorherige Führerscheinerwerb nicht erforderlich.

Mit der Einführung des "EU-Kraftfahrers" passiert nichts anderes als die Beschränkung der FE der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E auf private Fahrten, wenn er den geforderten Befähigungsnachweis nicht erbringen kann. Wer seine FE hingegen gewerblich nutzen, d. h. mit ihr "seine Brötchen verdienen" möchte, kommt um eine Schulung nicht herum.

Berechtigungen

Bei der Durchführung der Grundqualifikation haben die EU-Mitgliedstaaten folgende Optionen:

1. die "vollständige" Grundqualifikation (Befähigungsnachweis gem. Art. 6 Abs. 1)

* 1. Option: Kombination von Unterrichtsteilnahme und schriftlicher oder mündlicher Prüfung:

Unterrichtsumfang 280 UE (entspricht 8 Wo à 35 UE), davon 20 UE Praxis

Kraftfahrer, die auf eine andere Klasse erweitern wollen (C/CE auf D/DE oder umgekehrt), brauchen nur 70 UE (spezif. Teil), davon 5 UE Praxis

* 2. Option: Beschränkung auf theoretische und praktische Prüfungen:

mind. 4-stündige theoretische (schriftliche oder mündliche) Prüfung, praktische Prüfung bestehend aus einer mind. 90-minütigen Fahrprüfung und einem 30-minütigen Praxisteil, evtl. ein dritter praktischer Prüfungsteil

2. die "beschleunigte" Grundqualifikation (Befähigungsnachweis gem. Art. 6 Abs. 2)

entspricht der 1. Option; Unterrichtsumfang 140 UE (entspricht 4 Wo à 35 UE), davon 10 UE Praxis, mündliche oder schriftliche Prüfung nach Abschluss

Kraftfahrer, die auf eine andere Klasse erweitern wollen (C/CE auf D/DE oder umgekehrt), brauchen nur 35 UE (spezif. Teil), davon 2,5 UE Praxis

Mit der Schulung erworbene Berechtigungen sind in der folgenden Tabelle zu sehen:

Umfang Güterkraft-verkehr Personenkraft-verkehr

Alter 18 21 18 21 23

"vollständige" Grundqualifikation C, CE

D, DE Linie bis 50 km (kann ohne Fahrgäste erweitert werden)

D1, D1E*

D, DE (kann auf 18 ohne Fahrgäste gesenkt werden, innerstaatl. kann Berecht. mit 20 erteilt werden)

beschleunigte Grundqualifikation C1, C1E C, CE D, DE Linie bis 50 km

D1, D1E D, DE

*Achtung: Bestimmte EU-Berechtigungen werden u. U. durch nationales Recht weiter eingeschränkt. So beträgt bspw. das Mindestalter für den Erwerb der FE-Klassen D1, D1E, D, DE in Deutschland derzeit 21 Jahre.

Ausnahme: Falls ein Kraftfahrer eine mind. 6-monatige Berufsausbildung im Inland erhalten hat, kann auf 3 Jahre befristet das Führen eines Fahrzeuges vor Erlangung des Befähigungsnachweises gestattet werden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der "EU-Kraftfahrer" hat weder etwas mit dem deutschen Berufsabschluss des "Berufskraftfahrers" gemein, noch hebt er Bestimmungen wie bspw. die zusätzlich erforderliche GGVSE/ADR-Bescheinigung auf!

 

Weiterbildung

Wer seine Berechtigung zum gewerblichen Fahren mit Fahrzeugen der o.g. Klassen aufrechterhalten möchte, ist zur Weiterbildung verpflichtet!

Spätestens alle 5 Jahre (passend zum Rhythmus der Fahrerlaubnis-Verlängerung) ist zu diesem Zweck eine Weiterbildung, deren Umfang insgesamt mind. 35 UE betragen muss, zu besuchen. Beim Wechsel in ein anderes Unternehmen wird eine bereits geleistete Weiterbildung angerechnet.

Befristete Besitzstandswahrung

Alle erworbenen Rechte von Berufskraftfahrern, die vor dem o. g. Einführungsterminen erworben wurden, bleiben von der Richtlinie unberührt. Kraftfahrer, die bereits vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 als "Berufskraftfahrer" tätig waren, dürfen ihren Beruf zunächst weiter ausüben. Sie müssen keine Grundqualifikation besuchen, unterliegen aber der Weiterbildungspflicht.

D. h., spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie (2013 bzw. 2014) müssen sie eine Weiterbildungs-Veranstaltung besucht haben. Bis dahin muss auch der Führerschein auf neues Recht umgeschrieben sein. Verliert die Fahrerlaubnis vor dem genannten Datum ihre Gültigkeit, so hat ihre Umstellung mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis zu erfolgen.

Ausnahmen

Wer fällt nicht unter die neue EU-Richtlinie?

Fahrer von

* Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h

* Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Polizei...

* Fahrzeugen zur Reparatur, zur Forschung und technischen Entwicklung

* Rettungsfahrzeugen

* Fahrschulfahrzeugen

* Fahrzeugen, die privat genutzt werden

* Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern zur Berufsausübung, wenn es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:08

Hi sehr gute Beschreibung respekt aber nun das heisst für mich woll ich muss auch die Schullbank drücken um meinen Führerschein zu behalten sehe ich das jetzt Richtig und ab wann muss ich den den kurs machen ..????Fragen über Fragen

 

Und wie sag ich das meinen Chef du ich muss mal für nee Woche Urlaub machen da ich meinen Ce Schein behalten will bzw verlängern ...(kann ihn ja egall sein da ich ja kein LKW fahrer bin.

