Gutachter hinzuziehen?

Hallo.Meinem geparkten Auto ist ein Fahrrad der Postcon ins auto gefahren.Motorhaube hat eine kleine Delle und der Kotflpgel hat eine tiefe delle so wie schrammen.
Die Polizei hat alles aufgenommen.DiebOostcon meldet wich nach mehrmaligen anrufen nie zurück.Daher möchte ich nun einen Anwalt einschalten.Rechtschutzversichert bin ich mit 150euro SB.Laut der Vereicherung muss ich auch diese 150 euro Sb nicht bezahlen.Um so besser.Aber wieso ist das so?
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich einen Gutachter einschalte oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht?
Hinzu kommt die Frage ob die Postcon diese Rechnung auch übernehmen würde?Vielen Dank für Tipps.

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22 Antworten

Dass ein Schadensgutachten notwendig ist, wurde bereits geklärt.

Anwalt*in macht hier auch Sinn. Sofern der Radfahrer*in 🙂 im ADFC Mitglied*in 🙂 ist, ist dann auch eine Fahrrad-Haftpflichtversicherung*in 🙂 vorhanden. Ob die den Fahrradfahrer*in 🙂 beschäftigende Firma*in 🙂 haftet, das ist eine ganz üble Frage ...

p.s. gendern ist doof 😁

..😁

ich dacht erst, du bist Vollmann.......😎

Nee, hatte grad was gegendertes in der ZDF-Mediathek erlitten ... da kommen die Synapsen auch so etwas durcheinander. 🙂

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. April 2021 um 11:04:33 Uhr:


...es gibt aber seitens des Verursachers aber keine Versicherung... oder hast du ne Haftpflicht für dein Fahrrad.
....

Postcon ist schon ein grösseres Unternehmen und es gibt entweder eine betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle oder auch eine Regulierung in Eigenregie - DHL hat z.B. eine eigene Abteilung für KFZ-Schadensbearbeitung (sitzt in Neuss);

dank der polizeilichen Aufnahme und klarer Schuldfrage sollte eine Regulierung also erfolgreich sein;
ich würde auf einen SV nicht verzichten, dank der RSV gibt es auch keinen Hinderungsgrund, das gleich komplett über den RA abzuwickeln;

im Prinzip also gleiches Vorgehen wie bei Schaden durch ein KFZ mit HP - die Chancen, alle Kosten erstattet zu bekommen sehe ich als gut an - schlimmstenfalls auf dem Weg der Klage

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Mich stört ein wenig die Aussage: "nach mehrmaligen Telefonaten"
Schriftlich Forderungen stellen und eine Schadensnummer verlangen.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 25. April 2021 um 12:27:35 Uhr:


Mich stört ein wenig die Aussage: "nach mehrmaligen Telefonaten"

Mich auch.

Schriftliche Forderung mit Fristsetzung und bei erfolglosem Verstreichen sofort eine Mahnung hinterher, das bekommt man auch noch selbst hin. Mit diesem Sachstand und einem Gutachten gehts dannn zum Anwalt wenn auch darauf keine Reaktion erfolgt.

Ich denke auch die Forderung hätte an den Fahrer gestellt werden müssen. Wie Unternehmen und Fahrer im Innenverhältnis klarkommen muss den TE nicht interessieren. Ins Auto gefahren jedenfalls ist das Unternehmen nicht, sondern der Fahrer ...

Jedenfalls sind die Dell:innen und Kratzer:innen unschön. Und Gendern ist überhaupt nicht doof. 😁

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 25. April 2021 um 14:37:41 Uhr:


....
Jedenfalls sind die Dell:innen und Kratzer:innen unschön. Und Gendern ist überhaupt nicht doof. 😁

Gendern ist hier unnötig: die Delle ist sowieso feminin (anwesende Foristen gleichen Namens ausgenommen) und KratzerInnen ist falsch - hier sind die Kratzer Aussen....😁

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. April 2021 um 11:04:33 Uhr:


...es gibt aber seitens des Verursachers aber keine Versicherung... oder hast du ne Haftpflicht für dein Fahrrad.

@TE... dann ist der erst Punkt ja schon durch... ergo würde ich das dann direkt an einen guten Rechtsanwalt abgeben.
Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, das erfährst du von deinem RA... der kann dir sagen, was er für eine entsprechende Schadensersatzklage gegen den Verursacher braucht bzw. was sich das vor einem Gericht am besten macht.

Eine Privathaftpflicht deckt selbstverständlich auch Schäden ab, die man mit dem Fahrrad verursacht. In diesem Falle wäre das aber vermutlich problematisch, weil beruflich/gewerblich genutzt.

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