Guter Verkehrsanwalt in Dresden mit eMail-Kontakt?
Moin,
geht um zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten die ich in Dresden begangen haben soll. Wohne nur leider 300km weit weg und suche nun ein Anwalt vor Ort, um dagegen vorzugehen, da meine Rechtsschutz ja nur den vor Ort bezahlt.
Suche also einen guten Verkehrsanwalt, der etwas engagiert ist und mit dem ich per eMail korrespondieren kann.
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
die frage wurde doch per pn geklärt, warum scheibst du wieder deinen senf dazu mit dem hinweis, es ist NICHT wichtig, was du tun würdest ????
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Was ist daran bitte "Murks"?Ist recht eindeutig für mich. Ich hätte da nicht geparkt 😉
ich auch nicht, aber
- es steht auch noch ein anderes privates fahrzeug dort, der es offensichtlichn auch anders gesehen hat (was natürlich keine rechtfertigung darstellt)
- es hätte seitens der behörden nicht geschadet, richtungspfeile anzubringen, in welche richtung und wie weit das halteverbot geht. es mangelt ja sonst auch nicht an schildern....
Soweit ich weiß, bedarf es bei Parkverboten keinerlei Richtungspfeilen.
Sind keine Pfeile angegeben, dann gilt die Beschränkung eben in Fahrtrichtung bis sie wieder aufgehoben wird.
Ach Leute, ein Blick in die StVO wäre nicht falsch:
Zitat:
15 Zeichen 229
Taxenstand Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.
Erläuterung
Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.
Wo auf dem Bild ist ist was aus den Erläuterungen zu sehen?
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Zitat:
Original geschrieben von shathh
Soweit ich weiß, bedarf es bei Parkverboten keinerlei Richtungspfeilen.Sind keine Pfeile angegeben, dann gilt die Beschränkung eben in Fahrtrichtung bis sie wieder aufgehoben wird.
Sie wird aber nicht aufgehoben und müsste damit über die Kreuzung hinweg weiter gelten.
Wie man bei Google Street View, Dresden, Hülßestraße, sehen kann, parken dahinter noch dutzende Autos, die auch alle illegal parken, weil dort dann noch Taxenstand wäre.
Weil wir wissen ja: eine Kreuzung hebt ein Verkehrsschild nicht auf.
Soweit ich weiß, hebt eine Kreuzung sehr wohl ein Parkverbot auf.
http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...
" Das Ende der Verbotsstrecke ist zu kennzeichnen, wenn Verbotszeichen wiederholt aufgestellt sind oder wenn die Verbotsstrecke lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt."
"Einmündungen im Geltungsbereich beenden das Haltverbot, Einmündungen gegenüber oder Einfahrten beenden es nicht. "
http://www.rsa-95.de/stvo-rsa.htm
"Einmündungen
Und es gibt noch eine Kuriosität zu Zeichen 283 bzw. 286:
Bisher endeten Haltverbote an jeder Kreuzung, oder Einmündung, bei letzteren jedoch nur auf der gleichen Straßenseite. Das bedeutet, der Fahrbahnrand musste durch die einmündende Straße unterbrochen werden, damit das Haltverbot aufgehoben wurde.
"
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ach Leute, ein Blick in die StVO wäre nicht falsch:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wo auf dem Bild ist ist was aus den Erläuterungen zu sehen?Zitat:
15 Zeichen 229
Taxenstand Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.
Erläuterung
Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.
Dann gibst aber noch die VwV-StVO zu Zeichen 229 Taxenstand
1 I. Das Zeichen darf nur angeordnet werden, wo zumindest während bestimmter Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden.
2 II. Für jedes vorgesehene Taxi ist eine Länge von 5 m zugrunde zu legen. Die Markierung durch Zeichen 299 empfiehlt sich nur, wenn nicht mehr als fünf Taxen vorgesehen sind.
Dann ist das Zeichen 229 nur am Anfang der Strecke aufzustellen.Dann wüsste ich aber immer noch nicht (Wenn keine Zahl abgedruckt ist) ab wo ich wieder parken dürfte! 😁
Alles etwas schwammig! 🙁
Ja, dann wenn es das Zeichen 299 gibt, dann reicht Zeichen 229 am Anfang.
Hier gibt es allerdings kein Zeichen 299! Es steht dort nur das Zeichen 229, ohne jegliches weiteres Zeichen.
Ja, es gibt zwei Dinge, die das Parken dort legal machen:
1. Da parken auch andere
2. Beim letzten mal hat keiner was dagegen gesagt
Das sind zwei knallharte Argumente, die Dein Anwalt unbedingt berücksichtigen sollte!
Und mal als Tipp: Wenn man sich unsicher ist, ob irgendwas erlaubt oder verboten ist, dann sollte man einfach vom Verbot ausgehen, um auf Nummer sicher zu gehen! So spart man sich ne Menge Ärger (30 Euro oder nen Anwalt).
Ich seh da auf jeden Fall ein Taxi am Taxistand stehen...
Aja, mal ne andere Frage:
Wie viele private Autos standen denn am Taxi-Stand, als Du das Ticket bekommen hast? Wie viele freie Plätze waren da noch für Taxen?
In der Straße wo ich wohne, gibt es sehr wenig Parkplätze, aber sehr viele Anwohner und Besucher. Hier parken grundsätzlich und dauerhaft (!) alle Leute in zweiter Reihe, auf Gehwegen und sogar im Halteverbot. Und das ganze wird geduldet, weil es einfach keine anderen Möglichkeiten gibt. ABER: Wer es übertreibt, bekommt trotzdem ein Knöllchen: Also wenn die Falschparker andere blockieren, die einzige Wendemöglichkeit blockiert wird oder der Gehweg zu eng zugeparkt wird.
Worauf ich hinaus will: Vielleicht wird das Parken am Taxi-Stand ja auch bis zu nem gewissen Grad geduldet... nur so lange man es nicht übertreibt und noch genug Plätze für Taxen übrig bleiben!
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Worauf ich hinaus will: Vielleicht wird das Parken am Taxi-Stand ja auch bis zu nem gewissen Grad geduldet... nur so lange man es nicht übertreibt und noch genug Plätze für Taxen übrig bleiben!
Nur ist das Ganze kein korrekt beschilderter / markierter Taxenstand nach StVO.
Ich will da jetzt keine Diskussion anzetteln.
Der TE kann ja berichten, inwiefern sein Vorhaben am Ende erfolgreich war oder nicht ;-)
Ich sehe da allerdings kaum Chancen.
@BirgerS: Du bist zu blöd zum lesen, oder? Du willst es einfach nicht raffen! Die Stadt Dresden hat im Oktober _selbst_ noch gesagt, dass das Schild für EIN Taxi gilt und nicht mehr!
Der Taxenstand ist nur wenig frequentiert. Es war dort immer mindestens genug Platz für 1-2 Taxis, meist 3-4 Taxis...
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ja, dann wenn es das Zeichen 299 gibt, dann reicht Zeichen 229 am Anfang.Hier gibt es allerdings kein Zeichen 299! Es steht dort nur das Zeichen 229, ohne jegliches weiteres Zeichen.
Richtig! Mea Culpa! Hab doch tatsächlich immer 229 gelesen! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Die VwV-StVO brauchen mich als normalen VT nicht zu interessieren.
Auch richtig!