Gutachten

Hallo Forumuser,
Ich habe da mal eine Frage. Ich hatte einen Autounfall gehabt und war nicht der schuldige.es wurde die Vorfahrt nicht beachtet. Am nächsten morgen habe ich das Auto in eine Werkstatt gegeben und es wurde ein Gutachten erstellt. Ich habe einen Mercedes c180 (w202) es wurde ein wiederbeschaffungswert von 1750euro ermittelt und einen Restwert von 350euro. Damit war ich absolut nicht einverstanden und habe ein 2Gutachten von einem anderen Gutachter erstellen lassen. Bei dem 2ten Gutachten kam ein wiederbeschaffungswert von 2800euro raus und ein Restwert von 350euro. Das hört sich natürlich schonmal um einiges besser an.
So nun zu meiner frage oder meinen Problem:Ich habe Bei der Werkstatt unterschrieben, dass der Gutachter das Gutachten direkt zur Gegnerischen Versicherung schicken darf.Dies ist auch passiert wo ich natürlich alles andere als erfreut bin.Die Gegnerische Versicherung ist die Allianz. Ich habe mit der Versicherung gesprochen und das Problem mit den 2 Gutachten geschildert.Ich habe der Versicherung gesagt, dass ich mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden bin und sie es mir zurücksenden sollen und sie bekommen ein neues bekommen.Die Versicherung hat nun vermerkt, dass das 1te Gutachten nicht bewertet werden soll.
Wie wird das gehandhabt? Müssen die jetz das 2te Gutachten bewerten oder wird es da Probleme geben? Ein Gutachten muss ich ja sowieso selber zahlen müssen, denn die Versicherung übernimmt ja nur eins. Es ist eine differenz von 1050euro.Das ist ja jetz nicht wenig.Wie geht die Allianz vor.Oder was habe ich für möglichkeiten?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei ein bisschen weiterhelfen.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Wenn Du (oder die Werkstatt in Deinem Namen) das erste Gutachten in Auftrag gegeben hast, besteht für die Allianz keine Veranlassung, sich mit dem zweiten Gutachten auseinander zu setzen.

Ob Dir das Ergebnis des ersten Gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. Du hast bereits mit dem ersten Gutachten Deinen Anspruch beziffert und es gibt keinen Anspruch darauf, soviele Gutachten machen zu lassen, bis Dir die Zahlen gefallen, überspitzt formuliert.

Ich würde mich darauf einstellen, dass nach dem ersten Gutachten abgerechnet wird.

Sollte der erste SV von der Versicherung gekommen sein, wirst Du -zur Not gerichtlich- klären müssen, wer besser geschätzt hat.

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von paddye27


 
Möglicherweise hat der TE Glück und die Versicherung macht sich die Mühe und trägt die Kosten, ihren hauseigenen Gutachter rauszuschicken. Der ermittelt irgend einen Mittelwert und die beiden beauftragten Gutachten werden nicht bezahlt. Der Erfolg wäre dann gleich Null oder anders gesagt, im Ergebnis bekommt der TE in etwa das, was im ersten Gutachten steht.......

Warum sollte die Versicherung das hier machen ?

Der Anspruchsteller ( damit bist du gemeint Markus) hat sich den Sachverständigen selber ausgesucht. Es hat Ihn keiner dazu gezwungen.

Dem ersten Sachverständigen hätte die Möglichkeit gegeben werden müssen sein Gutachten -wenn erforderlich- nachzubessern. 

Ob ihm diese Möglichkeit gegeben wurde, dass Wissen wir nicht.

Es wurde hier ein zweiter SV beauftragt. Ob der von dem ersten SV etwas wusste, auch das Wissen wir nicht.

Wenn nicht, wäre das erst einmal kein schöner Zug von Markus.

