Gutachter-Kosten und weiteres vorgehen
Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche einen Unfall gehabt. Der Unfallgegner hat alles eingestanden und unterschrieben. Nun habe ich einen Gutachter vom TÜV beauftragt und heute die Unterlagen erhalten. Jetzt bin ich etwas in Panik, weil das Gutachten nicht gerade billig ist!
=> Kann ich sicher sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt?
=> Leitet so ein Gutachter die Unterlagen selbst schon an die Versicherung? Ich habe ihm die Versicherungsnummer des Gegners mitgeteilt, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob er einfach nur die Nummer mit in das Gutachten aufnimmt, oder auch das Gutachten selbst an die Versicherung sendet.
Vielen Dank!
Gruß
Fresh
Beste Antwort im Thema
Manchmal hilft einfach nur das richtige Lesen des Eröffnungspostings.
Nach diesem ist der Hergang unstreitig und die Haftungsfrage eindeutig:
Zitat:
Original geschrieben von Fresh0razoR
Der Unfallgegner hat alles eingestanden und unterschrieben.
Damit ist die Frage der Gutachterkosten zur Quotierung (nämlich 100%) schon einmal geklärt.
Sodann hat sich der TE an eine große Sachverständigenorganisation gewendet:
Zitat:
Original geschrieben von Fresh0razoR
Nun habe ich einen Gutachter vom TÜV beauftragt
Aus beruflicher Erfahrung heraus ist mir bekannt, dass bei dieser Sachverständigenorganisation bei Bagatellschäden lediglich Kurzgutachten oder Schnellkalkulationen erstellt werden.
Diese sind dementsprechend billiger, als ein umfassendes Schadengutachten.
Wenn der TE also schreibt, dass
Zitat:
Original geschrieben von Fresh0razoR
das Gutachten nicht gerade billig ist!
So kann in diesem Falle mit 100%iger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich eben nicht um einen Bagatellschaden handelt.
Damit haben wir (lt. TE) einen Schaden, bei welchem die Haftungsfrage unstreitig ist und einen Schaden, der die Erstellung eines Gutachtens rechtfertigt, ferner ein Gutachten von einer Sachverstädigenorganisation, die ganz sicher keine Gefälligkeits- oder Fantasiegutachten erstellt.
Und jetzt soll mir hier mal bitte jemand erklären, welche Gründe es jetzt noch geben sollte, daß die Gutachterkosten nicht vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
16 Antworten
Wäre es nicht sowieso sinnvoll gewesen, alle Aktivitäten mir der gegnerischen Verischerung vorher abzusprechen? Was passiert, wenn der Gegner seiner Versicherung den Schaden auf einmal ganz anderes schildert und er auf eine Teilschuld spekuliert?
Ist mir letztenendes auch schon zweimal passiert. Am Unfallort war alles völlig klar. Nur bei der Versicherung taucht dann eine ganz andere Geschichte auf. Ohne Zeugen hätte ich jedesmal dumm ausgesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Wäre es nicht sowieso sinnvoll gewesen, alle Aktivitäten mir der gegnerischen Verischerung vorher abzusprechen? Was passiert, wenn der Gegner seiner Versicherung den Schaden auf einmal ganz anderes schildert und er auf eine Teilschuld spekuliert?
Ist mir letztenendes auch schon zweimal passiert. Am Unfallort war alles völlig klar. Nur bei der Versicherung taucht dann eine ganz andere Geschichte auf. Ohne Zeugen hätte ich jedesmal dumm ausgesehen.
Was sollte man da absprechen? Höchstens man will bei einer vorhandenen Vollkasko über diese Abrechnen wenn eine zu niedrige Quote heraus kommen könnte. Dann wäre die eigene Versicherung zu informieren und die würde den Gutachter schicken. Bei einem KH Schaden kann ich den Gutachter immer selbst wählen, dann ist nur die Bagatellgrenze wichtig. Ich könnte mir auch gut Vorstellen das es bei komplizierten Fällen auch durchaus möglich ist quasi zuerst einen eigenen Gutachter zu beauftragen und dann später doch noch die VK zu bemühen. Ob dann die Versicherung immer noch einen eigenen Gutachter schickt bezweifle ich jetzt einfach mal so 🙂
Grüße
Steini