 

Gruss sterri

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:09

Oder trifft das auf mich zu

 

D. h., spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie (2013 bzw. 2014) müssen sie eine Weiterbildungs-Veranstaltung besucht haben.

ja du musst diese Weiterbildung alle 5 Jahre nachweisen Urlaub brauchst du nicht nehmen denn die Kurse werden auch Samstags geboten.

nachdem du jetzt schon den Schein hast brauchst du die Weiterbildung erst zur Führerscheinverlängerung also 2014.

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ja du musst diese Weiterbildung alle 5 Jahre nachweisen Urlaub brauchst du nicht nehmen denn die Kurse werden auch Samstags geboten.

nachdem du jetzt schon den Schein hast brauchst du die Weiterbildung erst zur Führerscheinverlängerung also 2014.

Sehr sehr gut na das klingt doch super ich danke dir vielmals für diese Fachkundige auskunft .....wirklich sehr gut ist halt echt ein heisser Dschungel dieses neue Gesetz aber wer weiss vielleicht will ich ja mal raus und als Fahrer arbeiten die Überlegung wäre es wert.

Viele Grüsse Sterri

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:23

Ach ja noch ganz wichtig wer bietet soche Kurse den an und macht es Sinn wen ich den Kurs schon früher mache so das ich meine Ruhe für die nächsten 5 Jahre habe.

am 30. März 2008 um 16:23

denk dran alle 5 jahre führerschein verlängern ---> augenärztliches gutachten, nen nachweis von deim hausarzt<--- sind beidesmale so vorgedruckte scheine die deine ärzte ausfüllen müssen.

und du bekommst dann da nen durchschlag davon und musst damit zur führerscheinstelle/rathaus etc und den führerschein beantragen ....

und bring überall genug geld mit

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:32

Hii ja das werde ich machen da kan man echt hoffen das mann nicht ernsthaft krank wird bzw irgend welche einschränkungen das würde ja heissen evt geht die Fahrerlaubniss flöten zitter....Aber ist ja irgend wie richtig den ein LKW ist ja eine Waffe das sollte mann schon soweit fit sein ihn zu bedienen bzw sicher zu führen....Ach jaaa wie wird das auf den Führerschein den vermerkt das neue Datum wenn mann den Schein verlängert kriege ich dann eine neue Fleppe oder wie geht das.

Gruss sterri

die Schulung bieten manche Fahrschulen an oder Unternehmen wie die Dekra-Akademie

Kannst aber mit erheblichen Kosten rechnen so irgendwo zwischen 1000,- und 2000,- wenn nicht gar noch mehr

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:53

???????was ich will doch nicht noch einen Führerschein machen das ist ja hammerhart ich habe doch schon die Klasse CE kann das echt sein das die Unterweisung so viel Kohle kostet das kann sich ja kein Mensch leisten vor allem muss mann ja noch nicht einmal eine Prüfung machen bzw die Leute wo den Schein jetzt schon haben.Ist diese Auskunft korrekt.

 

nuja wir reden hier von einer ganzen Woche Vollzeitunterricht (oder aufgeteilt auf Samstage)

35 Stunden kosten nun mal

Ok hab eben mal gegooglet und einen gefunden wo man mit ca. 600,- dabei ist, also hab ich mich etwas verschätzt -Sorry - die 2000,- Tacken und mehr sinds dann für die ganze Ausbildung und nicht für die Weiterbildung

Naja aber du musst das so sehen, die Schulung ist unter anderem dazu da dass es eben keiner mehr privat zahlen kann oder will und um damit die Hobbbyfahrer aus dem Speditionsgeschäft zu verjagen.

Hallo,

die 1000 bis 2000 sind durchaus realistisch! Allerdings verteilt auf 5 Jahre, da du ja jedes Jahr mindestens einen tag machen musst.

Bitte lies auch mal hier nach, da ist ja schon einiges (eigentlich alles) beschrieben.

BTW: Den CE verlierst du nur bei Gesundheitlichen Problemen, die 5 Jahresprüfungen sind notwendig damit du gewerblich fahren darfst;)

grüße

Steini

BTW: wie ist das eigentlich wenn ich mein rosa lappen gegen die Karte tausche um mal ne Fahrerkarte zu haben muss ich dann auch alle 5 Jahre zum gesundheitscheck oder gilt für mich noch die 50er regelung?

Bekommst beim Umtausch das Ablaufdatum deines 50. Geburtstages eingetragen

Besonderheiten für Lkw- und Busfahrer!

* Lkw-Fahrer

Inhaber der Klasse 2 dürfen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klassen C und/oder CE führen. Mit Erreichen des 50. Lebensjahres muss der Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Für die Umstellung gibt es ausreichende Übergangsfristen: Wer bis zum 31.12.1999 50 Jahre alt ist oder bis dahin das 50. Lebensjahr vollendet, darf noch bis zum 31.12.2000 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE mit dem alten Führerschein führen. Ab dem 01.01.2001 verliert die alte Klasse 2 ohne Umstellung ihre Gültigkeit.

Für die Umstellung ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Feststellung der Kraftfahreignung für die Klasse C/CE sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich.

Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, werden die Klassen C und CE für weitere fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Befristung ist eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Antrag auf Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen notwendig.

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