Die Versicherung muss nur die Ansprüche befriedigen, welche gefordert werden. Warum soll Sie (in diesem Fall hier) das erste Gutachten anzweifeln und beide Gutachten überpüfen um dann festzustellen, dass das erste evtl. nicht richtig ist........😕

Das muss Sie nicht. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie das tun wird.

Gruß

Delle

Zitat:

.....

Das muss Sie nicht. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie das tun wird.

Gruß

Delle

Das wäre so auch völlig ok. Man sollte sich eben immer vorher Gedanken machen, ich hab da mal was von einer Katze im Sack gehört......

Hallo,

mit der Aktion hast Du nicht wirklich all zu gute Karten.
Die Versicherung wird den Schadensfall vermutlich genauer unter die Lupe nehmen und das ist durchaus berechtigt.
Hast Du denn den 2.SV darüber informiert dass bereits ein Gutachten erstellt wurde?
Wenn ja dann gehört dem 2. SV gewaltig auf die Finger gehaut.
Denn der müsste eigentlich Wissen das man nicht einfach so ein 2. Gutachten von einem anderen SV erstellen lassen kann.
Und über 1.000,00 € Unterschied sind nicht gerade ohne.
Letztendlich zählt der Zustand des Fahrzeuges.
Ist Rost vorhanden, ist das Fahrzeug gepflegt, welche Ausstattung ist vorhanden, wie ist die Marktlage für so ein Fahrzeug?
Sofern Reparaturen durchgeführt wurden, z.B. eine neue Kupplung oder Getriebe kann man das beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.
Jedoch ist das Fahrzeug aber dann nicht gleich 500,00 € mehr Wert sondern vielleicht mal 200,00 €.
Wie hoch sind eigentlich die Reparaturkosten?

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

mit der Aktion hast Du nicht wirklich all zu gute Karten.
Die Versicherung wird den Schadensfall vermutlich genauer unter die Lupe nehmen und das ist durchaus berechtigt.
Hast Du denn den 2.SV darüber informiert dass bereits ein Gutachten erstellt wurde?
Wenn ja dann gehört dem 2. SV gewaltig auf die Finger gehaut.
Denn der müsste eigentlich Wissen das man nicht einfach so ein 2. Gutachten von einem anderen SV erstellen lassen kann.
Und über 1.000,00 € Unterschied sind nicht gerade ohne.
Letztendlich zählt der Zustand des Fahrzeuges.
Ist Rost vorhanden, ist das Fahrzeug gepflegt, welche Ausstattung ist vorhanden, wie ist die Marktlage für so ein Fahrzeug?
Sofern Reparaturen durchgeführt wurden, z.B. eine neue Kupplung oder Getriebe kann man das beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.
Jedoch ist das Fahrzeug aber dann nicht gleich 500,00 € mehr Wert sondern vielleicht mal 200,00 €.
Wie hoch sind eigentlich die Reparaturkosten?

Das wurde oben alles schon gesagt bzw. gefragt!😉

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Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

mit der Aktion hast Du nicht wirklich all zu gute Karten.
Die Versicherung wird den Schadensfall vermutlich genauer unter die Lupe nehmen und das ist durchaus berechtigt.
Hast Du denn den 2.SV darüber informiert dass bereits ein Gutachten erstellt wurde?
Wenn ja dann gehört dem 2. SV gewaltig auf die Finger gehaut.
Denn der müsste eigentlich Wissen das man nicht einfach so ein 2. Gutachten von einem anderen SV erstellen lassen kann.
Und über 1.000,00 € Unterschied sind nicht gerade ohne.
Letztendlich zählt der Zustand des Fahrzeuges.
Ist Rost vorhanden, ist das Fahrzeug gepflegt, welche Ausstattung ist vorhanden, wie ist die Marktlage für so ein Fahrzeug?
Sofern Reparaturen durchgeführt wurden, z.B. eine neue Kupplung oder Getriebe kann man das beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.
Jedoch ist das Fahrzeug aber dann nicht gleich 500,00 € mehr Wert sondern vielleicht mal 200,00 €.
Wie hoch sind eigentlich die Reparaturkosten?

