Gutachtertermin

Bin morgen zu einem "Besichtigungstermin" eingeladen. Es geht um den Sturm in NRW vor einigen Wochen, bei dem auch mein Auto was abgekriegt hat. Ich bin beim ADAC versichert.

Aufgrund der großen Anzahl an Geschädigten hat man nun die Leute zu einem Sammeltermin eingeladen. Dort soll dann das Auto begutachtet werden.

Im Vorfeld des Ganzen war ich mal bei einer KFZ-Werkstätte. Dort wurde der Schaden auf mindestens 1100 Euro eingeschätzt. Die Motorhaube hat eine Beule, einige Kratzer, Logo abgesplittert etc. Es handelt sich um einen 16 Jahre alten Toyota Avensis. Daher möchte ich fiktiv abrechnen.

Meine Befürchtung: Der Gutachter taxiert den Schaden - versicherungstypisch - niedriger als er ist. Was kann ich machen, damit ich nicht übers Ohr gehauen werde?

Danke!

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Meine zwei Erfahrungen mit Versicherungsgutachtern (Kasko) sind ausschließlich positiv. Da die Versicherung nach den Bedingungen den Schaden begutachten und bewerten darf, hast Du keine Ausweichmöglichkeit. Kannst natürlich einen anderen Gutachter selbst beauftragen (u. bezahlen) und Dich dann mit der Versicherung streiten, welches Gutachten richtig ist. Wird sich aber vermutlich nicht lohnen (außer für Deinen Anwalt).

Gruß
Peter

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Zitat:

.....Was kann ich machen, damit ich nicht übers Ohr gehauen werde?

Nicht hinfahren und mit verbeulter Karre weiter fahren 😁.

Ich hatte in diesem Frühjahr meinen ersten "eigenen" Versicherungsfall (TK, da Auto gestohlen) und habe mir anfangs auch in den dunkelsten Farben ausgemalt, wie mich die Versicherung nun bestimmt über den Tisch ziehen würde.
Am Ende hat das Wertgutachten recht genau den Wert für mein Auto ergeben, den ich nach einiger Recherche in Mobile / Autoscout auch erhofft hatte. Daher fühlte ich mich letztlich keineswegs "übers Ohr gehauen".

Insofern würde ich sagen, warte erstmal ab, was das Gutachten bringt. Wenn du damit dann nachher nicht einverstanden bist, kannst du dir immer noch überlegen, was zu tun ist.

EDIT: Mal eine Frage aus Interesse - ist bei solchen Fällen wie hier, wo ja in Düsseldorf an einem Tag wahrscheinlich tausende Autos beschädigt wurden, eigentlich der "Gesamtschaden" bei der Versicherung irgendwie rückversichert, oder tragen die das selbst? Und wird jetzt nächstes Jahr, die Regionalklasse für Düsseldorf ins unermessliche steigen, wegen der hohen Schadenssumme im Vorjahr, oder werden derartige Ereignisse da "ausgeklammert"?

Meine zwei Erfahrungen mit Versicherungsgutachtern (Kasko) sind ausschließlich positiv. Da die Versicherung nach den Bedingungen den Schaden begutachten und bewerten darf, hast Du keine Ausweichmöglichkeit. Kannst natürlich einen anderen Gutachter selbst beauftragen (u. bezahlen) und Dich dann mit der Versicherung streiten, welches Gutachten richtig ist. Wird sich aber vermutlich nicht lohnen (außer für Deinen Anwalt).

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von ToyoMode


Meine Befürchtung: Der Gutachter taxiert den Schaden - versicherungstypisch - niedriger als er ist. Was kann ich machen, damit ich nicht übers Ohr gehauen werde?

Danke!

Warte doch erstmal ab. Über ungelegte Eier braucht man nun wirklich noch nicht streiten/schreiben.

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Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Meine zwei Erfahrungen mit Versicherungsgutachtern (Kasko) sind ausschließlich positiv. Da die Versicherung nach den Bedingungen den Schaden begutachten und bewerten darf, hast Du keine Ausweichmöglichkeit. Kannst natürlich einen anderen Gutachter selbst beauftragen (u. bezahlen) und Dich dann mit der Versicherung streiten, welches Gutachten richtig ist. Wird sich aber vermutlich nicht lohnen (außer für Deinen Anwalt).

Gruß
Peter

Das ist so nicht korrekt:

Anders als bei Haftpflichtschäden kann der Geschädigte nicht einfach einen anderen Gutachter beauftragen. In allen bekannten Kaskoversicherungsverträgen ist ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart. Sie finden die Grundlagen dazu in § 14 AKB der Versicherungsbedingungen.

Zu differenzieren ist, ob die Meinungsverschiedenheit rechtlichen Charakter hat oder technischer bzw. kalkulatorischer Natur ist. Rein rechtliche Fragen können auch bei Kaskoschäden direkt vor die Gerichte getragen werden. Die technisch-kalkulatorischen Fragen dagegen sind obligatorisch im Sachverständigenverfahren zu lösen. Wer vorzeitig zu Gericht geht, riskiert die Klageabweisung aus formalen Gründen und damit die Verfahrenskosten zu eigenen Lasten.

Die Austragung eines Sachverständigenschiedverfahrens ist jedoch relativ selten, da meistens doch eine Einigung zur Höhe erzielt wird.
Klaus

Da hast Du meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Natürlich kann er einen anderen Gutachter beauftragen - und auch bezahlen. Wer bitte soll mich denn daran hindern, mein Geld für die Begutachtung meines Fahrzeuges auszugeben?

Gruß
Peter

Sorry, dann war ich unaufmerksam. Aber viel Sinn sehe ich als Maßnahme, einen Gutachter zu beauftragen, nicht.
Viele Grüße von Klaus. 🙂🙂

Hallo Dein Satz - so hingestellt - ist natürlich richtig; ich kann theoretisch aber auch vom Hochhaus springen :-)

Wenn ich Klaus jedoch richtig verstanden habe, bringt ihn das Gutachten nicht weiter, außer das er das Gutachten von der Versicherung damit gegenprüfen kann.

Auf Grund des beannten Passus - so habe ich es verstanden - muss die Versicherung sich das Fremdgutachten anscheinend nicht anrechnen lassen, da in den Fällen, in denen die Meinungen des vereidigten Sachverständigen und des VN hinsichtlich Schadenhöhe auseinander gehen, eben der geschlossene Versicherungsvertrag das Sachverständigenverfahren vorsieht.

Gruß Phaeti

Bei einem Sachverständigenverfahren muss wie folgt vorgegangen werden:

Über Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens entscheidet der Sachverständigenausschuss.
Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Wenn der eine Vertragsteil innerhalb zweier Wochen nach schriftlicher Aufforderung sein Ausschussmitglied nicht benennt, so wird auch dieses von dem anderen Vertragsteil benannt.
Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, entscheidet ein Obmann.
Einigen sie sich über die Person des Obmanns nicht, so wird er durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
Ausschussmitglieder und Obmänner dürfen nur Sachverständige für Kraftfahrzeuge sein.
Bewilligt der Sachverständigenausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, so hat der Versicherer die Kosten voll zu tragen. Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so sind die Kosten des Verfahrens vom Versicherungsnehmer voll zu tragen. Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine Verteilung der Kosten ein.

Es ist wohl verständlich, dass es auf Grund der Komplexität, diese Verfahren sehr selten angewendet werden.

Klaus

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