Gute Erklärung für Mehrkilometer: Nürburgring?

Die meisten KFZ Versicherungen verlangen abhängig von der jährlichen Fahrleistung mehr Geld.
Wenn es einen Unfall gibt, und die Versicherung erfährt die mehr gefahrenen Kilometer, gibt es Ärger.

Was aber, wenn man glaubhaft versichert, daß man die Mehrkilometer auf dem Nürburgring zurückgelegt hat. Der ist knapp 21 kilometer lang, und auf dem Ticket steht , wenn ich mich richtig erinnere, daß auf einer Rennstrecke der übliche Versicherungsschutz nicht gilt.

Wenn da also jemand 3000 Kilometer rum heizt, und die Versicherung ja ohnehin nicht haftbar ist, dann kann sie ja wegen den 3000km hinterher auch keine Aufpreis verlangen? Korrekt?
Es gibt ja wirklich viele Leute dort, die mit einer Jahreskarte etliche Tausend Kilometer auf der Nordschleife zurücklegen.

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Dir 3.000km auf dem Nürburgring leisten kannst, ist es vollkommen egal, welche Jahresfahrleistung Du angibst... Das wird immer lächerlich wenig sein im Vergleich zu dem, was Du an Verschleißteilen bezahlst!

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Ja, klar. Wer bei 3000 Kilometern mehr als 140 Runden im Jahr für etwa 3.500 Euro über den Nürburgring düst, macht sich sicher Gedanken um nicht mal 100 Euro Aufpreis bei der Versicherung, gell?

ich kann Dir meine Kontonummer geben, wenn Du auf 100€ verzichten kannst.
Überlass es doch jedem selbst für was er sein hartes Geld ausgibt. Aber um es auszugeben muss man es haben. Oder anderes: Zahlt er 100€ weniger, kann er vier Runden mehr fahren.

Und für so ein *****-Post noch zwei mal Danke *Kopfschüttel*

Die Frage ist auch schon Hart an der Grenze zu einer Verarsche gestellt

Natürlich muss man die mehr km zahlen!

ENDE 😉

Die Frage ist schon ernst gemeint. Es kommt ja regelmäßig zu Streitigkeiten wegen Mehrkilometer mit der Versicherung.
Bei Auslandsreisen gibt es ja auch in extremen Fällen keinem Versicherungsschutz.
Ein hier lebender Herr aus Afghanistan hat mir mal erklärt, daß er mit seinem Auto von hier nach Afghanistan gefahren ist. Seine Versicherung lehnte Versicherungsschutz in Afghanistan ab. Er ist dann drei Monate mit einer Afghanischen Versicherung gefahren. Als er hier war hat er der Versicherung erklären müssen wo die ganzen Mehrkilometer her kommen

Ich sehe das genauso. Streng genommen sehe ich sogar ein Problem. Denn betrachte man §2 VVG und lege diesen aus, sagt dieser aus meiner Sicht, dass die Versicherung keine Prämie kassieren darf, wenn gewiss ist, dass sie nicht in Anspruch genommen wird ("der Eintritt eines Versicherungsfalles ausgeschlossen ist"😉 . Aus meiner Sicht hier definitiv anwendbar.

Wenn ich also 3.000 km fahre außerhalb des Geltungsbereiches (bzw. genauer: Haftungsrisikos) fahre (um bei Deinem Beispiel zu bleiben), so dass kein VS besteht, dann darf für mein Verständnis die Versicherung für diesen Teil keine Prämie erheben.

Kein Risiko, keine Patte. Ohne Hände keine Kekse.

Zur Klarstellung: Im Falle des Nürburgrings besteh natürlich (Dritt-)Haftung, insofern darf auch Prämie kassiert werden.

Aus der Erinnerung heraus gilt die normale Haftpflicht nur in Europa und eventuell noch im asiatischen Teil der Türkei. Phaeti, korrigiere mich bitte, wenn das falsch sein sollte. Da bist du der Fachmann, nicht ich.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. April 2017 um 19:12:28 Uhr:


Ich sehe das genauso. Streng genommen sehe ich sogar ein Problem. Denn betrachte man §2 VVG und lege diesen aus, sagt dieser aus meiner Sicht, dass die Versicherung keine Prämie kassieren darf, wenn gewiss ist, dass sie nicht in Anspruch genommen wird ("der Eintritt eines Versicherungsfalles ausgeschlossen ist"😉 . Aus meiner Sicht hier definitiv anwendbar.

Wenn ich also 3.000 km fahre außerhalb des Geltungsbereiches (bzw. genauer: Haftungsrisikos) fahre (um bei Deinem Beispiel zu bleiben), so dass kein VS besteht, dann darf für mein Verständnis die Versicherung für diesen Teil keine Prämie erheben.

Kein Risiko, keine Patte. Ohne Hände keine Kekse.

Zur Klarstellung: Im Falle des Nürburgrings besteh natürlich (Dritt-)Haftung, insofern darf auch Prämie kassiert werden.