Hallo fordfuchs,

wieso fahrt ihr euch alle darauf fest das der zweite Sachverständige Mist gebaut hat!?! Unter Umständen hat dieser ja seine Arbeit ordentlich gemacht und die reellen Werte ermittelt? Der Versicherung *schmeckt* das erste Gutachten besser, machen wir uns nichts vor, aber genauso wenig wird es der Versicherung egal sein auf der Basis eines nicht ordentlichen Gutachten zu regulieren und deswegen unter Umständen so in einen unnötigen Prozess zu laufen.

Wir wissen nicht was im Vorfeld dem ersten Sachverständigen mitgeteilt wurde was man von seinem Gutachten hält und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hatte. Wir wissen eben so wenig ob dem zweiten SV etwas von der Existenz eines bereits erstatteten Gutachten gesagt wurde und selbst wenn dieser von dem ersten Gutachten wusste, wieso sollte er sich dann einen Auftrag entgehen lassen? Dieser wird so oder so sein Honorar erhalten, was ich bei dem ersten Sachverständigen schon schwieriger sehe, sofern dessen Gutachten nicht OK war und er nicht nachbessern wollte.

Der Zustand des Fahrzeuges ist zunächst bei dieser Problematik sekundär, beide Sachverständige werden ihre Kalkulationsgrundlage offen legen müssen. Danach wird man sehen wer ordentlich gearbeitet hat und erst ab dann wird der Zustand der Fahrzeuges eine Rolle spielen. Alles Andere ist bis dahin Kaffeesatzlesen.

Gruß Peter

Das der erste SV hier kein Geld sieht, sehe ich eigentlich nicht.

Aufgrund der hier vorliegenden Abtretung wird die Versicherung vorangig an diesen auskehren (müssen).

Und auch der zweite SV wird sicher nicht umsonst arbeiten und beim TE anklopfen.

Auch wenn sein Gutachten "falsch" wäre muss die Rechnung bezahlt werden.

es ist und bleibt eine Prognose und seine Sachverständige Meinung.

Grob oder bewusst falsch ist sein Gutachten bestimmt auch nicht, selbst wenn ein vom Gericht beauftragter SV hier etwas anderes schreibt.

Die SV Honorare sehe -zumindest ich- hier in trockenen Tüchern.

So der so......

Gruß

Delle

Hallo Kollege Delle,

klar wird, zumindest Seitens der Assekuranz das erste Gutachten zügig an den SV liquidieren um den von den Hacken zu haben. Der Geschädigte wird sich mit dem zweiten Sachverständigen aus diesem Grund allein auseinander setzen müssen, selbst wenn im Endeffekt auf der Basis Gutachten 2 reguliert würde. Wie letztendlich der Geschädigte beide SV´s befriedigen kann, wird sich zeigen wenn die Regulierung erfolgt ist und auf welcher Basis reguliert wurde.

Ich habe es vor einigen Monaten bei mir im Büro gehabt das ein Geschädigter zu mir kam und ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Er war zuerst bei den jetzt mittlerweile in grau auftretenden Männchen und hatte 3x Nachbesserung gefordert die nicht erfolgte. Daraufhin habe ich dann den Auftrag durch den Geschädigten erhalten. Es wurde auf der Grundlage des von mir erstatteten Gutachtens reguliert und auch mein Honorar ausgeglichen. Die regulierende Assekuranz hatte aber bereits das Honorar des SV dieses Vereins ebenfalls ausgeglichen. Wie die letztendlich mit einer Rückforderung verblieben sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß Peter

Hallo Kollege Peter,

ja, dass habe ich auch schon mal durch. Manchmal fragt man sich, warum ein SV nicht den " Popo in der Hose hat" sein fehlerhaftes Gutachten zu korrigieren.

Wir sind alle Menschen und die machen nun auch einmal Fehler.

