Gute Erfahrungen nach Unfall

Hallo,
ich habe hier im Unterforum schon viel zu Problemen mit gegnerischen Versicherungen gelesen.
Da ich nach einem unverschuldetem Unfall sehr gute Erfahrungen gemacht habe, wollte ich auch das mal zum Besten geben.

Unfall: Unübersichtliche abbiegende Vorfahrtsstraße. Ich kam von einer der zwei untergeordneten Straße, der Unfallgegner auch von einer untergeordneten Straße. Unter den Straßen herrscht Rechts vor Links und der Unfallgegner hatte eine Stoppstelle.
Kurz geschrieben: Er ist über ungebremst über eine Stoppstelle, Vorfahrt missachtet und in die Seite meines alten Civic EG4. Wirtschaftlicher Totalschaden. Zum Glück nur kleine blaue Flecken - sonst keiner Verletzt.

Soweit so ärgerlich.

Meine gute Erfahrung:
Ich habe am nächsten Tag einen mir empfohlenen Anwalt konsultiert, der den Fall in die Hände genommen hat.
Da ich bei Schriftverkehr informiert worden bin, kann ich sagen, dass lediglich 3 Briefe ausgetauscht wurden.
Die gegnerische Versicherung war die HDI.
Ich muss sagen, dass wir mit mehr Komplikationen und Zeit gerechnet haben, bis ich entschädigt werde.
Vor einer Woche kam die Bescheinigung, dass der Schade genauso anerkannt wird wie es sich zugetragen hat, und alle Kosten übernommen werden.

An dieser Stelle bin ich froh um die unkomplizierte Abwicklung, denn mit einer Neubeschaffung etc. ist man gerade bei kleinem Budget eine Weile unterwegs.

Natürlich ist mir klar, dass Versicherungen nie gerne Zahlen, aber bei kleineren (Schadenshöhe) aber eindeutigen Schäden mit Zunahme eines Anwaltes hat man wohl die Chance, dass man binnen 4 Wochen den Ärger vom Hals hat.

Oder wie seht ihr das? Habt ihr auch bei so eindeutigen Fällen, mit geringem wirtschaftlichen Schaden andere Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße
Martin

Beste Antwort im Thema

Trotzdem hab ich mehr auf dem Konto als vorher. Ob in der Freizeit vor der Glotze hänge oder meinem Hobby fröne, ist mir egal.

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. März 2017 um 13:51:41 Uhr:


Einen Profit kann nur der erzielen, der mehr als die tatsächliche Schadenshöhe abrechnet und das ist nun mal Betrug.

Das stimmt nicht ganz, die Schadenshöhe bemisst sich am Reparaturaufwand. Mein erstes Beispiel zeigt aber eindrucksvoll, dass das Fahrzeug nicht 1:1 an Wert eingebüßt hat. Ein Fahrzeug, welches z.B. 3000€ wert ist, ist nach einem 1500€ Unfall meist nicht nur noch 1500€ wert, sondern mehr. Der tatsächliche Schaden liegt für den Besitzer daher niedriger. Rechnet er fiktiv ab und verkauft, hat er am Ende mehr als 3000€ in der Tasche. Das hat aber nichts mit Betrug zu tun, trotzdem er davon profitiert hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. März 2017 um 21:19:25 Uhr:


Trotzdem hab ich mehr auf dem Konto als vorher. Ob in der Freizeit vor der Glotze hänge oder meinem Hobby fröne, ist mir egal.

Trotzdem ist das kein Betrug sondern legales Einkommen durch ehrliche Arbeit. 😉

Gruß Metalhead

Ich wollte niemanden beeindrucken, aber weil viele ja sich nur dann öffentlich Beschweren (zu Recht), wenn auch bei eindeutigen Sachverhalten die Regulierung in die Länge gezogen, bzw. gedrückt wird, wollte ich den Gegenfall ebenfalls einmal beschreiben.

Da ich Student bin, und leider auf das Auto angewiesen, und finanziell komplett auf eigenen, wenn auch beschränkten Beinen stehe, ist mir die Abwicklung durch einen Anwalt, bzw. die reibungslose Schadensabwicklung wichtig gewesen. Leider habe ich in dem Schock nach dem Unfall keine Polizei gerufen, was ein zusätzliches Risiko dargestellt hat.

Ja auch ich bekomme für das Auto mehr, als ich gezahlt habe (weil Freundschaftspreis), aber wenn ich die Differenz der Wiederbeschaffungswert und dem realen Zeitwert betrachte, gerade in Hinsicht mit dem verbundenen Aufwand, hat sich der Unfall in zehn kalten Wintern nicht gelohnt.