Ja, seltsam in dem Zusammenhang finde ich auch Folgendes: Vor ein paar Jahren informiere ich die Versicherung , daß ich doch mehr als die anvisierten 10.000km zurücklegen werde. Da wollte die Versicherung noch 120 Euro haben:"Sie haben dann natürlich einen höheren Beitrag, da die Gefahr ja höher ist...." sagte sinngemäß die Dame von der Hotline.

Als ich ein paar Jahre später mal 20.000km pro Jahr angegeben hatte, und ich mit unter 10.000km im Jahr aus kam, rief ich die Versicherung an, und fragte nach meinem zuviel gezahlten Geld. Sie brauchen dann ja nur eine deutlich kleine Gefahr abdecken, erklärte ich der verwunderte Dame am Telefon. So solle man mirgendwann doch bitte mein zuviel gezahltes Geld zurück zahlen.
Haben die leider nicht gemacht. Ich halte das für nicht korrekt.

Man darf sivh halt am telefon nicht abspeisen lassen. Bzw schriftlich einfordern. Gibs den zwischen 10tkm und 20tkm ein mehrbetrag? Hast ja sicherlich da ein neuen tarif bekommen bzw neue versicherung ?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. April 2017 um 19:27:05 Uhr:


Aus der Erinnerung heraus gilt die normale Haftpflicht nur in Europa und eventuell noch im asiatischen Teil der Türkei. Phaeti, korrigiere mich bitte, wenn das falsch sein sollte. Da bist du der Fachmann, nicht ich.

exakt, marktgängig besteht VS innerhalb der geographischen Grenzen Europs.

Zitat:

@thimos schrieb am 11. April 2017 um 19:59:11 Uhr:


Als ich ein paar Jahre später mal 20.000km pro Jahr angegeben hatte, und ich mit unter 10.000km im Jahr aus kam, rief ich die Versicherung an, und fragte nach meinem zuviel gezahlten Geld. Sie brauchen dann ja nur eine deutlich kleine Gefahr abdecken, erklärte ich der verwunderte Dame am Telefon. So solle man mirgendwann doch bitte mein zuviel gezahltes Geld zurück zahlen.
Haben die leider nicht gemacht. Ich halte das für nicht korrekt.

Nach marktgängigen Bedingungen darf nur ab letzter Hauptfälligkeit (HF) eines Versicherungsjahres nacherhoben / erstattet. Der Einfachheit unterstelle ich mal den 01.01. als HF.

Beispiele:
Fall A: Meldung am 12.12.2017
--> Korrektur (Erhebung/Erstattung) der Fahrleistung per 01.01.2017
Fall B: Meldung am 12.01.2018
--> Korrektur (Erhebung/Erstattung) der Fahrleistung per 01.01.2018

In diesem Zusammenhang sei die nicht akb-konforme Praxis erwähnt die Fahrleistung per Meldedatum zu ändern.
Oder das fast schon unseriöe Vorgehen retrospektiv über Jahre eine Fahrleistung im Durchschnitt zu berechnen und dabei prospektiv auf die zukünftige Fahrleistung zu schließen. Leider ist auch bei vielen Innendienst- und Außendienstkollegen immernoch nicht das Verständnis erwachsen, dass es sich um eine Jahresfahrleistung handelt. Nur weil ich über 4 Jahre 100.000 km gefahren bin heißt das nicht, dass die aktuelle Fahrleistung 25.000km beträgt, sondern vielmehr ist zu analysieren, wieviel in welchem Versicherungsjahr gefahren ist. Wenn man das aber tut und das mit obigen AKB-Passus gedanklich verknüpft, ist das Ergebnis von vorne herein klar, was kein Rechtfertigungsgrund / keine Legitimation sein soll.

Zitat:

@thimos schrieb am 11. April 2017 um 19:59:11 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. April 2017 um 19:12:28 Uhr:


Ich sehe das genauso. Streng genommen sehe ich sogar ein Problem. Denn betrachte man §2 VVG und lege diesen aus, sagt dieser aus meiner Sicht, dass die Versicherung keine Prämie kassieren darf, wenn gewiss ist, dass sie nicht in Anspruch genommen wird ("der Eintritt eines Versicherungsfalles ausgeschlossen ist"😉 . Aus meiner Sicht hier definitiv anwendbar.

Wenn ich also 3.000 km fahre außerhalb des Geltungsbereiches (bzw. genauer: Haftungsrisikos) fahre (um bei Deinem Beispiel zu bleiben), so dass kein VS besteht, dann darf für mein Verständnis die Versicherung für diesen Teil keine Prämie erheben.

Kein Risiko, keine Patte. Ohne Hände keine Kekse.

Zur Klarstellung: Im Falle des Nürburgrings besteh natürlich (Dritt-)Haftung, insofern darf auch Prämie kassiert werden.