Aber bei diesem Verein ist es wohl so, dass die Kollegen sich gar nicht korrigieren dürfen, selbst wenn Sie das dürften.

Ist zumindest meine Meinung.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Hallo Kollege Peter,

ja, dass habe ich auch schon mal durch. Manchmal fragt man sich, warum ein SV nicht den " Popo in der Hose hat" sein fehlerhaftes Gutachten zu korrigieren.

Wir sind alle Menschen und die machen nun auch einmal Fehler.

Aber bei diesem Verein ist es wohl so, dass die Kollegen sich gar nicht korrigieren dürfen, selbst wenn Sie das dürften.

Ist zumindest meine Meinung.

Gruß

Delle

Hallo Delle,

genau das ist es: Sie dürfen es auf Anweisung von Oben nicht. Nur wie will das der einfache Geschädigte wissen!?!

Ich habe hier einen Ehemaligen der im Nachbarort jetzt sein eigenes Büro hat. Vor seiner Selbstständigkeit herrschte Eiseiskälte, heute kommen wir gut aus und wenn wir mal bei einem Bier in der Dorfschänke zusammen sitzen und er anfängt aus dem Nährkästchen zu plaudern 🙂🙄 Man kann nur den Hut vor ihm ziehen das er einen sicheren und gut bezahlten Job gegen die Selbstständigkeit und den jetzt bestehenden Schwierigkeiten (durch seinen ehemaligen Arbeitgeber) getauscht hat nur um seinen Job so auszuführen wie es sein soll.

Gruß Peter der gleich ins WE gehen wird

Ja, da muss man wohl den Hut vor ziehen.....🙂

Schönes WE, ich muss noch ein bisschen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


wieso fahrt ihr euch alle darauf fest das der zweite Sachverständige Mist gebaut hat!?! Unter Umständen hat dieser ja seine Arbeit ordentlich gemacht und die reellen Werte ermittelt? Der Versicherung *schmeckt* das erste Gutachten besser, machen wir uns nichts vor, aber genauso wenig wird es der Versicherung egal sein auf der Basis eines nicht ordentlichen Gutachten zu regulieren und deswegen unter Umständen so in einen unnötigen Prozess zu laufen.

Der "Geschmack" der Versicherung ist hier völlig egal und einen Prozess riskiert sie auch nicht, denn das Problem hat nur der Auftraggeber mit seinen beiden SV.

Er hat das erste Gutachten beim Versicherer eingereicht (bzw. einreichen lassen, was ihm natürlich zugerechnet wird), also dieses zur Grundlage seiner Bezifferung gemacht.
Wenn ihm später einfällt, dass ihm diese Grundlage nicht schmeckt, muss er das -wie bereits geschrieben wurde- mit dem SV ausmachen.
Für die Versicherung ist das zweite Gutachten praktisch nicht existent. Es wird -in Kenntnis des zweiten Gutachtens- die Richtigkeit des ersten vernünftigerweise nicht anzweifeln und dieses zur Grundlage der Regulierung machen, wie es vom Geschädigten gefordert wurde.

Was für ein Prozess sollte sie da riskieren?
Der Anspruchsteller verklagt sie, weil sie sein Parteigutachten nicht angezweifelt hat?

Der Ausgang eines solchen Prozesses wäre sehr vorhersehbar.

Wenn das erste Gutachten falsch war, muss der Auftraggeber das mit dem SV ausmachen.

Aber bei Fahrzeugen dieser Preisklasse sind Schwankungen im WBW durchaus denkbar. Wir kennen den Wagen ja nicht.
Ich würde mir darum als TE auch den Prozess gegen den zweiten SV auch dreimal überlegen...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Ich würde mir darum als TE auch den Prozess gegen den zweiten SV auch dreimal überlegen...

Muss natürlich gegen "gegen den

ersten

SV" heißen.

Gegen den zweiten zu klagen, wäre ganz absurd...

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