Soll er sich ja offiziell auch nicht. Nur die eigenen Aufwände für eine Wiederbeschaffung bei einem fremdverschuldenten Schaden (Zeit, Nerven, und Geld) wird nirgendswo separat entschädigt. Also wenn jemand ein paar € mehr als den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt bekommt, möchte ich wetten, dass das bei theoretischer Anwendung des Mindestlohn, und Einbezug der entstandenen Kosten letztlich ein Minusgeschäft gemacht hat.

Übringx danke für eure Erfahrungen :-)
Liebe Grüße
Martin

Es gibt lukrative und weniger lukrative Unfälle. Gerade gepflegte, durchreparierte ältere Autos sind schnell bei Totalschäden. Denn der Wiederbeschaffungswert ist gering, das Auto aber "subjektiv" noch Top. Sehr ärgerlich.

Wird bei einem 1.500 - Euro - Auto jedoch die Stoßstange angetitscht und muss für 900 Euro netto lackiert werden, kann das lohnen. Vor allem, wenn einen der Kratzer nicht stört.

Im Grunde krankt unser System ein bisschen daran, dass die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert klaglos ersetzt werden. Alternativ wäre es möglich, den Wert vor und nach dem Unfall gutachterlich feststellen zu lassen. Der Schaden ist die Differenz. Ist aber auch irgendwie unangemessen und würde zudem dazu führen, dass man viele Autos ohne Schaden antitschen könnte 😉

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. März 2017 um 11:01:07 Uhr:


Bei einem Auto hatte ich zwei kleinere Unfallschäden (gute 3000€ zusammen). Die habe ich vollkommen korrekt mit Gutachten und allem drum und dran fiktiv abgerechnet. Das Auto war nicht mehr das Neueste und die leichten Dellen und Kratzer haben mir persönlich nichts ausgemacht. Beim Verkauf des Fahrzeugs ein bzw. zwei Jahre später haben diese auch keine wirkliche Rolle mehr gespielt, jedenfalls nicht so, dass ich ohne diese auf einmal das Dreifache dafür bekommen hätte. Das stellt für mich einen Profit dar, ...

DAS ist kein Profit.
Das ist eine Entschädigung dafür, dass Du jahrelang mit einer zerdellten und zerkratzten Karre rumgefahren bist.
Aber jedem das Seine.🙂

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 15. März 2017 um 21:03:49 Uhr:



DAS ist kein Profit.
Das ist eine Entschädigung dafür, dass Du jahrelang mit einer zerdellten und zerkratzten Karre rumgefahren bist.
Aber jedem das Seine.🙂

Auch ohne Kratzer war die Karre kein Schmuckstück 😉.

Und der Rost hat die Kratzer und Dellen (der Rost kam nicht durch den Unfall), eh in den Hintergrund rücken lassen.

Bei dem Auto war klar, jeder darf gerne mal anbumsen ... das ist zwar ein wenig Arbeit, aber wenn dafür 1500€ rum kommen, dann bin ich dabei 😉.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. März 2017 um 21:13:09 Uhr:



Auch ohne Kratzer war die Karre kein Schmuckstück 😉.

Und der Rost hat die Kratzer und Dellen (der Rost kam nicht durch den Unfall), eh in den Hintergrund rücken lassen.

Bei dem Auto war klar, jeder darf gerne mal anbumsen ... das ist zwar ein wenig Arbeit, aber wenn dafür 1500€ rum kommen, dann bin ich dabei 😉.

Wenn die Karre so aussah, wie ich mir sie jetzt nach Deiner Beschreibung vorstelle, dann waren die Gutachten falsch und Du hast einfach nur Glück gehabt. 🙂

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 15. März 2017 um 21:20:06 Uhr:


Wenn die Karre so aussah, wie ich mir sie jetzt nach Deiner Beschreibung vorstelle, dann waren die Gutachten falsch und Du hast einfach nur Glück gehabt. 🙂

Nein, die Gutachen waren nicht falsch, die verursachten Schäden zu beheben hätte sicher dieses Geld gekostet. Nur ist die Frage, will man das?
Ja, das Auto hatte z.B. einen Vandalismusschaden auf der Motorhaube und auf dem Kofferaumdeckel (Jahre her).
Die beschädigten Teile waren zum Unfallzeitpunkt aber unbeschädigt ... und dann gibt es deiner Meinung nach kein Recht auf unbeschigte Teile?

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