Ja, seltsam in dem Zusammenhang finde ich auch Folgendes: Vor ein paar Jahren informiere ich die Versicherung , daß ich doch mehr als die anvisierten 10.000km zurücklegen werde. Da wollte die Versicherung noch 120 Euro haben:"Sie haben dann natürlich einen höheren Beitrag, da die Gefahr ja höher ist...." sagte sinngemäß die Dame von der Hotline.

Als ich ein paar Jahre später mal 20.000km pro Jahr angegeben hatte, und ich mit unter 10.000km im Jahr aus kam, rief ich die Versicherung an, und fragte nach meinem zuviel gezahlten Geld. Sie brauchen dann ja nur eine deutlich kleine Gefahr abdecken, erklärte ich der verwunderte Dame am Telefon. So solle man mirgendwann doch bitte mein zuviel gezahltes Geld zurück zahlen.
Haben die leider nicht gemacht. Ich halte das für nicht korrekt.

Ich habe mal nachträglich die Fahrleistung runtersetzen können und eine Verrechnung erhalten.

Welche Versicherung war denn so freundlich und hat erstattet?

Das Verhalten von Versicherungen ist irgendwie seltsam. Als ich nach meiner Erstattung für die Minderkilometer fragen wollte, fragte mich vor Gesprächsbeginn ein Computer, ob ich damit einverstanden bin, wenn das Gespräch aufgezeichnet wird.

Als ich dann nach mehrfachen Tastendrücken endlich einen Menschen am Telefon hatte, habe ich die Dame von der Versicherung gefragt, ob Sie damit einverstanden sei, wenn Ich das Gespräch aufzeichne.

Die Dame war ziemlich erstaunt, "Sie wollen das Gespräch aufnehmen,,,,? Warum das denn?"
Ich hab dann geantwortet :"zu Trainingszwecken"
Irgendwie war die Dame total erstaunt und verärgert über diese Frage.
Dabei müsste gerade sie doch so eine Frage völlig normal finden, da jeder der sie anruft jedes Mal diese Schwachsinnsfrage gestellt bekommt.

Ich denke es ist unglaublich was die Leute jeden Tag für einen Mist ertragen müssen in der schönen neuen "Fernabsatzwelt"

Man stelle sich vor, man geht zu einem Versicherungsvertreter in den Laden, und dieser holt eine Aufnahmegerät und fragt ob er das Gespräch aufnehmen dürfe. Da würde jeder normale Mensch fragen ob er einen an der Waffel hat, und sofort den Laden verlassen.

Das ist das Ergebnis vom reguliertem Verbraucherschutz.

@phaetoninteressent
Ist ja an sich prima, dass Du für den TE so in die Bresche springt. Aber hast Du Dir denn allein schon mal den Titel des Threads angesehen? Der lässt wahrlich nicht viele Interpretationen zu, oder?

Abgesehen davon verlässt der TE auch im Anschluss plötzlich den Nürburgring und findet sich mit der Geschichte eines Afghanen wieder. Die hilft ihm zwar überhaupt nicht weiter, deshalb wird es für mich hier sehr offensichtlich: Wie legitimiere ich Mehrkilometer, ohne dafür zahlen zu müssen? Die einfachste Möglichkeit, der Versicherung die Quittungen über meine Runden auf dem Ring zu präsentieren, bleibt unberücksichtigt. Aber warum?

Wenn Du dennoch glaubst, dem TE hier weiterhelfen zu müssen, ist das Deine Sache. Mich aber mit einem solchen Kommentar zu beglücken, empfinde ich dann doch etwas daneben.

Zitat:

@thimos schrieb am 12. April 2017 um 15:09:46 Uhr:


Die Dame war ziemlich erstaunt, "Sie wollen das Gespräch aufnehmen,,,,? Warum das denn?"
Ich hab dann geantwortet :"zu Trainingszwecken"

Made my Day. Den Spruch merke ich mir.

Aber ich kann Dich beruhigen. Zumindest bei uns ist der Grund nicht vorgeschoben. Ich durfte mal bei so einer Analyse des Gespräches dabei sein. Beeindruckend die Nuancen, die dazu führen etwas falsch zu machen. An alle Feinheiten natürlich während des Gespräches zu denken, ist natürlich schon extrem schwer und bzw. eigentlich fast unmöglich.
Bei uns wird die Besprechung gleich im Anschluss des Telefonats gemacht und die Aufzeichnung direkt gelöscht. Die Best-Offs (sehr selten!) an fauxpas werden zu Schulungszwecken anonymisiert abgetippt und von zwei Mitarbeiter nachgesprochen. Wirklich!
Sollte mal ein Fehler passieren wird die Aufnahme durch das System nach zwei Wochen gelöscht und zusätzlich täglich geprüft, ob es ältere Aufnahme gibt. Also auch der Lösch-Job des Systems wird hier geprüft.

Die einen sagen jetzt vernünftig, die anderen sagen jetzt, dass man es auch übertreiben kann, schließlich werden solche Prozesse durch die Versichertengemeinschaft mitbezahlt.

Gruß

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