Gutachten um 50% nach unten korrigiert
Servus Leute,
Mitte Juli ist mir eine Frau beim ausparken hinten drauf gedonnert. Kleiner Schaden, Sie hats gleich gemeldet, die Versicherung meldete sich zügig wegen der Regulierung.
Auf Forum Rat hin, hab ich dann Anwalt und Gutachter hinzugezogen. Gutachten ergab ca 2400 Bruto, 2000 Netto.
Jetzt hat sich die Versicherung endlich wieder gemeldet, Sie werden nur ca 1100 Netto bezahlen, sollte ich den Schaden nicht reparieren. Mein Anwalt hat mich informiert, dass sie aufgrund des Fahrzeugalters zu diesem Abzug berechtigt sind. Es handelt sich um einen BMW E90 von 2005.
Ist das so rechtens? (Hab das Vertrauen in meinen Anwalt wegen einer anderen laufenden Sache verloren).
Mfg
E90Freund
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GerhHue schrieb am 20. September 2018 um 12:51:25 Uhr:
I.d.R. ist es so, dass der Kläger die Nicht-Gleichwertigkeit beweisen muss.
Lieber GerhHue,
erweise den Ratsuchenden hier bitte einen großen Gefallen.
Poste in Zukunft Deine "Weisheiten" in einem Forum für progressives Stricken!
Davon hast Du sehr wahrscheinlich zwar auch keine Ahnung, dort beschränkt sich der Schaden, den Du anrichtest, maximal auf ein Paar verkorkster Socken...
134 Antworten
Ich halte die Reduzierungen für einigermaßen angemessen ab einem Alter von ca. 10 Jahren.
Es gab vor Jahren auch Exzesse wo bandenmäßig mit sehr alten Kisten }> Auffahrunfälle
inszeniert wurden und ordentlich abkassiert wurde.
Der BMW E60/61 eignet dafür hervorragend, Stoßfänger enorm stabil aber richtig teuer bei
Reparatur und Ersatz.
Bei mir ist schon mal ganz früher einer draufgefahren, dessen Motorhaube sich wölbte,
während bei meinem E60 nichts verbogen war, nur kaum sichtbare Lackschrammen.
Man sollte beim Heilig-Blechle auch mal die Kirche im Dorf lassen! :-))
Zitat:
Was die Versicherung zahlen möchte, ist etwas völlig Anderes als das, was sie zahlen muss!
Dein Anwalt hat entweder keine Ahnung, oder keine Lust. Vielleicht auch Beides.
Es ist selbstverständlich nicht rechtens.
Bitte nenne einmal die genauen Zahlen aus dem Gutachten, also Wiederbeschaffungswert und Restwert, Reparaturkosten brutto und netto und die Reparaturdauer.
Wenn Du dann noch den genauen Wortlaut des Versicherungsschreibens mitteilst, verrate ich Dir, wie Du zu Deinem vollständigen Schadensersatz kommst.
Erstmal danke für diese kompetente Antwort.
Folgend die Werte aus meinem Gutachten:
Wiederbeschaffungswert: 8100 Euro
Restwert: Keine Angabe erforderlich
Reparaturkosten Brutto: 2135,70 Euro
Reparaturkosten Netto: 1794,71 Euro
Reparaturdauer in Tagen: 2
Nutzungsausfall-Gruppe: F
Nutzungsausfall pro Tag: 38 Euro
Anbei das Schreiben der Versicherung + Control Expert Gutachten.
Die Reihenfolge der Bilder ist wie im Schreiben.
Letztlich ist das doch nichts anderes, als wir dir bereits in deinem vorigen Thread voraus gesagt hatten... https://www.motor-talk.de/.../...reie-oder-gutachten-t6371322.html?...
Im übrigen beträgt die Kürzung nicht 50%, sondern es sind 750 Euro von 1794 Euro, die bei vollständiger Reparatur evtl. Netto zustehen würden.
Ok, danke.
Und nun, wie versprochen, das weitere Vorgehen:
Zu Beginn etwas Grundsätzliches: Der BGH hat immer wieder herausgestellt, dass ein Geschädigter seiner Abrechnung die vom Sachverständigen ermittelten Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen darf. (z.B. 29.04.2003 – VI ZR 398/02; 20.10.2009 – VI ZR 53/09; 23.02.2010 – VI ZR 91/09; 22.06.2010 – VI ZR 302/08; 22.06.2010 – VI ZR 337/09;
13.07.2010 – VI ZR 259/09).
Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots kann der Schädiger den Geschädigten auf eine gleichwertige Wiederherstellung verweisen, sofern ihm diese zumutbar ist.
Die Gleichwertigkeit muss der Schädiger darlegen und beweisen.
Du schreibst nun folgenden Brief an die Versicherung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei Ihrer Aussage, bei dem von Ihnen benannten Referenzbetrieb handele es sich um einen qualifizierten Meisterbetrieb, besteht die Aufzählung der Qualitätsmerkmale aus bloßen, floskelhaften Anführungen abstrakter Merkmale ohne Bezug auf den konkret vorliegenden Fall.
Um überprüfen zu können, ob die von Ihnen benannte Werkstatt, Karosseriebau Fiedler, in der Lage ist, eine zumindest technisch gleichwertige Reparatur durchzuführen, beantworten Sie bitte detailliert nachfolgende Fragen:
- Welche Erfahrung hat die Werkstatt mit Reparaturen der Marke BMW, d. h. wie viele Fahrzeuge dieser Marke wurden in welchem Zeitraum dort bereits repariert?
- Stehen alle Herstellerrichtlinien zur Verfügung und werden diese genau eingehalten?
- Wie hoch ist der Ausbildungsstand des Personals, insbesondere bezogen auf die Marke BMW?
- Wie groß ist die Fluktuation des Personals?
- Wie hoch ist die Mängelquote und die Zahl der Reklamationen im Vergleich zu Markenwerkstätten, bezogen auf die Marke BMW, über einen längeren Zeitraum?
- Sind die erforderlichen Spezialwerkzeuge für die Marke BMW vorhanden, oder werden diese im Bedarfsfall ausgeliehen?
- Werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet und woher werden diese bezogen?
- Welche Lackiermaterialien werden verwendet und woher werden diese bezogen?
- Wie ist es mit der Solvenz der Firma bestellt?
Bitte fügen sie entsprechende Nachweise bei.
Außerdem benötige ich selbstverständlich einen konkreten Kostenvoranschlag der Werkstatt Karosseriebau Fiedler.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte hier etwas Vernünftiges kommen, außer Geld natürlich, geht es in die nächste Runde.
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das sind -bis auf 2 Fragen- auch die selben, welche im Gerichtsverfahren an den beauftragten Savherständigen gestellt werden, wenn es um die Gleichwertigkeit geht.
Gleichwertigkeit behauten reicht nicht aus. Diese muss nachgewiesen werden !
ein sehr hübscher Betrieb übrigens.
Wenn die "glechwertig" sind, heiße ich ab jetzt hier bei MT "Egon"............😁
Deshalb sucht man sich bei Blechschäden am besten gleich einen Karosseriefachbetrieb.
Da gibt es nichts zu verbringen und es repariert am Ende der gleiche Betrieb zu dem sonst verbracht worden wäre. Dazu noch günstiger und oft mit Schmankerln wie kostenlosem Ersatzfahrzeug bei Kaskoschäden.
Die Verbringung hat dir's angetan, was?
Viele Hersteller Ndl. im Verbund, z.B. leisten sich halt nicht mehr den Luxus an jedem Standort eine Lackiererei zu betreiben.
Ich kenne da so einen Fall, da liegen beide Betriebe ca. 42Km auseinander, das Transportieren - 2 Fahrten hin- und zurück - kosten 200Eur tatsächliche Kosten. Verstehe wer will, warum manche Vers trotz Nachweis, nur 80Eur zahlen.
Oder 120, oder 140Eur, erst wenn geklagt wird, dann rollt der Rubel. Was halt bei Kaskoschäden net sooo einfach ist.
Pervers...............
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 11. September 2018 um 13:21:41 Uhr:
Ich nehme mal an, das der arme "Geiger" noch net mal was von seinen Glück weiss!
Joh...😁
und diese "Geiger" werden dann regelmäßig vor Gericht als Zeuge geladen und müssen dann zu gewissen Fragen Rede und Antwort stehen. Für 12 € die Stunde....... 🙂